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Post v. Jobcenter der Ex am 24.12.: Will Auskunft bis 27. (!!), sonst Zwangsgeld

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(@pappen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo allerseits,

ich bin völlig geschockt, deswegen sorry, wenn ich gleich mit der Tür ins Haus falle.
Bin seit 2001 geschieden, seit 2007 mit meiner 2. Frau verheiratet, aus 1. Ehe zwei Kinder: 17 (Schüler, noch bei der Mutter) und 20 (Schule fertig und z. Zt. im Ausland).
Bin Asperger-Autist und deshalb leider kein bisschen stressfest, weshalb es auch jobmäßig einfach nicht klappt bei mir.
Habe das mit dem Asperger auch erst 2006 erfahren, vorher wusste ich gar nicht, was los ist mit mir...

Meine jetzige Frau verdient aber ganz gut und obwohl ich mich jeden Tag irgendwie schäme, bin ich ihr  letztlich total dankbar, dass sie auch für mich finanziell mitsorgt.
(Vorher bekam ich halt Hartz IV.)

Mittags am 24.12. bekam ich nun plötzlich Post vom Jobcenter meiner Ex-Frau.
Sie hatte bis vor kurzem einen kleinen Job, aber jetzt wohl keinen Anspruch auf ALG I.
Nun will das Jobcenter von mir Unterhalt für unseren 17jährigen Sohn, ich soll meine Verhältnisse offenlegen.
Das würde ich auch gern tun, nur ist die Post wohl erst an meine alte Adresse gegangen (obwohl ich mich umgemeldet habe),
so dass sie eben erst am 24. hier ankam. Abgabefrist für die Selbstauskunft ist jetzt schon der 27.12., sonst drohen sie mit 500 EUR Zwangsgeld.
Auch meine jetzige Frau soll ihre Verhältnisse komplett offenlegen.
Wie sollen wir das denn über die Festtage schaffen, und wie soll die Post rechtzeitig zum 27. ankommen (es ist 400km entfernt) ??

Obendrein behaupten sie, sie hätten mich bereits am 4.11. angeschrieben und schon da Auskunft verlangt, aber ich hätte nicht reagiert.
Der Bescheid sei "inzwischen unanfechtbar geworden".

Aber ich habe diesen Bescheid vom 4.11. nie erhalten!
Ich vermute, dass der damals auch schon falsch adressiert war –– obwohl ich auch im November schon auf die neue Adresse gemeldet war (wir waren zum 01.10.13 umgezogen).
Jetzt denkt das Jobcenter offenbar, ich wolle keinen Unterhalt zahlen, keine Auskunft geben usw. und droht entsprechend mit Zwangsgeld.
Diese 500 EUR haben wir aber absolut nicht.
Alternativ drohen sie dann mit Zwangshaft. (!!!)
Ich bin völlig in Panik jetzt.

Ich bin ja zur Mitarbeit bereit, warum auch nicht, es geht ja um meinen Sohn letztlich ––
aber erstens hab ich den Bescheid im Nov. wirklich nicht bekommen,
und 2. schaff ich nie und nimmer, denen bis übermorgen meine Selbstauskunft zukommen zu lassen, allein wegen der zig Belege, die sie haben wollen.
Hinzu kommt, dass das dortige Jobcenter zwischen den Jahren möglicherweise gar nicht besetzt ist... kann denen morgen vllt. nicht einmal telf. erklären, wo das Problem ist.

Also was kann ich tun?
Welche Rechte / Möglichkeiten habe ich, könnt ihr mir irgendwelche Tipps geben vielleicht?  :question:

Vielen Dank und LG
ein völlig zerknirschter
pappen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2013 03:56
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber Pappen, ganz ruhig.
Du musst nur dein Gehalt nachweisen für den Unterhalt deiner Kinder. Was hat denn deine neue Frau damit zu tun. Sie muss nur dich einstehen, du für deine Kinder.

