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Rückzahlung Prozesskostenhilfe

 
(@benfica)
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Hallo zusammen!

Ich habe gestern einen schönen Brief vom Amtsgericht erhalten... :gunman: erstmal zum Anfang:

Habe mich September 2011 von meine Ex scheiden lassen. Da die finanziellen Mittel damals beschränkt waren, erhielten wir jeweils Verfahrenskostenhilfe. Ende 2013 musste ich dem Gericht Auskunft über meine finanzielle Lage erteilen, und siehe da ich bin angeblich in der Lage mtl. 170 € für die Rückzahlung aufzubringen.

Nun habe ich gestern die Rechnung von Gericht erhalten:

Verfahren                166 €
Vergleich                  164 €
Vergütung Anwalt    1932 €
Differenz zur Wahlanwaltsvergütung: 3700 €!!!!!!!!!!!!!!!

Insgesamt also fast 6000 €!!!!

Ich bin fast vom Glauben abgefallen. Jetzt darf ich noch drei Jahre lang für das Verfahren abstottern. Im Nachhinein bin ich es selbst Schuld, weil ich die Regelung für das gemeinsame Haus in die Scheidungsfolgevereinbarung gepackt habe, und diese Bestandteil des Verfahrens war und den Streitwert so um mehr als 80.000 € betrug.

Hätte ich vorher gewusst, dass das alles auf mich zukommt, hätte ich es forciert, das Ganze außergerichtlich zu klären. Dahingehend wurde ich von meiner Anwältin meiner Meinung nach nicht sehr gut beraten.

Nun zahle ich für das Verfahren von vor fast drei Jahren und für das Verfahren letztes Jahr, als mich meine Ex vor den Kardi gezerrt hat um 1500 € Einmalzahlung für sich zu ergaunern, was mich insgesamt 3000 € kostete, wofür ich einen Kredit aufnehmen müsste, weil meine Anwältin meinte, dass die Beantragung von VHK aussichtslos sei.

Als Arbeiter bist Du echt der Gelackmeierte. Versteht mich bitte nicht falsch, ich verdiene nicht schlecht, es bleibt mir am Ende des Monats für mich selbst aber kaum etwas übrig:

Kindesunterhalt 566 €
Kredit für das Verfahren: 340 €
Rate PKH 170 €

Oh man!!! Während ich also alles begleichen muss, darf sich die Ex mit ihrem Lebensgefährten in ihrem Eigenheim darüber freuen, dass sie halbtags arbeiten gehen kann, jedoch zu arm ist VKH zurückzuzahlen!  :knockout:

Da fragt man sich, warum man überhaupt noch arbeiten geht.

Ich musste hier einfach mal meine Gedanken runterschreiben! Vielleicht hat jemand Lust darauf zu reagieren...wie auch immer.

Grüße

Benfica

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 10:16
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie sieht denn die Berechnung der Verfahrenskostenhilfestelle aus? Hast du das genau überprüft ob da nicht Abzugsposten oder Kosten vergessen wurden?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 10:21
(@benfica)
Schon was gesagt Registriert

Hallo AnnaSophie!

Ja, das ist soweit ok...leider!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 10:36
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ganz unabhängig davon, dass es m.E. selbstverständlich sein sollte, dass man "Darlehen", die man von der Allgemeinheit erhalten hat (in Zeiten in denen es einem nicht gut ging) in Zeiten, in denen es einem besser geht, zurückzahlt, gehe ich davon aus, dass Du das

hätte ich es forciert, das Ganze außergerichtlich zu klären.

ebenfalls mit anwaltlicher Hilfe getan hättest. Das hätte Dich mindestens genausoviel gekostet und Du hättest das nicht "bequem" in Raten zahlen können.

Gruß
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 10:56
(@benfica)
Schon was gesagt Registriert

Es geht mir nicht darum, dass ich das Geld zurück zahlen muss. Als Steuerzahler liegt mir selbst daran, dass solche Dinge erledigt werden. Dennoch rechnet sich meine Ex arm, obwohl sie ein Eigenheim mit ihrem Lebensgefährten bewohnt. Im dem Fall kann ich einige schon verstehen, wenn sie dann sagen, dass sie es nicht einsehen zu arbeiten, weil mit zweierlei Maß gemessen wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 11:09