Guten Morgen zusammen,
erstmal finde ich es toll, dass es so ein Forum gibt. Bin mitten im Scheidungskrieg und weiss im Moment einfach nicht weiter.
Hatte am Dienstag einen Scheidungstermin, da jedoch meine Noch-Ehefrau ohne Anwalt erschien und ein Vertreter dabei war, wurde nur eine Anhörung daraus.
Und was für eine, sag ich da nur.
Die RichterIN, wie ich rausgehört habe, ist eine alleinerziehende Mutter und demnentsprechend, könt ihr Euch denken, war sie sehr parteiisch, meiner Meinung nach.
Es ging damit los, dass wir einen 4 1/2 Jährigen Sohn haben, der schon im Kindergarten ist. Er wird jeden Morgen von der Mutter in den KG gebracht und mittags um 12Uhr von den Grosseltern abgeholt und betreut.
Die Grosseltern leben im gleichen Haus und der KG ist 500m weg.
So, sie arbeitet 25 Stunden und das ist nach der Richterin Ihrer Meinung OK. Das Kind braucht auch die Zeit mit der Mutter. Es wurde überhaupt nicht drüber diskuttiert.
Dann hat meine Frau einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt gestellt. Das ist natürlich auch ok, wurde auch nicht drüber erörtert, ob sie überhaupt welchen bekommen sollte.
Dann hat sie mich mehrmals drauf gedrängt, ich soll Unterhalt titulieren lassen. Ich will es aber nicht, ich zahle brav mein Unterhalt und das nicht wenig und brauche es nicht machen.
Zum Trennungsunterhalt, den ich zahle, der ist nicht wenig. Und obwohl sie seit letztem Jahr mehr verdient und ich auch noch Vater eines weiteren Kindes bin, habe ich den Unterhalt nicht angepasst.
Den zahle ich jetzt seit 2 Jahren. Gut, ist auch meine Schuld, hätte auch die Scheidung gleich beantragen sollen. Habe ich nicht gemacht, egal.
Aber zum eigentlichen Thema. Für mich wirkt die Richterin ziemlich befangen. Ich überlege mir einen Antrag auf Befangenheit zu stellen?
Wie seht ihr es? Vorallem wegen dem Titel hat sie mich bestimmt gefühlte 10 Mal drauf angesprochen, obwohl ich ihr gesagt habe, ich mache es nicht.
Gruss
Geht es bei dem Titel um den KU oder Unterhalt für deien Ex?
Wenn es um den KU geht, dann hat das Kind ein Anrecht auf diesen Titel. Die Richterin kann, darf und "muss" dich zur Ausstellung verpflichten oder eben einen Beschluß über den KU verkünden. Der hat dann dieselbe Rechtswirkung wie ein Titel.
Die KM arbeitet Teilzeit. Mehr wird ihr bis Abschluß der Grundschule wohl auch nicht abverlangt. Auch da bewegt sie sich im derzeit gesetzlich gestecktem Rahmen.
Einen Antrag wegen Befangenheit würde ich in keinem Fall stellen. Der wird dir nichts bringen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Chullain,
einen Antrag auf Befangenheit brauchst du nicht stellen, der wird nicht durchgehen.
Spielte auch mit dem Gedanken, aber meine Anwälte rieten davon ab. Mein aktueller Anwalt hat über 30 Jahre Berufserfahrung und bis dato ist ihm kein Fall bekannt, dass jemals ein Antrag durchging. Also: Richter in Deutschland sind NIEMALS befangen. Tut mir leid für dich.
Ich empfinde es als eine Schande, dass die meisten alleinerziehenden Mütter in Deutschland den Stolz nicht besitzen, selbst für ihren Unterhalt aufzukommen.
In anderen Ländern belächen sie derartige Frauen... das kannst du nachlesen, wenn du in anderen internationelen Foren unterwegs bist.
Alles Gute!
