Ranking der Familie...
 
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Ranking der Familienrichter*innen an den Familiengerichten in NRW?

 
(@muenster)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich möchte ein Ranking für Familienrichter*innen in NRW zum Thema "Kindesumgang" aufstellen, damit Betroffene sich vorab informieren können, was sie an den verschieden Gerichten zu erwarten haben und auf was sie ggf. achten sollten.

Teilt bitte eure Einschätzung und eure Erfahrungen, um anderen eine Hilfe zu sein.

Für das Ranking brauch ich von euch folgende Angaben:

Vor und Zuname d. Richter*in:
Standort Familiengericht:

Richtereinschätzung von 0 (schlecht / nicht vorhanden) bis 10 (sehr gut) bezüglich:
1. Schnelle Terminfindung
2. Sicher im Auftreten und im Verfahren
3. Offenheit für Argumente/Sichtweisen der Mutter
4. Offenheit für Argumente/Sichtweisen des Vaters
5. Berücksichtigung des Kindeswohl
6. Entscheidungen und Folgen nachvollziehbar im Gerichtstermin erläutert
7. Qualität (auch Verständlichkeit/Vollständigkeit) des Gerichtsprotokolls
8. Neutralität insgesamt

Vorab besten Dank und viele Grüße
HerzlichS@gmx.de

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2021 13:39
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mal abgesehen dass hierbei vermutlich Persönlichkeitsrechte betroffen sind, die nicht veröffentlicht werden dürfen, ist so ein „Ranking“ kritisch zu sehen.
Aus Erfahrung gibt es gerade in Konfliktfällen immer eine Seite, die einen Richter genau richtig ansieht (meist die Seite die Recht bekommt) und dann die andere…
Damit will ich nicht negieren, dass es unfaire Verfahren und auch sogar Ansichten gibt. Aber so ein Ranking wird meist von denen gefüttert, die mit dem Ergebnis… sagen wir mal … unzufrieden sind und da werden selten die richtigen Ansichten abgebildet.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2021 23:31
(@muenster)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kasper,

vielen Dank für deine Hinweise.

Es sind hier ganz sicher keine Persönlichkeitsrechte betroffen, wie du vermutest. Denk bitte nur an die vielen Bewertungen im Internet über Ärzte, Handwerker etc.

Deine sonstigen Erfahrungen teile ich. Aber wenn es um den „Kindesumgang“ geht, sollte es gerade nicht um Recht oder Unrecht gehen. Vielmehr sollte es um die Findung einer fairen Lösung für alle Betroffenen (Kind/er, Elternteile, Verwandte) gehen die bestenfalls auch noch nachhaltig ist.
Es ist auch nicht kritisch wenn jemand die eine oder andere Bewertung aufgrund seiner eigenen Erfahrungen überzieht. Ggf. kann man mit d. Bewerter/in Kontakt aufnehmen, sofern d. Bewerter/in das möchte und sich einen eigenen Eindruck machen. Zumindest mir hätte dies in meinem zurückliegenden Fall sehr geholfen.
Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2021 10:46
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Idee ist zwar ganz nett, dennoch wird eine objektive Meinung kaum möglich sein, wenn ein betroffener Elternteil die Bewertung abgibt.

Den Punkten 1, 2, 6 und 7 würde ich durchaus eine sachlichen Bewertung zutrauen, den Rest sehe ich eher kritisch.

M.E. lassen sich nur Extreme abbilden. Beispiele:

"In meinem Gerichtssaal wird kein Vater Recht bekommen."
"Sie verstehen aber auch nichts, die arme Mutter!"

Das sind tatsächlich gefallene Sätze, das letzte Beispiel fand mehrfache Erwähnung während der Verhandlung.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2021 10:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Muenster,
ich verweise auf Forenregel Nr. 2, welche Du mit Deiner Anmeldung anerkannt hast:
Reale Namen und sonstige Daten, die Rückschluss auf eine Person zulassen, sind aus Gründen des Persönlichkeitsrechts zu unterlassen. Bitte benutze hierfür Abkürzungen. Andernfalls werden diese gelöscht.

Wenn Du Dein Vorhaben realisieren und veröffentlichen möchtest empfehle ich eine andere (oder auch eigene) Plattform dazu.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2021 14:28
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aber wenn es um den „Kindesumgang“ geht, sollte es gerade nicht um Recht oder Unrecht gehen.