Wenn du oder ihr beide nahe genug am JobCenter wohnt,  könntet ihr auch mit deinen Unterlagen hin fahren und dort vorsprechen mit dem Brief. Die haben morgen geöffnet in der Regel von 8-12 Uhr. Ansonsten die Telefonnummer anrufen und einfach sachlich den Fall schildern und um Aufschub für zwei Wochen bitten. In diesen zwei Wochen alles zusammen suchen und hier sich weitere Tipps holen.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2013 10:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pappen,

Ich schließe mich Hexesyl an.
Lass dich von denen nicht verrückt machen.

Ich würde, in meiner charmanten Art, noch etwas über ihren Standpunkt hinaus gehen und denen nicht bis Morgen hinterlaufen.

Ich würde denen zurück schreiben, dass du ihren Schrieb am 24.12. erhalten hast und ihn in angemessener Frist beantworten wirst.
Mehr nicht.

Dann solltest du denen innerhalb der nächsten Wochen erstmal Arbeit machen.

Lass dir für alles eine Rechtsgrundlage benennen.
Etwa in dieser Form:

Sehr geehrter Jobcenterfuzzi
Ich habe ihren Schrieb am 24.12.2013 erhalten.
Da Sie behaupten, mir schon vorher etwas geschickt zu haben, ich aber nichts erhalten habe, bitte ich Sie, mir den Zugang früherer Schreiben nachzuweisen.

Da ich unter Autismus leide, bitte ich Sie, mir den Sachverhalt genau zu erklären.
Bitte benennen Sie vor Allem die genaue Rechtsgrundlage unter Benennung der entsprechenden Gesetze und Paragraphen und erläutern, in welcher Weise diese auf mich anwendbar sind.
1. Welche Auskünfte benötigen Sie genau von mir?
2. Welche Auskünfte benötigen Sie von meiner Frau.
3. Mir stehen die Informationen über meine Frau nicht zur Verfügung. Warum fragen Sie sie nicht selbst und begründen ihr Begehr?
4. Warum soll der Bescheid unanfechtbar sein?
5. Warum drohen  Sie mir Zwangsgeld und Zwangshaft an?
Um Ihre Fragen möglichst schnell beantworten zu können, erwarte ich ihre Antwort bis spätestens zum 31.12.2013. (b.z.w. 3 Tage nach deinem Schrieb. Schicke es am besten an einem Donnerstag ab und setze die Frist auf Montag.)

Wann wird dein Sohn 18?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2013 10:50
(@fruchteis)
Registriert

Moin pappen,

Nachteile hast Du nicht zu vertreten, die Dir aus falsch bzw verspätet zugestellter Post entstehen.

Ich würde ausgesucht freundlich
- den Zugang des ersten Bescheides verneinen
- den Zugang des zweiten Bescheides für den 24.12. bestätigen und
- ankündigen, daß Du selbstverständlich  einer Auskunftspflicht in angemessener Frist nachkommen wirst,
nachdem Dir
- die Rechtsgrundlagen, sowie
- Art und Umfang der zu erteilenden Auskünfte dargelegt worden sind.  

- Aufforderung  VORAB morgen, Freitag mit Fax dem fordenden Jobcenter übermittel. Faxprotokoll gut aufbewahren.  

Wenn Du es etwas härter magst, dann weise diese unverhältnismäßigen Drohungen zurück und teile mit, daß Du die Angelegeheit einem Fachanwalt zur Prüfung vorlegst.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2013 12:59
(@fruchteis)
Registriert

Pappen,

ich weiß, wie solche Post und dann auch noch zur Unzeit treffen und verunsichern kann, es dann oft nicht leicht ist, richtig zu reagieren.

Setzt doch mal einen Entwurf auf, den wir uns dann hier gemeinsam ansehen können.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2013 13:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pappen,

da ist wohl einiges schiefgelaufen. Es wird Dich morgen niemand pfänden oder verhaften (Du hast es mit deutschen Beamten zu tun und nicht mit der sizilianischen Mafia).