D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Moin,
gute ausführliche Darstellung der Ablehnungsproblematik:
http://www.winter-gbr.de/inhaltframe.cfm?id_bereich=55
LG,
Mux
ui...hier ist ja richtig was los. Vielen Dank für die schnellen Antworten. Sicher, habe mich auch schon gefragt, ob ich mir nicht eher ins eigene Fleisch damit schneide, wenn ich einen Antrag stelle.
Werde es wohl doch es lieber sein lassen.
Danke nochmal.
Mit eigenem Anwalt zu erscheinen wäre sicherlich erfolgversprechender...
Gruss von der Insel
Ein Befangenheitsantrag ist total simpel.
Du musst die Richterin nur dazu bringen, dir schriftlich zu bestätigen, dass sie befangen ist. Am besten mit Begründung.
Dann könnte das klappen.
Oder wenn sie die neue Lebenspartnerin deiner Ex ist.
Ansonsten gilt: Deutsche Richter sind nicht befangen. Sie sind stets objektive Diener der Gesellschaft.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Womit ich ein Problem habe, dass über den Betreuungsunterhalt nach der Scheidung überhaupt nicht diskuttiert wurde, ob er legitim ist.
Obwohl die Grosseltern im gleichen Haus wohnen und der KG 500m weit weg ist und usner Sohn 4 1/2 Jahr ist, wurde sie überhaupt nicht zu aufgefordert, Vollzeit arbeiten zu gehen oder Ihre Teilzeit anzuheben.
Die Grosseltern holen immer den Kleinen von KG ab und er ist sonst viel bei den Grosseltern.
Laut Gesetzgeber und aktueller Rechtssprechung muss sie auch nicht zur Vollzeit aufgefordert werden.
Bis das Kind die Grundschule beendet hat darf die KM Teilzeit arbeiten. Erst dann wird ihr eine Vollzeitstelle zugemutet.
Aber wie wär´s, wenn du ihr anbietest dich mehr in die Kinderbetreuung einzubringen und sie somit weiter zu entlasten, damit sie ihre Stunden aufstocken kann.
Wie ist´s den nnun mti dem Titel? Wurde der von der Richterin nun für den Kindesunterhalt gefordert oder für den Unterhalt für deine Ex?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
1) Geht es um den KU dann hat das Kind ein Recht auf einen Titel.
2) Bei 25 Stunden pro Woche = 5 Stunden pro Tag ist Deine DEF gegen 15:00 Uhr zu Hause (ohne Einkauf), d.h. ohne Großeltern ist der Tagesablauf gar nicht machbar. Mit jeder Stunde, die sie mehr arbeitet kommt sie logischerweise später nach Hause.
Wenn Du den nachehelichen Unterhalt überschaubar halten willst, dann solltet Ihr Euch darauf einigen, dass er abgeschmolzen wird, z.B. bis Schuleintritt 100%, danach 50 %, ab Klasse 5 Null, oder so. Das wären für Dich 5 Jahre (ob das zuviel ist, musst Du wissen), aber danach wäre definitiv Schluss.
VG Susi
Moin Tina,
Laut Gesetzgeber und aktueller Rechtssprechung muss sie auch nicht zur Vollzeit aufgefordert werden.
Ohne eine entsprechende Erläuterung ist diese pauschale Aussage falsch - zumindest bezogen auf nachehelichen BU.
Laut Gesetz obliegt es nach der Scheidung jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen (§ 1569 BGB).
Das Kind ist 4,5 Jahre alt. Betreuungsunterhalt käme also nur noch aus Billigkeitsgründen in Frage (§ 1570 BGB).
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Ohne eine entsprechende Erläuterung ist diese pauschale Aussage falsch - zumindest bezogen auf nachehelichen BU.
Das sehe ich eigentlich ähnlich. Die gute Frau sollte schon nachweisen, warum es in Bezug des Kindes nicht möglich ist eine vollumfängliche Tätigkeit nach zu gehen, welche ihre eigene Versorgung gewährleistet.
Eine Mutter eines unehelichen Kindes hätte damit ebenfalls ein Problem.
In der Sache würde ich es gerichtlich ohne weiteres darauf ankommen lassen.
chullain,
warum geht Sohnemann nur bis 12 Uhr in den Kiga. Gibt es nicht die Möglichkeit, dass er länger im Kiga bleibt?
