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PKH bei Klage auf Kindesunterhalt NACH der Scheidung

 
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen!

Ich bin beim Thema PKH ein bischen verwirrt, da die Texte die ich gefunden habe da sehr 'Juristendeutsch' und für mich als normalsterblichen schwer verständlich sind.

Die Lage: Ehe ist geschieden, es existiert noch kein Urteil zum KU (wurde nicht im Rahmen der Scheidung mit beantragt).
Für die betroffenen 2 Kinder besteht Beistandschaft.
Nun hat selbst letztige von den Ausflüchten bzw. der Ignoranz des KV die Nase voll und will jetzt wegen des KU klagen.
Die KM hat deshalb jetzt ein Formular zur Beantragung von PKH zum Ausfüllen bekommen.

Nun die Frage die mir nicht klar is: WER muss denn in diesem Fall PKH beantragen?
Wie ich die verschiedenen Aufsätze zu dem Thema verstehe ist mir klar das hier die KM als Klägerin gilt - wenn die Ehe noch nicht geschieden ist.

Aber wie sieht es danach aus? Hier finde ich nur unklare und wiedersprüchliche Aussagen.

Ach ja, die KM würde zwar aufgrund ihres Gehaltes PKH bekommen, allerdings hat die den 'Fehler' gemacht immer vorausschauend zu denken und hat zu viele Ersparnisse - an denen die PKH jetzt scheitern würde.

Gruß

Habakuk

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2011 12:37
(@Inselreif)

Hi Habakuk,

nach der Scheidung klagen die Kinder selber. Die Vertretung obliegt dabei auch bei GSR dem Betreuungselternteil alleine.
Beim Einkommen und Vermögen ist das der Kinder massgeblich, es sei denn, es könnte sich ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen einen Elternteil ergeben, deshalb muss auch der Betreuungselternteil das PKH-Formular ausfüllen und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2011 17:14
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo habakuk,

ich bin kein Fachmann, was PKH angeht, aber erlaube mir trotzdem mal eine eigene Meinung.

Ach ja, die KM würde zwar aufgrund ihres Gehaltes PKH bekommen, allerdings hat die den 'Fehler' gemacht immer vorausschauend zu denken und hat zu viele Ersparnisse - an denen die PKH jetzt scheitern würde.

Ich dachte eigentlich, dass PKH gewährt wird, wenn man/frau bedürftig ist. Bei "vielen Ersparnissen" kann dies doch nicht der Fall sein. Warum sollen wir Steuerzahler dann dafür zahlen.

Und um "vorausschauend denken" zu können, muss auch von irgendwoher Geld gekommen sein.

Soweit ich weiß, muss doch bei einem Rechtsstreit der Unterlegene die Kosten tragen? Dann sollte es doch bei einer berechtigten Klage kein Hinderungsgrund sein.

Grüße,
Tom

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2011 23:34