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Richter korrupt ? und oder Rechtsanwalt korrupt?

 
(@papaaufpapier)
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Hallo Zusammen,

hat jemand Erfahrung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber dem Richter im laufenden Scheidungsverfahren?

Langsam wird mein Scheidungsverfahren zu einer „Posse“. Nachfolgend die Fakten:

2006 Oktober,    Einreichung des Scheidungsantrages
2007/2008,        zig mündl. Verhandlungen, usw. (Auch in 2009 schon wieder 3 mündl. Verhandlungen)
2009 23. April,  der Richter A wollte ein Urteil verkünden, jedoch wechselte A ein paar Tage vorher zu einem anderen
                            Gericht. Der neue Richter B muss dann mindestens 1 mündl. Verhandlung machen damit er ein Urteil
                            fällen kann.
2009 Juni,          Erste mündl. Verhandlung mit neuem Richter B, Richter B verlangt nochmals eine Zeugenvernehmung
                              der Schwiegereltern, obwohl dies bereits durch Richter A im Februar 2009 gemacht wurde.
2009 Juli,            nochmalige Zeugenvernehmung durch Richter B. Richter B sagt bei der Verhandlung, dass er bis 23. Juli
                              2009 einen Urteilsspruch machen wird, sofern nichts dagegen steht.
2009 23. Juli,      Richter B meint jetzt, dass der zweite Ehevertrag anders zu interpretieren ist als das Richter A bisher
                              gemacht hat, und dass sich somit der bisherige Stichtag für die Ermittlung des Anfangsvermögen ändert.

Das heisst, seit 1 1/5 Jahren geht es um Anfangsvermögen und Zugewinn. Jetzt durch den Richterwechsel und neue Ideen des neuen Richters wird das ganze Zugewinn Thema nochmals aufgerollt und es ist wieder keine Ende in den nächsten Monaten abzusehen. So zieht sich das bei mir schon seit Oktober 2006 durch. Mein Anwalt hat jetzt im August 2009 einen Antrag in Prosa an das Gericht gestellt, ... dass obwohl nicht alle Punkte erfüllt sind für die Trennung von Scheidung und Folgesachen, dass beantragt wird die Scheidung und Folgesachen zu trennen... Er bat gleichzeitig auch um Schriftverlängerung bis zum 15. Oktober 2009 bezüglich dem Beschluss des Richters B vom 23. Juli 2009. Arbeitet mein Anwalt wirklich für mich oder für die Gegenpartei? Seit Jahren lebe ich in der Hoffnung auf eine schnelle Schneidung von Quartal zu Quartal ohne Ergebnis. Richter A und Richter B wissen dass ich schnellstmöglich geschieden werden will.

Sieht doch irgendwie wie ein Komplott aus? War Richter A unfähig oder ist Richter B unfähig? Kauften die reichen Schwiegereltern die Richter und oder meinen Rechtsanwalt? Hat jemand Ansatzpunkte???

Viele Fragen, ich hoffe dennoch auf ein paar brauchbare Ideen von Euch, Vielen Dank vorab …
Viele Grüße
papaaufpapier

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2009 11:30
 elwu
(@elwu)

Hallo,

die sind nicht korrupt sondern typisch. Dein Anwalt hat mit dem Abtrennungsantrag völlig richtig gehandelt, der wird allerdings so gut wie nie erfüllt. Bei mir hat sich der erste Richter untätig in die Pension hinübergedämmert, 3 1/2 Jahre, Berge von Papier, zwei mündliche Verfahren und einen Abtrennungsantrag lang. Der zweite Richter hat dann nach einem weiteren halben Jahr beim ersten Termin die Scheidung ausgesprochen - aber auch nur weil ich einen Vergleich diktiert habe, der ihm die Arbeit des Urteilschreibens ersparte (und den Anwälten eine Vergleichsgebühr bescherte).

Es gibt zunehmend mehr Richter, die in strittigen Scheidungssachen kein Urteil fällen sondern das Gezeter der Parteien beliebig lange aussitzen, bis die mürbe sind. Das können Richter dank ihrer 'Unabhängigkeit' (bei politischen Verfahren wie etwa dem gegen den früheren bayrischen Datenschutzbeauftragten oder den Herrn Wiesheu wird die Unabhängigkeit allerdings ausgesetzt).

