Hallo zusammen,
gleich zu Beginn meiner Scheidung (Trennungsjahr läuft noch) habe ich meinen Anwalt nach Prozesskostenbeihilfe gefragt. Der meinte gleich "keine Chance". Jetzt kam die erste Rechnung von ihm und ich weiß nicht wirklich wie ich die zahlen soll. Kann ich auch alleine den Antrag stellen (wobei ich nicht weiß, was es da alles zu beachten gibt und was abgesetzt werden kann und so) oder mich diesbezüglich irgendwo beraten lassen?
Ich liege 100€ über dem Selbstbehalt und allein schon deswegen denke ich, dass ich doch Chancen hätte die Hilfe zu bekommen.
Oder wenigstens das man das in Raten oder ähnliches Zählen kann.
Was ich auch nicht verstanden habe ist, dass die Scheidung bereits eingereicht werden muss und das TU vorbei sein muss. Davor fallen doch auch schon Anwaltskosten an. Erschwerend hinzu kommt, dass mein Anwalt nicht der schnellste ist und ich bis jetzt sehr unzufrieden mit ihm bin. Aber ein Wechsel würde ja wieder Geld kosten.
Bin für jeden Tag dankbar.
Grüße
Hallo,
es gibt <a href="https://www.scheidung.org/beratungshilfe/>Beratungshilfe</a>" und <a href="https://www.scheidung.de/prozesskostenhilfe-und-verfahrenskostenhilfe-bei-scheidung.html>Verfahrenskostenhilfe" (Prozesskostenhilfe)</a> (VKH).
VKH kannst Du nur nach Ablauf des Trennungsjahr bei der Einreichung des Scheidungsantrags stellen.
Beratungshilfe umfasst auch die Beratung vorher. Solltest Du Anspruch auf VKH ohne Ratenzahlung haben, dann kann auch Beratungshilfe gewährt werden.
Hinischtlich der Rechnung des Anwalts bleibt Dir nur die Möglichkeit um Ratenzahlung nachzusuchen, wenn Du die Rechnung nicht sofort bezahlen kannst.
VG Susi
Hallo Susi,
vielen Dank für die Antwort. Dachte es gibt was, dass man gar nichts zahlen muss. Also schon von Anfang an und dann mach der Scheidung alles über die VKH abgewickelt wird!?