Hallo,
als ich mir vor numehr 2 1/2 Jahren (!) eine RAin suchen musste da meine Frau die Scheidung einreichte, sagte mir diese, dass ich keine Prozesskostenhilfe bekommen würde, da mein Netto (1500,-) zu hoch wäre.
Selbstverständlich habe ich das geglaubt und bisher auch immer brav ihre Rechnungen bezahlt. Die Scheidung ist noch immer nicht durch, so dass ich noch keine weiteren Rechnungen (Gericht, gegnerischer RA) bekommen habe.
Durch Zufall habe ich nun erfahren, dass meine (Noch)-Frau trotz etwa doppeltem Nettoeinkommen PKH bewilligt bekommen hat. Das erklärt mir nun auch, warum mich ihre RAin ständig mit neuen Forderungen bombardiert.
Meine Fragen:
- Bin ich von meiner RAin falsch beraten worden? Wenn ja, was hätte sie davon?
- Kann ich noch nachträglich PKH beantragen? Wenn ja, was muss ich beachten und was würde davon alles beglichen werden? Könnte ich bereits getätigte Zahlungen erstattet bekommen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Matthias
Moin,
Hier kannst du mal reinlesen, sind auch Beispielrechnungen dabei.
Warum deine Ex allerdings mit dem doppelten Netto VKH bekommt, ist mir schleierhaft. Hat sie so
viele "Notwendige" Ausgaben?
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
ich bekam die PKH (so hieß es ja seinerzeit ncoh) aufgrund der zahlreich auf dem gemeinsamen Haus lastenden Verbindlichkeiten und den damit verbundenen finaziellen Aufwendungen. Mein netto lag da auch bei ca. 1800.- €.
Ich denke mal, dass RA mehr verdient, wenn sie sich direkt an Dich halten kann. Bei VKH sind m.W. die Sätze niedriger. Wenn sich Dich dahingehend falsch beraten hat, solltest Du Dich natürlich schnell von ihr verabschieden. Ob Schadensersatz möglich ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Da kenne ich mich nicht aus.
Aber denk immer dran, RA machen das auch nicht nur aus reiner Nächstenliebe. Der Markt ist hart umkämpft...
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi Michael und Agent,
vielen Dank für eure schnellen Antworten. Ich habe mir das Formular gezogen und werde es auf jeden Fall versuchen zu beantragen. Ich habe auch schon des Öfteren überlegt die RAin zu wechseln, denke aber dass es jetzt im laufenden Verfahren nicht so empfehlenswert sein dürfte, obwohl sie schon mehr vergeigt hat.
Wie meine Ex das ständig hinbekommt weiß ich auch nicht, aber beim nächsten Mal nehme ich ihre RAin. 😉
LG
Matthias
ist aber dann ein gefährliches Spiel, wenn Du mit Deiner bisherigen RA weitermachst.
Wenn sie noch mehr vergeigt, kann es für dich auf lange Zeit unschöne Folgen haben.
Überleg es Dir daher genau!
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Du musst abwägen. Für die bisherigen Kosten musst du so oder so aufkommen.
Wenn die Zuarbeit des RA gegenüber Dir eher kontraproduktiver Natur ist, solltest du einen Anwaltswechsel
überdenken.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo,
kläre mit der ZPO (§ 114 ff) mal ab, was in deinem konkreten Fall alles vom Einkommen abzuziehen ist und wenn dann eine PKH/VKH in Betracht kommt, dann würde ich den Anwalt wechseln, die Kammer informieren (das auf jeden Fall als Androhung an die Anwältin zur Steigerung ihrer Erstattungsbereitschaft) und Schadensersatz fordern. Dann hat sie dich falsch beraten und haftet auch dafür. Wenn PKH/VKH aber nur ratenweise bewilligt werden könnte, dann bringt das natürlich nichts.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna