Hallo,
es geht um eine gerichtliche Nachfrage zu meinen Einkommensverhältnissen für PKH, die mir 2009 im Rahmen einer Familiensache bewilligt wurde.
Da ich seit 2007 bis jetzt meinen Vater pflege, sind meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seit 2009 unverändert geblieben.
Das bedeutet: Ich gehe keinem Erwerb nach, beziehe auch keine staatlichen o.a. Leistungen.
Der Vater gewährt freies Wohnen, Verpflegung und übernimmt anfallende Grundkosten, wie Beiträge zur Krankenkasse usw.
Es handelt sich um einen monatl. Betrag von ca. 350.-€.
Meine Frage ist: Fällt dies unter „Einnahme bzw. Einkommen“ und muss angegeben werden?
Läuft es darauf hinaus, dass der Vater seine EK-Verhältnisse ebenfalls darlegen muss?
Natürlich ist der pflegebedürftige Vater mir gegenüber nicht mehr gesetzlich unterhaltsverpflichtet.
2.) Nach 2009 wurde ein Fahrzeug angeschafft, das vom Vater bezahlt und auf mich angemeldet ist.
Wert ist über 5000.-. Kann das Probleme geben?
Ich danke für Eure Antwort
Hi Joachim,
die 350,- sind sonstiges Einkommen. Allerdings kannst Du die Krankenkassenbeiträge wieder abziehen. Die sonstigen Sachleistungen (Verpflegung) musst Du nicht erwähnen. Das Feld zu den Wohnkosten bleibt leer, eine Bemerkung kann Rückfragen ersparen.
Das KFZ musst Du angeben, wenn Du Eigentümer bist. Wenn Dein Vater nicht im Kaufvertrag als Käufer steht, bist Du das. Das kann Probleme geben, muss aber nicht. Du musst (reaktiv, also nur auf Nachfrage) darlegen, dass der Verkauf unzumutbar ist (ist genau dieses Modell optimal für die Pflege?) bzw. die Schenkung Deines Vaters unter der Bedingung stand, dass Du ihn mit genau dieser und keiner anderen Karre durch die Gegend kutschierst. Der Wert ist noch nicht so fürchterlich hoch, dass man sich daran aufhängen muss.
Offenlegen muss Dein Vater nichts, höchstens die Zahlung bestätigen, wenn Du sie nicht belegen kannst.
Gruss von der Insel
Hi Inselreif,
noch besser ging´s nicht. Ich danke Dir für die schnelle Antwort....:-)
LG
Joachim