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PKH bei Schülern

 
(@toerby)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
ich habe da noch ne Frage:

Mein Sohn ist 18, Schüler, also ohne Einkommen, erstreitet jetzt seinen Unterhalt von der Mutter per Anwalt und Gericht und bekommt (hoffentlich)Prozeßkosten-Beihilfe..wieviel muß er, falls es zu einem glücklichen Ausgang für ihn an den Anwalt bzw gericht zahekn?

Danke im Voraus

Toerby

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2006 00:02
 OHRI
(@ohri)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Toerby,

bin auch alleinerziehender Vater mit 18 jährigem Sohn, wo die Mutter keinen Unterhalt bezahlt.

Wenn auf dem PKH Antrag alle Fragen zu Einnahmen verneint werden, dann muss man angeben, wie man seinen Lebensunterhalt bestreitet. Da kommt dann heraus, dass der Sohn im Haushalt des Vaters versorgt wird.

In diesem Fall wird dann das Einkommen des Versorgers bei der Gewährung von PKH berücksichtigt. Und schon kann es vorbei sein mit PKH, wenn der Versorger ein gutes Einkommen hat. Ich musste auf einem 2. Formular meine Einkommensverhältnisse offenlegen und schon war er nicht mehr bedürftig.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es sehr müßig ist von einer Mutter wenigstens den Mindest KU zu erstreiten. Väter werden zum Zeitungsaustragen am Wochenende verdonnert, Mütter reicht ein Halbtgsjob, obwohl keine Kinder zu versorgen sind und der Mangelfall wird vom Gericht akzeptiert.

So ist das Leben!

Viele Grüße

OHRI

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2006 00:16
(@toerby)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

muß Euch mitteilen, daß mein Sohn vor gericht den Unterhalt von meiner Ex erzwingen konnte, sie darf jetzt nachzahlen und bis zum Ende seiner schulzeit weiterhin Unterhalt zahlen..Mein Glaube an die deutsche Gerichtsbarkeit ist erhalten geblieben

MfG

Toerby

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2006 11:57