Du wirst es nicht glauben, es kann tatsächlich Gründe für einen Umgangsausschluss geben. Das mag man manchmal nicht so sehen, gerade wenn diese aus unbegreiflichen von der Gegenseite gefordert bekommt, aber es gibt diese Fälle. Und dass nicht nur gegen Väter, auch gegen Mütter.
Aber ich gebe Dir auch recht, dass dieses Schwert mitunter ungerechtfertig gezogen wird. Aber, das lass dir versichert sein, manchmal sollte dies auch viel schneller erfolgen, zumindest um eine Situation zu befrieden.

Den Hinweis, dass dieses Forum für ein Ranking ungeeignet ist, wurde bereits erteilt.
Ich würde dennoch davon abraten.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2021 19:09
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
Edith: unabhängig des Einwandes von @82Marco in #4;
so ein Ranking hilft ja nicht wirklich (weiter)...-außer man weiß dann eben wen man als Richter*iin zugeteilt bekommt...(eine Arzt kann man sich ja aussuchen...)
In den meisten (allen?) Gerichtsbezirken haben ja die Richter*innen ihr Klientel auf Grund des Nachnamens der Kläger ...:  Also Richter "Müller" bearbeitet Fälle der Personen/ Kläger deren Nachname mit dem Anfangsbuchstaben (z.B.) R - Z beginnt...
Was bleibt ist, dass man damit Leben muß (nach dem Motto: Friß oder Stirb) diesen Richter "Müller" am Hals/ Bein zu haben Oder aber es wäre das seltene Glück, auf eben diesen Richter treffen zu können/ dürfen... (weil er eben gut ist )

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2021 08:35
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Nachträgliches Edith:
Was ich an dieser Stelle (pers.) viel schlimmer finde, sind die "zahnlosen" Anwält*innnen die dem/der einen oder andern Richter*innen nichts entgegensetzen (weil es ggf ihren eigenen Fortbestand/ Ruf schadet)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2021 08:53
(@muenster)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich dachte gar nicht, dass meine Absicht solch eine Resonanz hervorruft. Aber eigentlich bin ich darüber auch froh. Vielen Dank an alle!

@ SpecialD
Hallo SpecialD, die Idee ist nicht leider von mir. Darüber wird immer und immer wieder diskutiert, aber keine geht es an. Es gibt Noten und Bewertungen für alle und jedes (Bäcker, Rechtsanwälte, Schulkinder, Mitarbeiter, Vorgesetzte, Hotels, Produkte, Schauspieler etc., etc.) aber vor der Gruppe der Richter wird halt gemacht, warum?
Wenn alles vor Gericht unauffällig läuft sind solche Bewertungen ebenfalls wichtig. Dann kann zumindest davon ausgegangen werden, dass d. Richter/Richterin unvoreingenommen ist und die Dinge auch neutral behandelt. Nimmt zumindest eine Sorge in dieser Zeit.

Das von dir aufgeführte Beispiel zeigt aber auch, wie extrem es ablaufen kann. In dem offenbar realen Beispiel ist d. Richter/in offenbar voreingenommen. Wie sollte man auf eine solche Voreingenommenheit reagieren? Schon wäre es, wenn solche Aussagen anschließend auch im Protokoll nachzulesen sind. Die Niederlegung solcher Äußerungen im Protokoll sollten im Gerichtstermin eingefordert werden. Wie dies geht und worauf dabei zu achten ist, sollte auch der Anwalt wissen.
Aber zurück zum eigentlichen Thema. Ich hoffe, wir sind uns alle einig, dass solche Äußerungen wie in deinem Beispiel ein absolutes „NO-GO“ sind und das solche Richter/innen gemarkert werden müssen! Das hilft denen, die aufgrund der zufälligen Auswahl auf solche Richter/innen stoßen.
Falls dir das dargestellte Beispiel persönlich geschehen ist, kann ich dir nur empfehlen, diese Erfahrung zu teilen! Sofern die Äußerung an einem Familiengericht in NRW gefallen ist, melde dich doch bitte bei mir.     

@ 82Marco
Hallo 82Marco, sorry, die Forenregel hatte ich wirklich nicht im Kopf!

Ich will jetzt nicht mit dir oder „vatersein.de“ diskutieren, ob durch die Umsetzung meiner Idee Persönlichkeitsrechte verletzt werden, aber ich denke nach wie vor, dass ein solches Ranking zumindest denen Orientierung geben kann, denen ein Gang zum Gericht hinsichtlich Kindesumgang bevorsteht.

Ist es möglich einen solchen Erfahrungsaustausch für die verschiedenen Familiengerichte auf dieser Plattform (gerne auch anonymisiert) zu etablieren? Das von SpecialD genannte Beispiel zeigt aus meiner Sicht den Bedarf. Die Ratsuchenden können sich dann direkt an die Auskunftswilligen wenden.   

