Hallo,
trotz durchsuchen des Forums konnte ich keine passende Antwort auf meine Fragen finden....
Wenn sich bei der regelmäßigen Überprüfung der Wirtschlaftlichen Verhältnisse heraus stellt das bei Exfrau nichts zu holen ist kann dann das Familiengericht den Exmann zur Rückzahlung der Kosten heran ziehen / verpflichten ?
Wenn der Exmann die ganzen Kosten bezahlen würde würde dann die Exfrau das schriftlich vom Familiengericht bestätigt bekommen das die Summe beglichen wurde bzw. eine weitere Überprüfung in Zukunft ausbleibt da bezahlt oder wie würde dann der Ablauf sein?
LG
Lupo36
Moin Lupo,
auch in Deinem anderen Thread ist die Fragestellung schwammig. Unsere Antworten können aber nicht "schärfer" (sprich: Konkreter) sein als die unscharfe Frage.
Tu Dir und uns doch einfach den Gefallen einer exakten Fallschilderung und Fragestellung; am besten mit konkreten Zahlen. Dann weiss man, worum es geht und kann passend antworten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin brille007,
sorry das war keine böse Absicht !
Also es geht um die Schwester eines guten Freundes.
Sie hat für die Scheidung PKH bekommen und wurde vom Familiengericht wegen der Überprüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse angeschrieben und es hat sich nichts geändert weil sie arbeitslos ist, ihr Ex ist selbstständig und verdient entsprechend.
Nun hat sie von Freunden gehört das ihr Ex (Lügt sehr gerne) den Freunden erzählt hat dass er ebenfalls vom Familiengericht überprüft wurde wegen der PKH Rückzahlung und ihr Ex hat behauptet er hätte die beträchtliche Summe angeblich bezahlt damit Ruhe ist.
Nun die Frage:
Sagt er da die Wahrheit bzw. kann das so stimmen?
Würde ihr dann nicht auch das Familiengericht schriftlich mitteilen das die PKH Kosten vom Tisch sind weil bezahlt oder wie ist dann da die Prozedur ?
LG
Lupo36
Moin,
dem Ex scheint PKH auf Ratenzahlung gewährt worden zu sein. Ansonsten macht die vom ihm aufgeführte Zahlung keinen Sinn. Über die "Umbuchung" der Verfahrenskosten von einer Prozesspartei auf die andere muss ein Beschluss des Gerichtes erfolgen, der dann auch allen Beteiligten bekannt zu geben ist.
Über das Ergebnis der PKH-Überprüfung wird durch das Gericht informiert.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Lupo
PKH/VKH wird je nach persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der jeweiligen Partei, bewilligt oder auch nicht.
Wenn also der Schwester deines guten Freundes, oder dessesn Cousine PKH bewilligt worden ist, ist die Bewilligung nur für sie und nicht für deinen Freund oder dessen Couseng.
Wenn sie überprüft worden ist und sich herausstellt, das sich die Verhältnisse nicht geändert haben, braucht sie genauso wie dein Freund nichts Zahlen.
Wenn er überprüft worden ist und sich herausstellt, das sich die p. und w. Verhältnisse zum positiven geändert haben, kann es sein, das er seinen Teil Zahlen muss, aber auf keinen Fall die Quotelung der Schwester deines Freundes.
VKH/PKH wird individuell für die jeweilige Partei berechnet und ist nicht auf den ''Gegner'' abwälzbar
Gruss Wedi