PKH für angehende U...
 
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PKH für angehende Unterhaltsklage der Ex auf 2ter Instanz abgelehnt!

 
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Ich habe mal eine Frage:

Meine Frau klagt seit Monaten rund um sich zu. Nun steht die Scheidung an und ich habe zwischendruch den Anwalt gewechselt. Der neue Anwalt hat alle unterlagen vom Gericht angefordert doch ein Teil (Die anhängede Unterhaltsklage) war beim Oberlandesgericht.... und dann kam ein Urteil...

Prozesskostenhilfe der Klägerin wurde auf der 2ten Instanz abgelehnt. Begründung "nicht wortlaut" das ich Unterhalt zahle und auch gewillt bin weiterzuzahlen. Das dieser Prozess mutwillig beigeführt werden soll und kein Aussicht auf erfolg hat:

Sie wollte mich verklagen aus folgenden Gründen

Nebenverdienste bei Ebay (mehrere Hundert Euro im Mónat) - Ich bin aber auf Montage
Firmenwagen (Den habe ich nicht)
Zu grosse Wohnung, da ich alleine Lebe und mir keine 75 qm Wohnung zustehen würde - zumindest ein Sozialhilfe-Empfänger hätte nur anspruch auf 50qm...
Nicht richtig angegebene Gehaltsangaben.
Nicht Anerkennung der Schulden. Ich hätte Gegenstände veräussert auch ein teures Auto - Welches ich weiterzahlen muss weil ich den Kredit durch den Verkauf nicht ablösen kann. Somit den Brief nicht bekomme..... usw.

Heisst das jetzt das die Unterhaltsklage erstmal vom Tisch ist?
Klar sie kann das noch Privat finanzieren aber sie ist ja Sozialhilfe-Empfänger und hat keine Rechtschutzversicherung...

Ich möchte gerne den Kindesunterhalt zahlen (Voll) kann dies aber aufgrund der gemeinsamen Schulden nicht. Ich habe ein Konzept ausgearbeitet nach dem ich für meine beiden Kindern den vollen Kindesunterhalt leisten könnte. Dazu brauche ich aber Ihre Unterschrift für die Abänderung der Kredite(Schulden) auf den Laufendem Konto usw...
Die will sie aber nicht geben da Sie sagt das es nicht Ihre sind.

Die Bank will aber ohne Unterschrift von beiden nichts weiter machen.

Arbeitsamt/Jugendamt habe ich angeschrieben ohne Erfolg.  Die zahlen den Unterhalstvorschuss weiter was mir ja auch nachläuft.

Muss ich jetzt klagen wegen dem Unterhalt? ist doch eigentlich voll beknackt. Die bei Gericht halten mich doch für einen Idioten der auch noch Klagt das er zahlen möchte?

Danke für Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2007 12:20