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Prozesskostenhilfe KFZ von Mutter geschenkt bekommen

 
(@kaffeetasse)
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Hallo, könnt ihr mir bitte helfen?!

Ich wurde 2006 geschieden. Dafür und für einen Sorgerechtsprozess beantragte ich Prozesskostenhilfe, der mir auch gewährt wurde.

Ich beziehe ALG II.

Ich bekam jetzt wieder einen Bogen zugesandt, indem die wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft werden.
Jetzt habe ich ein bisschen Panik!

Und zwar hat mir meine Mutter im letzten Jahr einen Kleinwagen Neuwagen finanziert. Sie selber überwies den Kaufpreis zum Autohaus..  Belege vorhanden.
Das Auto ist aber auf meinen Namen zugelassen.
Sie kaufte mir das Auto, weil sie gehbehindert (Ausweis) und ist daher auf meine Hilfe angewiesen ist. Sie hat selber keinen Führerschein.
Kann ich jetzt Probleme bekommen? Das Auto hat jetzt einen Wert von ca. 9800€.

Hoffentlich kann mir jemand helfen!

Liebe Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2010 18:59
 wedi
(@wedi)

Moin Kaffeetasse

Das Auto sollte eigentlich keine Probleme machen.

Wenn sich deine wirtschaftliche Situation nicht verändert hat, wird die Überprüfung nichts anderes ergeben.

Wichtig ist aber, das der PKH Antrag mit dem Überprüfungsantrag übereinstimmt.

Du solltes am besten den Anwalt der seinerzeit den PKH Antrag ausfüllte, bitten, auch die Überprüfung auszufüllen und darauf aufmerksam machen, das das Auto deiner Mutter zu Hilfezwecken gedacht ist.(Unterlagen dem Anwalt vorlegen)

Ein Patzer und die PKH wird gestrichen und du zahlst die Prozesskosten, also Vorsicht.

Diese Überprüfung kann öfters erfolgen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2010 20:16
(@kaffeetasse)
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Hallo Wedi,

ich bin ja froh, dass ich jetzt mit Anwälten nichts mehr zu tun habe.

Wenn ich jetzt zum Anwalt gehe, muss ich mir dann erst wieder einen Beratungsgutschein beim Amtsgericht besorgen?
Weil von meinem Hartz IV geht das nicht und ich habe tatsächlich keine Rücklagen!

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2010 21:26
 wedi
(@wedi)

Moin Kaffeetasse

Die PKH Anträge werden von den Anwälten umsonst ausgefüllt.

Jeder Anwalt sagt, das die eigentlich unheimlich teuer sein müßten(wegen der gewissenhaftigkeit), aber sie sind kostenlos.

Bei der Überprüfung kann der Anwalt eine kleine Gebühr erheben, muss er aber nicht, einfach mal anfragen.

Wenn er dafür Geld sehen will, forderst du die Unterlagen bei ihm an und machst den Abgleich selber.

Die Unterlagen muss er dir(kostenlos) zur Verfügung stellen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 21:41
 wedi
(@wedi)

Hallo

War gerade ziemlich kurz angebunden.
Eine Überprüfung wird als Folgesache angesehen und deshalb auch kostenlos von dem Anwalt ausgefüllt.
Wenn du es selber ausfüllen möchtest und deine wirtschaftliche Lage genauso ist wie zur Zeit des Antrages, kannst du die Zahlen so übernehmen.
Belege mußt du beifügen, achte darauf, wenn du Kontoauszüge mit als Beleg einreichst, das keine schleierhaften Einzahlungen, z.B. aus Versicherungen
auftauchen, genauso, wie irgendwelche Zahlungen an z.B. Lebensversicherungen, die 2006 noch nicht exestierten.
Diese musst du mit dem aktuellem Rückkaufswert auch belegen.

Das Auto deiner Mutter gibst du mit an, es ist ja deins.
Du schreibst aber, das dir das Auto überlassen wurde um deiner gehbehinderten Mutter zu helfen, d.h. von A nach B zu bringen.
Die Belege, das deine Mutter das Auto bezahlt hat fügst du mit bei.
Dann sollte das schon klappen.
Viel Glück und Nerven
Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 22:35
(@kaffeetasse)
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Hallo Wedi,

welche Unterlagen meinst du denn?

Den "Bogen zur Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" habe ich zugesandt bekommen.

Ich habe außer meinem leeren Girokontenauszügen nur den neuen Bescheid der ARGE vorzulegen.
Und dann eben die Autosachen.

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2010 22:39
 wedi
(@wedi)

Hallo

Ich meine die Unterlagen, die du zum ursprünglichen PKH Antrag eingereicht hast.

Die Angaben auf dem Bogen zur Erklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Jahr der PKH Bewilligung und dem jetzt zugesandten Bogen  dürfen nicht gravierend abweichen.
Wenn du sonst keine Unterlagen hast, braucht du auch keine vorzulegen.

Ich habe außer meinem leeren Girokontenauszügen nur den neuen Bescheid der ARGE vorzulegen.

PKH ist eine besondere Art von Sozialleistungen.Steht dir dann auch nach wie vor zu.

Und dann eben die Autosachen.

Wie schon geschrieben

Achte auf Verfristungen
Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 23:43