Hallo,
mein Anwalt reicht jetzt auch für mich die Scheidung ein und ich soll einen PKH Antrag ausfüllen.
Wir sind das Formular im Groben durchgegangen.
Je mehr ich an Belastungen angeben kann, desto wahrscheinlicher das ich PKH bekomme.
Unser Kind benötigt seit einiger Zeit Nachhilfe/Unterstützung in einem Fach und (das dauert jetzt zu lange es zu erklären)
außerdem noch so was wie Hausaufgabenhilfe/Betreuung.
Da die Jugendclubs etc. dicht sind, wird das durch 2 versch. Studentinnen bewältigt.
Da laufen im Monat aktuell ca. 180 Euro auf. Wir zahlen bar, weil es privat ist.
BaldExe und ich teilen uns die Kosten.
Kann ich das, weil wir ja keine Belege/Quittungen haben und Stud. wohl auch nicht abrechnen müssen,
trotzdem als außergewöhnliche Belastung angeben bzw. versuchen?
Was soll ich da am besten reinschreiben?
Gruss Karlo
Hi
Ich würde das einfach als Sonderbelastung mit angeben.
Kannst du nicht eine Bestätigung von den Studentinnen bekommen, das sie das Geld erhalten?
Wenn nicht, mehr als streichen können die bei der Überprüfung das auch nicht.
Aufpassen musst du allerdings bei der Einnahmenseite, dort nichts verschweigen und alles belegen, da reagieren die sehr empfindlich.
Gruss Wedi
Hallo Wedi,
da ich nicht, weiß ob sie es bei der Steuer angeben, nehme ich nicht an, das ich keine Bestätigung erhalte.
Ich will die ja auch nicht in die Pfanne hauen.
Wie verpacke ich dass denn am besten?
Nachhilfe ist ja meist zeitlich begrenzt.
Es ist ja auch eher sowas wie eine Hausaufgabenbetreuung.
Soll ich das besser so angeben?
Gruss Karlo
Hi
Ich will die ja auch nicht in die Pfanne hauen.
Ich denke, da würde denen nichts passieren, da das Gericht nur Belege für die Bestätigung der Zahlungen braucht(wenn überhaupt)und nichts von dem ans FiAmt geht.
Nachhilfe ist ja meist zeitlich begrenzt.
Da sehe ich das eigentliche Problem, aber wie gesagt, mehr als streichen können sie das ja nicht.
Als Hausaufgabenbetreuung müsste das eigentliche durchgehen.
Probieren würd ich es auf jeden Fall.
Gruss Wedi
Moin Karlo,
irgendwie beisst sich die Katze da in den Schwanz: Du willst PKH/VKH aus Steuergeldern bekommen - und dafür bei Deinem Einkommen Dinge in Abzug bringen, die an der Steuer vorbei gemacht werden. Das passt nicht so ganz. Die schwarz arbeitende Putzfrau aus der Ukraine kann man auch nicht bei der Steuer absetzen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
irgendwie beisst sich die Katze da in den Schwanz: Du willst PKH/VKH aus Steuergeldern bekommen - und dafür bei Deinem Einkommen Dinge in Abzug bringen, die an der Steuer vorbei gemacht werden. Das passt nicht so ganz. Die schwarz arbeitende Putzfrau aus der Ukraine kann man auch nicht bei der Steuer absetzen...
So viel ich weiß, ist eine Besteuerung von Einkünften, hier im Falle der Studentinnen von je, zu 80,-Euro, insgesammt 180,- Euro, Steuerbefreit(wohlbemerkt 80,- pro prs.pro mt.)
M.E beisst sich nicht die Katze, sondern die Hündin, und dient hier nur um an der Familienunrechtsprechung der Gleichstellung (gemeinsame Einnahmen und Ausgaben)der VKH/PKH vor der Scheidung entgegenzuwirken.
Gruss Wedi
Upps, sorry, 90,-Euro pro pers. :redhead:
Moin,
ich habe das mit den 90 Euro mtl. auch nochmal im Internet nachgelsen und das jetzt so eintragen.
Danke an alle!
Gruss Karlo