Von Textbausteinen und Formbriefen solltest Du Dich also nicht über Gebühr bedroht fühlen; die sind nicht gegen Dich persönlich gerichtet und die hat sich auch niemand für Dich persönlich ausgedacht. Mach es so wie von @Hexesyl in #1 empfohlen; dann bekommt das alles Struktur und Du hast genügend Zeit, die erbetenen Unterlagen zusammenzustellen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2013 13:40
(@fruchteis)
Registriert

Padon Martin,

ein solcher Bescheid sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden!!!
Vorsprache im örtlichen und im uU nicht zuständigen JC ist nicht notwendig, kostet nur Zeit und Nerven. Besser anschreiben und Fax fristwahrend vorab.

pappen,

was hältst Du davon:

"Als Fax vorab auf (Fax-Nummer des fordernden JC)

Ihr Bescheid vom xx, Eingang hier am 24.12.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Bescheid vom xx liegt mir nicht vor, Ihren Bescheid vom xx erhielt ich am 24.12.2013.
Verlust bzw langer Postlauf sind offensichtlich falschen Adressangaben geschuldet.

Selbstverständlich werde ich meinen Auskunftspflichten in angemessener Frist nachkommen.
Zuvor bitte ich Sie, mir genau Art und Umfang der Auskünfte und die Rechtsgrundlagen Ihrer Forderungen darzulegen.

Für Ihre Drohungen sehe ich keine Grundlage.

Die Angelegenheit werde ich meinem Anwalt zur Prüfung vorlegen.

Freundiche Grüsse
pappen"

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2013 13:59
(@pappen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr Lieben,

danke; ich finde dass ihr total recht habt:
ich hoffe nur, dass die "Jobcenterfuzzies" das auch einsehen.
Hab ihnen jedenfalls jetzt gefaxt.
Ist das gut, sie morgen auch noch anzurufen, oder reicht das Fax aus?

Wann wird dein Sohn 18?

Im Frühjahr, aber er geht noch 2 J. auf Gym.
Hab gehört, man muss im Prinzip sogar bis die Kinder 27 (?) sind, die Hosen runterlassen.
Sie wollen die letzten drei Jahre Freiberuflichkeit, aber ich habe lediglich 2010 ca. 1.000 EUR verdient,
seitdem allenfalls sporadisch mal nen "Hunny"... aber sie wollen Bilanzen, Anlagevermögen, Eigenentnahmen, Steuererklärungen und ich weiß nicht was alles für 3 Jahre.

Ich krieg die Krise wg. dieser zig Seiten Papier...
die dann ja wohl alle gegen mich in Stellung gebracht werden, oder?

LG
pappen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2013 14:36
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pappen,

bei Ämtern arbeiten auch nicht nur "Fuzzies" sondern auch Menschen (die z.B. auch hier im Forum mithelfen).

Such doch Morgen mal das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter und weise auch auf das Fax hin. Wenn dort alles vorliegt und man erkennt, dass Du auskunftswillig ist, wird das schon mit einer Fristverlängerung klappen.

Falls Du Morgen niemand erreichst (oder nur eine Vertretung, was durch die Feiertage sicherlich nicht ganz unwahrscheinlich ist), solltest Du Deinen Schriftsatz noch mal per normaler Post (Einschreiben Einwurf) zustellen, da so auch Deine Unterschrift rechtsgültig auf Deinem Schreiben vorhanden ist. Gruß Ingo

P.S. Das Kinder Geld Kosten und ein Recht auf Unterhalt haben, ist ja nichts Neues. Bis zum 25 Lebensjahr oder Abschluss der ersten Ausbildung bist Du auf jeden Fall zum Unterhalt verpflichtet. Ab dem 18 Lebensjahr ist Euer sohn übrigens selbst dafür verantwortlich, den Unterhalt bei Dir einzufordern.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2013 15:10
(@fruchteis)
Registriert

pappen,

was genau hast Du dem JC gefaxt?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2013 15:13




(@fruchteis)
Registriert

Ingo,

Fax mit Protokoll reicht völlig aus, ist verbindlich!
Original mit einfacher Post hinterher, evtl. Einwurfeinschreiben.