Dann steht auch nichts im Weg, dass KM mehr als 5 Stunden arbeiten kann
chullain,
in Punkto befangene Richter gehe ich außnahmsweise mal mit den anderen konform, gibt es in Deutschland nicht. Weiterhin verwundert mich, wenn Du denn mit einem Anwalt bei Gericht warst, was das für ein "Profi" ist. Wohl eher ein "cand jur". Selbst ich weiß, bei einer Verhandlung gibt es einen Streitgegenstand, in deinem Fall die Scheidung. Wenn deine Noch-Frau einen Prozessbevollmächtigten hat, der zum Zeitpunkt nicht anwesend sein kann, dann hat dieser bei Gericht schriftlich eine Verlegung des Termins zu beantragen. Das weiß der Anwalt schon einige Zeit vor dem Termin. Dein Anwalt hätte eigentlich auf die Richterin zugehen müssen und sagen "Okay, dann möge das Gericht einen neuen Termin festlegen, auf Wiedersehen."
Ich hab auch schon versucht eine Richterin wegen Befangenheit, ja sogar Rechtsbeugung abzulehnen. Du wirst es aber nicht erleben, dass eine Krähe der Anderen ein Auge aushakt.
Jarod
Ich hab auch schon versucht eine Richterin wegen Befangenheit, ja sogar Rechtsbeugung abzulehnen.
Warum wundert mich das nicht?
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Warum wundert mich das nicht?
Wenn eine Richterin den Spruch bringt "Auch wenn das Kind 1000 Mal sagt es will beim Papa leben, spielt das keine Rolle", dann ist hier von Befangenheit auszugehen. Erst recht, wenn KM mit Umgangsverweigerungen ungestraft durch kommt. Befangenheit ist auch bewiesen, wenn die Richterin leugnet, die Aussage "Auch wenn das Kind...." jemals gemacht zu haben. Rechtsbeugung heißt, wenn das Gericht Sanktionen aus einem gerichtlichen Beschluss nicht umsetzt, obwohl es das müsste. Und noch mehr wird gemauschelt, wenn der Rest des 12. Senats am OLG München einen Richter deckt.
Wenn Du ein ganz normaler Mann/Vater bist, hast Du gegen solche Machenschaften eh keine Chance.
Na dann Prost.
Jarod
Jarod,
das Kind war 4. Da kann es tatsächlich 1000x sagen, dass es bei dir wohnen möchte.
Es muss geguckt werden, wo es das Kind am besten hat.
Und so schnell werden leider keine Sanktionen verhängt. Das müsstest du doch in der Zwischenzeit gelernt haben, oder?
Meinst du tatsächlich, dass sich die ganze Welt gegen dich verschworen hat?
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Meinst du tatsächlich, dass sich die ganze Welt gegen dich verschworen hat?
Nein, meine ich nicht. Man sieht sich immer zwei Mal im Leben.
Rechtsbeugung heißt
Ich wäre an Deiner Stelle sehr vorsichtig, einen Sachverhalt als Rechtsbeugung einzuordnen und das auch noch öffentlich herauszuposaunen, so lange nicht ein Profi (Strafrichter) zum gleichen Ergebnis gelangt ist. Hast Du die Richterin angezeigt und was war das Ergebnis?
Ausserdem haben wir Dir wahrscheinlich schon öfter gesagt, dass es keinen Grund zur Ablehnung eines Richters gibt, nur weil der irgendwann einmal etwas angestellt hat. Sei es Ladendiebstahl oder Rechtsbeugung. DU kannst nur einen Befangenheitsantrag stellen, alle anderen Ablehnungsgründe bleiben dem Dienstherrn des Richters vorbehalten.
Gruss von der Insel
das Kind war 4. Da kann es tatsächlich 1000x sagen, dass es bei dir wohnen möchte.
Es muss geguckt werden, wo es das Kind am besten hat.
Genau. Unser Kind war fünf, und das Gericht hat entgegen der Einlassung des Kindes mir das ABR zugesprochen.
Gruss,
gardo