Hallo,
mir wurde im Sommer 2008 pkh gewährt. Erst mit Ratenzahlung, als ich dann um Überprüfung bat wurden mir die gezahlten Raten zurückgezahlt.
Nun soll ich erneut Auskunft geben. Ab wann gilt diese 4-Jahresfrist? Ab dem Zeitpunkt wann pkh gewährt wurde oder am dem 31.12. des entsprechenden Jahres?
Ab dem Zeitpunkt wären die 48 Monate um, ab 31.12. nicht.
Sophie
weder noch. Ab Abschluss des Verfahrens.
Gruss von der Insel
@ Inselfreif
d. h. wenn das Verfahren rechtskräftig im August 2008 abgeschlossen wurde, dann kann jetzt im Oktober (Aufforderungsdatum 01.10.2012) nicht mehr gefordert werden?
Sophie
Hi,
genau so ist. Siehe § 120 IV 3 ZPO.
Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.
Gruss von der Insel