Telefonate mit dem JC sind nach aller Erfahrung zwecklos, zu den Verantwortlichen kommt man idR nicht durch und wenn, dann werden die sich kaum am Telefon äußern wollen, man hat selbst nix in der Hand, was besprochen wurde.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2013 15:20
(@pappen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo wildlachs,
ich möchte das Fax hier nicht so gern im Wortlaut öffentlich stellen, kann ich es dir auch per PN schicken, gibt es hier so eine Funktion?
Natürlich nur, wenn du dir Zeit heute wirklich nehmen möchtest...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2013 15:25
(@pappen)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Hallo Ingo, ja, die "Fuzzies" habe ich aus dem Post von Beppo übernommen, ist schon klar 😉
Das erste Mal, dass ich auch mal lachen musste bei dieser Sache.
Bin ja auch zur Mitarbeit bereit, ich würde meinen Sohn ja auch unterstützen, logisch -- wenn ich selbst Einkommen hätte...
mich lähmt nur die Vorabverurteilung bzw. -unterstellung, ich wolle dies nicht.

Viele Grüße
Pappen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2013 15:28
(@fruchteis)
Registriert

...das läßt befürchten, daß Du denen einen 'Roman' gefaxt hast.

Im Beitrag findest Du links Symbole, über die Du Nachrichten absetzen kannst.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2013 15:33
(@fruchteis)
Registriert

pappen,

wenn Du nach Familienrecht Mangelfall bist, dann bist Du es nach Sozialrecht vermutlich längst.
Hast Du die Möglichkeiten des Sozialrechts, hast Du Deine bzw. die Ansprüche Deiner Familie und der externen Kinder schon ausgelotet?

Würde mich gar nicht wundern, wenn den Forderungen des JC gegen Dich, Forderungen Deinerseits gegen das JC gegenüber stehen. Schon alles in den Blick genommen und geprüft?

W.
   

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2013 15:41
(@pappen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, was ist ein Mangelfall?
Seit Jahren das erste Mal, das jemand sich Zeit nimmt...

LG pappen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2013 16:45
(@pappen)
Schon was gesagt Registriert

...das läßt befürchten, daß Du denen einen 'Roman' gefaxt hast.

naja zwei Seiten sinds tatsächlich, finde leider keinen Button für PN

LG pappen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2013 16:49
(@fruchteis)
Registriert

Hallo, was ist ein Mangelfall?
(...)
LG pappen

Im Familienrecht bzw. nach Empfehlungen von Oberlandesgerichten giltst Du als Mangelfall, wenn Dir nach Bereinigung Deines Einkommens weniger als der sog. Selbstbehalt bleibt. Deine Unterhaltsverpflichtungen spielen dabei eine gewichtige und strenge Rolle.
Eine Besonderheit bei Dir ist, daß Du mit einer Frau - weil mit ihr verheiratet - eine Einstehungsgemeinschaft bildest, die Dich finanziell stützt. Daher wird das JC auch die Gesamteinkünfte wissen wollen.

Es gibt hier im Forum Spezialisten, die Dir das genauer auseinandernehmen können.

Im Sozialrecht wird auf gesetzlicher Grundlage gerechnet. Hier spricht man von Bedürftigkeit, wenn das anrechenbare Einkommen der sog. Bedarfgemeinschaft nicht ihren Bedarf deckt. Ist dies der Fall, dann hat Deine Bedarfsgemeinscahft Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen. Die Prüfungen, die zu einem Anspruch führen können, sind sehr streng, aber - anders als im Familienrecht - gesetzlich verankert und gut berechenbar und mE sehr viel gerechter.
Besondere Beachtung sollten Unterhaltspflichtige der Berücksichtigung  von titulieten Unterhaltspflichten und Kosten des Umgangsrechts im Sozialrecht schenken, die ohne Unterstützung zum Ruin führen können. 

Mit den entsprechenden Daten könnte ich Dir das für Deine Situation ansatzweise durchrechnen.

W.
           

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2013 17:36
(@Brainstormer)

finde leider keinen Button für PN

Einfach in der User-Liste auf das "PM" Icon in der letzten Spalte klicken.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2013 17:51
(@pappen)
Schon was gesagt Registriert

Einfach in der User-Liste auf das "PM" Icon in der letzten Spalte klicken.

Danke, Brainstormer.... jetzt hat's gefunzt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2013 18:24




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