Hallo,
ich brauche heute mal wieder eure Hilfe.
Also, es existiert ein vollstreckbarer Titel durch EA seit Februar 2012. Pro Kind 68 €. also 136 € zusammen.. KM zahlt nicht. Erste Kontopfändung blieb fruchtlos, weil KM schnell Konto gekündigt hat. Neues Konto ist nun bekannt geworden, von dem wollen wir nun den ausstehenden und laufenden KU pfänden lassen.
Das zuständige AG will den PfÜb aber nicht bearbeiten ohne neuerlichen Antrag auf VKH. Antragsteller sind ja eig die Kinder, aber der KV als deren gesetzlicher Vormund.
Das "Problem" ist, dass wir als Eheähnliche LG bauen wollen und werden, und uns bereits ein Baugrundstück gekauft haben, Datum Ende September. Dieses wird bebaut und bewohnt, aber erst nächstes Jahr. Im Moment liegt es so rum, aber wir mussten natürlich dafür eine Baufinanzierung aufnehmen. Die ersten Raten bzw Zinsen zahlen wir schon neben unserer Miete.
Inwiefern spielt dieses Grundstück (Kaufpreis 71000 €) eine Rolle bei der Gewährung von VKH? Es gehört uns jew zur Hälfte, also dem KV 35500 €. Inwiefern hätte es auch Auswirkungen auf das immer noch nicht abgeschlossene Verfahren in der Hauptsache KU? KM hat ja immer noch keine Auskunft gegeben. Aktuell läuft die Einziehung von Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft, der GV ist durch das AG bereits beauftragt worden.
Es wäre schön, wenn uns jmd diesbzgl Auskunft geben könnte.
Liebe Grüße Romy
Hi,
ähm. Wir reden hier über 15,- Gerichtskosten und um die 25,- für die Zustellungen. Selbst wenn ihr einen Anwalt beauftragt haben solltet, bewegen sich die Gesamtkosten noch im zweistelligen Bereich.
Also mir wäre es zu blöd, dafür den ganzen Formularkrieg zu führen, zumal die Kosten als erstes gepfändet werden.
Der KV wird jedenfalls bei diesen Dimensionen nicht gezwungen, das Grundstück zu verkaufen, nur um den Kindern Prozesskostenvorschuss zu gewähren.
Gruss von der Insel
Hi Inselreif,
so sehe ich das ja auch, die Befürchtung des KV gehen eher in die Richtung Hauptsacheverfahren: Was wenn er jetzt die Kosten so zahlt, und dann im HV den Antrag stellt, könnte ihmm das dann auf die Füße fallen? Er hat ja trotzdem nur etwa 1000 € Einkommen, ich bin die Hauptverdienerin in der Familie.
Gruß
Nö, da kräht kein Hahn nach. Zumal das Familiengericht und das Vollstreckungsgericht so eng nicht verbandelt sind, wird das wahrscheinlich vorneweg niemandem auffallen.
Und wenn schon? Die "Preisklassen" sind so unterscheidlich - man könnte man sogar positiv rauskehren, nicht für jede Kleinigkeit sondern nur für die grossen Brocken VKH in Anspruch zu nehmen.
Gruss von der Insel
Also würdest du es so sehen wie ich, jetzt einfach die Kosten so zu zahlen, aber im HV zu beantragen?
Aber wie verhält es sich dann mit dem Grundstück? Inwiefern wird das in die evtl Gewährung einbezogen? Wie gesagt: Das Grundstück ist finanziert, die Raten werden neben der Miete gezahlt.
MfG