So, habe jetzt alles noch einmal ausgedruckt und per Einschreiben mit Rückschein auf dem Weg gebracht. Die Bank wird mir zusätzlich noch einmal schriftlich bestätigen, dass ich auf dieses Konto keinen Zugriff mehr hatte.
@Kasper jepp ich habe auch diese Frage gestellt.
Meinem lieben Mann habe die Bescheinigung mit der Bitte diese auszufüllen, nebst Freiumschlag, auch noch mal zu geschickt. Er füllt das eh nie aus.
Eigentlich ist das doch eine coole Sache für den Staat. Abwarten und dann die Kohle zurückfordern, wenn die Bescheinigung nicht kommt. 😡
Dieser Schwachsinn hat mich 6,40€ und einen halben Tag Urlaub gekostet.
Grüße
Feta
Hallo Feta,
ich hatte vor knapp 3 Jahren nach der Trennung genau das gleiche Problem.
Ich war KG Berechtigter und das KG ging auf ein gemeinsames Konto auf das ich nicht mehr zugegriffen habe.
Ich habe dies mit Kontoauszügen ggü der Familienkasse belegt.
Keine Chance! Man hat mir mitgeteilt ich müsse das KG zurückzahlen wenn ich nicht die Unterschrift der Mutter bekomme, dass Sie das Geld erhalten hat.
Bei mir ging es allerdings nur um 3 Monate für 2 Kids (924 Euro)
Nach Einschaltung eines Anwaltes wurde dann der Rückzahlungsbescheid dann allerdings zurückgenommen. Die Anwaltskosten musste ich allerdings selbst tragen. War aber deutlich weniger als der geforderte Betrag.
Bei Behörden braucht man viel Mut und Ausdauer.
Gruß
OHRI