@ Kakadu59
Hallo Kakadu59, ja, man kann versuchen, sich damit abzufinden das einem das Schicksal einen voreingenommen Richter vorsetzt; kann man, muss man aber nicht (ein Hoch auf unsere Demokratie 😉
Aufsichtsorgan der Richter/innen in Deutschland sind die Präsidenten der Gerichte. Das ist zwar nicht so optimal wie in anderen Ländern geregelt, bei denen die Kontrolle außerhalb der Gerichte liegt ... aber das ist eine andere Baustelle.
Richter/innen werden aber auch intern bewertet. Wie soll die Bewertung ausfallen, wenn von mehreren Seiten Vorwürfe der Voreingenommenheit gegen eine/n Richter/in erhoben werden die sogar in einem Protokoll nachzulesen sind? (s. meine Antwort an SecialD, weiter oben)

Und jetzt freue ich mich auf weiter konstruktive Einwände oder weiter positive und hilfreiche Hinweise gerne auch an meine (nicht versteckte) E-Mail Adresse.

P.S. Noch zwei Wissensfragen meinerseits:
1.  Was kennzeichnet den die Zugehörigkeit zu „Spezialgruppe“? „Globaler Moderator“ ist ja selbst erklärend.
2. Ist „vatersein.de“ ein Verein? Wie ist „vatersein.de“ organisiert bzw. wie organisiert sich „vatersein.de“? Kann ich das ggf. irgendwo nachlesen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2021 12:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist es möglich einen solchen Erfahrungsaustausch für die verschiedenen Familiengerichte auf dieser Plattform (gerne auch anonymisiert) zu etablieren? Das von SpecialD genannte Beispiel zeigt aus meiner Sicht den Bedarf. Die Ratsuchenden können sich dann direkt an die Auskunftswilligen wenden.    

Nein.
Das ist nicht im Sinne dieses Forums. Es ist auch über muttersein.de und elernsein.de erreichbar. Im Fokus stehen hier, dass Kindern nach einer Trennung beide Elternteile erhalten bleiben sollen.
Das dabei leider auch immer wieder die gruseligsten Gerichtsverfahren auftauchen ist Realität, aber nicht unser Fokus. Der ist bei entwickeln von Ideen, Strategien, auskotzen und Teilen von guten und schlechten Erfahrungen.

P.S. Noch zwei Wissensfragen meinerseits:
1.  Was kennzeichnet den die Zugehörigkeit zu „Spezialgruppe“? „Globaler Moderator“ ist ja selbst erklärend.

Die Spezialgruppe ist ein Kreis erfahrener User, die Zugang zu den Sonderfallforen haben und den Kreis der Moderatoren erweitern. Sie bringen ihre Erfahrungen ein ohne die Eingriffsrechte der Moderatoren zu haben

2. Ist „vatersein.de“ ein Verein? Wie ist „vatersein.de“ organisiert bzw. wie organisiert sich „vatersein.de“? Kann ich das ggf. irgendwo nachlesen?

Wir sind kein Verein.
Das Forum wurde von DeepThougt aufgebaut und der Kreis der Moderatoren unterstützt in der Umsetzung und spricht sich auch ab, ob und wie in bestimmten Fällen eingegriffen wird.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2021 13:04




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Ist es möglich einen solchen Erfahrungsaustausch für die verschiedenen Familiengerichte auf dieser Plattform (gerne auch anonymisiert) zu etablieren? Das von SpecialD genannte Beispiel zeigt aus meiner Sicht den Bedarf. Die Ratsuchenden können sich dann direkt an die Auskunftswilligen wenden.   

Mit Verweis auf Antwort #6 von Kakadu: wenn an den betroffenen Familiengerichten verhandelt werden soll, bringt ein solches Ranking (oder Erfahrungswerte) recht wenig, da die Richter zugeteilt und nicht vom Antragsteller oder -gegner ausgewählt werden. Eine etwaige Ablehnung eines Richters aufgrund des Rankings/Austauschs wird wohl kaum möglich werden...

Meine Meinung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2021 14:45
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Die Niederlegung solcher Äußerungen im Protokoll sollten im Gerichtstermin eingefordert werden. Wie dies geht und worauf dabei zu achten ist, sollte auch der Anwalt wissen.

Das geht über den § 160 (4) ZPO. Dies kann d. Richter*in aber verweigern. Die Verweigerung muss allerdings ins Protokoll (Beschluss).
Ansonsten besteht die Möglichkeit, dies nachträglich mit der Bitte um Korrektur des Protokolls zu den Akten zu reichen, denn wer schreibt, der bleibt.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2021 17:07
(@muenster)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin einmal mehr überrascht und möchte mich entschuldigen, dass ich mit meiner simplen und gut gemeinten Idee gleich mehrere „Globale Moderatoren“ beschäftige.

