Hallo alle zusammen,
ich bin vor zwei Jahren zu meiner Scheidung mit den PKH Raten auf Null gesetzt worden. Gestern bekam ich einen Brief vom Gericht, dass ich nochmal einen Fragebogen ausfüllen solle, ob sich meine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse verändert haben. Jetzt frage ich mich, ob es zu einer wirtschaftlichen Verbesserung gehört in Bezug auf die Fähigkeit der Ratenzahlung, wenn ich wieder geheiratet habe und durch Stkl. 3 mehr netto habe. Kann durch diesen steuerlichen Vorteil die Ratenzahlung wieder in Kraft treten? Letztendlich bin ich jetzt ja auch meiner neuen Frau indirekt unterhaltspflichtig. Wird meine neue Frau auf diesen Fragebogen somit ebenfalls zu den unterhaltspflichtigen Personen eingetragen? Mit welcher Summe? Vorallem erwarten wir Ende des Jahres ein Baby. Werde ich diesen Fragebogen dann wieder ausfüllen müssen bzw. muss ich dann wieder eine Aussetzung der PKH Raten beantragen?
sebawe
Hi sebawe
Diese PKH/VKH Überprüfungen können jederzeit wiederholt werden.
Wird meine neue Frau auf diesen Fragebogen somit ebenfalls zu den unterhaltspflichtigen Personen eingetragen?
Nein, entscheidend sind deine p. und w. Veränderungen, kommt es zu einer deutlichen Verbesserung, kann die Ratenzahlung wieder aufgenommen werden.
Vorallem erwarten wir Ende des Jahres ein Baby.
Hat erstmal nichts mit der Überprüfung zu tun, du solltest es aber in dem Antrag der Überprüfung erwähnen(z.B. unter Unterhaltsleistungen, vorraussichtlich ab Datum *Termin zur Geburt des Kindes*).Wenn da noch Fragen zu sind, werden die sich melden.
Gruss Wedi