Rechtliche Ansatzpunkte gibt es nicht. Du brauchst also weiter Geduld, oder kauf' dich da raus.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2009 11:56
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin!

Ich kann Dich nur dringend davor warnen, einem Richter oder Rechtsanwalt Bestechlichkeit(Korruption) vorzuwerfen.
Das kann einen solchen Schuß nach hinten geben,  da machst Du Dir gar keine Vorstellungen von.

Der Richter zeigt Dich an, Dein Anwalt wirft das Handtuch, wegen völlig zerrütteten Vertrauensverhältnis, und wenn er echt sauer ist, zeigt Dich Dein eigener Anwalt auch noch an. Was hast Du dann gewonnen???

Dienstaufsichtsbeschwerde? Was glaubst Du, wer darüber entscheidet? Der vorgesetzte Richter Deines Tatrichters(das heißt so, ehrlich). Richterliche Unabhängigkeit, Überlastung(was durchaus möglich ist!!), die Pflicht des Richters zur eigenen Wahrheitserforschung und was weiß ich noch. Sowas kann nun mal Zeit kosten.

Im Grunde ist es auch nicht zu kritisieren, wenn ein neuer Richter sich sein eigenes Bild vom Fall machen will, oder?

Cool down, auch wenn es schwierig ist, was ich Dir auch zugestehe.

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2009 20:47
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei mir war das ähnlich, es zog sich und zog sich, weil mein Ex keine Angaben über sein Anfangs- und Endvermögen gemacht hat. Die erste Verhandlung wurde deswegen vertagt und dann habe ich vor der 2. Verhandlung durch die Anwältin klarstellen lassen, dass das Zugewinnverfahren abgetrennt wird und nur noch die Scheidung durch sein soll. Entsprechend wurden wir dann geschieden und ich habe den Zugewinn erst dieses Jahr eingeklagt. Das müsste bei dir auch möglich sein, sofern durch eure Scheidungsfolgevereinbarung der Unterhalt unstrittig geklärt ist. Zugewinn kann bis zu 3 Jahre nach der Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden. Und wenn deine Noch-frau meint Ansprüche deswegen dir gegenüber zu haben, dann soll sie doch hinterher den Zugewinn einklagen. Kostet allerdings mehr, als wenn beides im Verbund eingeklagt wird.

Mir war es das allerdings wert: endlich ein Thema zu ende, mit dem man sich dann nicht mehr beschäftigen muss. Deshalb habe ich auch erst kurz vor der Verjährung den Zugewinn eingeklagt, so lange brauchte ich mich mit dem Thema nicht mehr beschäftigen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2009 11:30
(@papaaufpapier)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Sopphie,

nach wieviel Monaten / Jahren nach dem Einreichen Deines Scheidungsantrages hat bitte Deine Richterin den Antrag für Trennung Scheidung und Folgesachen durchgesetzt?

Ich verlange das von meinem Rechtsanwalt schon seit 2 Jahren, die Scheidung läuft seit Oktober 2006 ! Ich hatte schon cirka 8 mündl. Termine am Gericht. Jetzt im Agust hat er einen diesbezüglichen Antrag gestellt ! Ich habe immer den Eindruck, dass ein anderer Rechtsanwalt eventuell etwas forscher an die Sache rangehen würde?!

Viele Grüße
papaaufpapier

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2009 18:14
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo PapaaufPapier,

im zweiten Scheidungstermin haben wir das beantragt (der erste war im November, der zweite im Januar). Und nach Rechtskraft der Scheidung (meist 4 Wochen nach Zustellung) hast du 3 Jahre Zeit Zugewinnklage einzureichen. D. h. innerhalb von 3 Jahren muss der Zugewinn geltend gemacht werden.

Ich habe das kurz vor Verjährung durch die Anwältin anschieben lassen und das hat dann noch ca. 8 Monate gedauert bis zum Vergleich. Durch den Vergleich habe ich ca. 2.000-3.000 euro verschenkt, aber ansonsten hätte mein Exmann mir vorm OLG verklagt und da hatte ich keine Lust  zu, noch 1 Jahr Streitigkeiten.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2009 19:05