@ midnightwish
Hallo midnightwish, besten Dank für die prompten Antworten.

D. Kind/er sollten immer im Fokus stehen, hier kann ich nur kräftig beipflichten! Wen ich die Antwort richtig verstehe, ist vatersein.de technisch und vermutlich auch personell mit muttersein.de und elternsein.de verknüpft, richtig?

Wenn dem so ist schadet es doch nicht, wenn auch dort ein Richterranking etabliert werden würde. Wem soll es schaden?

Wenn, wie ich lese, der Fokus von vatersein.de auf „entwickeln von Ideen, Strategien (...) Teilen von guten und schlechten Erfahrungen“ liegt, bin ich zumindest nach meiner Auffassung mit meiner Anregung in diesem Forum richtig gelandet.
Wenn es hier aber, wie ich auch lesen muss, um einfaches „auskotzen“ geht, reichen mir meine Freunde und Familienmitglieder. An dieser Stelle fehlt mir auch der konstruktive Ansatz der ja eigentlich bei dem genannten Teilfokus „Strategieentwicklung“ wortwörtlich vorhanden sein muss.

Noch drei weitere Fragen am Schluss:
- Ist „DeepThougt“ die „Deepthought Media and Technology Ventures GmbH“ aus Seligenstadt oder bin ich da jetzt völlig falsch abgebogen?
- Kann ich irgendwo den Fokus von vatersein.de nachlesen und wer hat den Fokus festgelegt? Ich will euch damit nicht quer kommen, aber interessieren würde mich die Sache schon.
- Kannst du mir ein Forum nennen, der sich konstruktiv (und nicht durch eine Geschlechterbrille verschleiert) mit dem Kernthema „Kindesumgang“ beschäftigt? Inzwischen bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass wir mit unseren Problemlösungsstrategien („schicksalhaftes Hinnehmen von voreingenommenen Richtern und Richterinnen“ sowie „nur auskotzen und untätig zusehen, anstelle von Ideen und Strategien entwickeln“, weit hinter weniger entwickelten Ländern der Welt zurückliegen. Und das macht mich im Grunde eigentlich traurig. Hab ich mich gerade ausgekotzt bzw. ausgeweint? Falls ja, war es nicht so gemeint, sorry 😉

@ 82Marco
Hallo 82Marco, ich denke, auf den nochmals vorgebrachten Einwand von „Kakadu“ bin ich in meiner Antwort #4 direkt an „Kakadu59“ sowie an „SpecialD“ ausreichend eingegangen. Aber ich stimme zu, dass ein Austausch in keinem Fall möglich sein wird, aber „steter Tropfen höhlt ja bekanntlich jeden Stein“. Und das voreingenommen Richter und Richterinnen dazulernen können, will wohl keiner in Abrede stellen, oder?
Zudem könnten wir in Deutschland auch mal langfristig auf den Gedanken kommen, bei Familiengerichtsterminen nicht nur einen Richter eines Geschlechts das Verfahren führen zu lassen, dies zwei Richtern unterschiedlichen Geschlechts zu übertragen. Ich habe mir sagen lassen, dass dies in der Ukraine schon lange so sei ...
Wir könnten in Deutschland auch irgendwann mal überlegen, ob es wirklich Sinn macht, die Aufsicht über die Richter innerhalb des Gerichts zu belassen oder diese Aufsicht wie in anderen europäischen Ländern auch, an eine externe und ggf. unabhängigere Stelle zu legen. Wie weit muss es kommen, bis ein Präsident eines Gerichtes zugibt, dass unter Umständen einer seiner unterstellten Richter/Richterinnen voreingenommen ist? Ich glaube, darauf können wir gemeinsam länger warte, als wenn diese Beurteilung transparent von externer und unabhängiger Stelle gemacht wird, oder?

