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Rechtsanwaltsrechnung für aussergerichtliche Tätigkeit

 
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Hallo,
ich bin noch im Trennungsjahr, 16.Monat 🙂
Nach zwei Treffen, einem Schreiben und zwei Telefonaten mit meinem Rechtsanwalt habe ich eine Rechnung für außergerichtliche Tätigkeit bekommen.
Streitwert war die Höhe des Unterhaltes (Kind und Frau). Rechnungsbetrag 808€, was ich für den geringen Zeitaufwand des RA viel finde, aber ich habs bezahlt.

Gestern (nach der Rechnung) war ich nochmal beim RA und wir hatten die weitere Vorgehensweise der Scheidung besprochen.
Insbesondere inwieweit unser Ehevertrag bestand hält - in Bezug aud Unterhalt und ggf. Versorgungsausgleich.

Frage: Sind mit der 1. Rechnung jetzt die außergerichtlichen Tätigkeiten bis zur Scheidung abgegolten oder kann er mir im neuen Kalenderjahr wieder so eine Rechnung stellen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2015 08:40
(@Inselreif)

Hi fs,

wenn die Angelegenheiten gleich bleibt, sollte grundsätzlich wenig bis gar nichts mehr dazukommen. Ganz ausschliessen kann man es nicht, weil sich Schwierigkeitsgrad und Umfang im Laufe der weiteren Tätigkeit natürlich noch ändern können. Kleiner Trost: wenn der Anwalt in der gleichen Sache gerichtlich für Dich tätig wird, wird ein Teil der Gebühren angerechnet.

Wenn es um neue Angelegenheiten geht, ist selbstverständlich neu zu zahlen. So wie ich das herauslese, ging es bislang um Unterhalt und jetzt um Scheidung. Das wäre eine neue Sache. Du solltest mit dem Rechtsanwalt seinen Auftrag klar feststecken. Soll er Dich nur beraten, soll er Dich nur aussergerichtlich oder gleich gerichtlich vertreten? Gerade was Scheidung und Ehevertrag betrifft, dürfte eine aussergerichtliche Vertretung unnötig sein.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2015 08:51