@SpecialD
Respekt, da kennt sich jemand offensichtlich gut aus! 🙂
Jetzt muss „nur noch“ gemeinsam mit dem Anwalt "im Gerichtstermin" abgewogen werden, ob diese Maßnahme passt oder nicht. Um hierfür Zeit zu gewinnen, kann ggf. auch um eine Sitzungspause gebeten werden. 
In dem geschilderten Beispiel macht das durchaus Sinn. Die Initiative muss aber in fast allen Fällen von der Mandantin / vom Mandanten kommen, da ortsansässige Anwälte am örtlichen Gericht lieber Freunde auf der Richterbank finden wollen und sich mit solchen Dingen keine Feinde machen wollen, da dieser Antrag mit viel Sicherheit als Affront vom Richter/in gegen ihn/sie aufgefasst wird. Daher sollte d. Anwalt/in vorbringen, dass d. Mandant/in sich von diesem Antrag (auch in der zuvor beantragten Sitzungspause) nicht abzubringen war. Macht es auch ggf. "zahnlosen Anwälten leichter ...
Gute und selbstbewusste (meist nicht ortsansässige) Anwälte kommen in dem geschilderten Fall von selbst auf den § 160,4 ZPO (dies auch zum Hinweis von „Kakadu59“ in seiner Antwort #7).       

Allseits viele Grüße und einen schönen Abend

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2021 18:55
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,

[...]
@SpecialD
[...]
Jetzt muss „nur noch“ gemeinsam mit dem Anwalt "im Gerichtstermin" abgewogen werden, ob diese Maßnahme passt oder nicht. Um hierfür Zeit zu gewinnen, kann ggf. auch um eine Sitzungspause gebeten werden.  
In dem geschilderten Beispiel macht das durchaus Sinn. Die Initiative muss aber in fast allen Fällen von der Mandantin / vom Mandanten kommen, da ortsansässige Anwälte am örtlichen Gericht lieber Freunde auf der Richterbank finden wollen und sich mit solchen Dingen keine Feinde machen wollen, da dieser Antrag mit viel Sicherheit als Affront vom Richter/in gegen ihn/sie aufgefasst wird. Daher sollte d. Anwalt/in vorbringen, dass d. Mandant/in sich von diesem Antrag (auch in der zuvor beantragten Sitzungspause) nicht abzubringen war. Macht es auch ggf. "zahnlosen Anwälten leichter ...
Gute und selbstbewusste (meist nicht ortsansässige) Anwälte kommen in dem geschilderten Fall von selbst auf den § 160,4 ZPO (dies auch zum Hinweis von „Kakadu59“ in seiner Antwort #7).        
[...]

jetzt wird's komisch...;spätestens mt dem "Fettmarkierten" machst Du Dich mit Deinem Ansinnen  im Eingangsbeitrag unglaubwürdig...

Der zahnlose Anwalt hat "keine Eier" und der Mandant soll´s ausbaden (bzw. auf seine Kappe nehmen)? Was er ja letzten Endes immer muß ...  😉
Das ist doch jetzt schon Standard, wenn (zB.)  ein - für den Mandanten unannehmbarer Vergleich ins Rennen geschickt wird...

Während das Ranking in Sachen Richter eher nichts bewirkt, außer dass man halt vorher wüßte/ weiß, auf welches Exemplar man trifft (ohne daran auch nur irgendwas ändern zu können), wäre ein Ranking bei Anwälten deutlich(!!) zielführender...
Aber das mit dem/ den Richter*innen hatten wir ja schon...
Die Frage an Dich @Muenster: was soll ein solches Ranking PRAKTISCHERWEISE(!) bewirken

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2021 17:44
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hier das vergessene "Fettmarkierte"

Daher sollte d. Anwalt/in vorbringen, dass d. Mandant/in sich von diesem Antrag (auch in der zuvor beantragten Sitzungspause) nicht abzubringen war. Macht es auch ggf. "zahnlosen Anwälten leichter ...
Gute und selbstbewusste (meist nicht ortsansässige) Anwälte kommen in dem geschilderten Fall von selbst auf den § 160,4 ZPO (dies auch zum Hinweis von „Kakadu59“ in seiner Antwort #7).       

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2021 18:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bzgl. meines Username bist Du falsch abgebogen ... die Antwort ist 42.

So sehr Dein Anliegen sinnvoll klingt - hier auf vatersein.de wird es das nicht geben! Aus mehreren Gründen:

1. Das Abmahn- und Prozessrisiko wird alleinig mich als Privatperson treffen.
2. Eine sachliche Bewertung ist sehr sehr schwierig. Zu leicht geht es um persönliche Informationen zum Richter und berühren damit das Persönlichkeitsrecht.
3. Wenn gegen die Bewertung erfolgreich vorgegangen werden sollte, ist auch das Forum betroffen.

Ich bin ja nicht feige und auch nicht von vorauseilendem Gehorsam geprägt - ich kann Risiken einschätzen. Und das Risiko für mich und den sicheren Betrieb dieser Seite ist zu hoch.

Kennst Du vaeternotruf.de? Dort ist schon einiges zusammengetragen nur wird es nicht mehr besonders gepflegt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2021 23:18