Hast Du die Richterin angezeigt und was war das Ergebnis?
Das Ergebnis kann sich doch glaub ich jeder vorstellen.
@ SpecialD
Es muss geguckt werden, wo es das Kind am besten hat? Ein stabiles Zuhause ist auf jeden Fall als besser für das Kind einzuschätzen als mehrere Umzüge in kurzer Zeit.
Und da wird dir sicher entgegen gehalten, dass das Kind so schnell keinen Schaden nimmt, wenn es konstant seine engste Bezugsperson um sich hat. Dass "engste Bezugsperson" von den betroffenen Eltern anders definiert wird als von außen stehenden Dritten, liegt wohl daran, dass man als betroffener Elternteil schwer objektiv sein kann und ein Dritter eben das sein wird/sollte.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Genau. Unser Kind war fünf, und das Gericht hat entgegen der Einlassung des Kindes mir das ABR zugesprochen.
Gruss,
gardo
So etwas zu lesen tut immer wieder gut 🙂
Noch einmal zurück zum ursprünglichen Thread:
ich würde immer noch keinen Befangenheitsantrag stellen, sondern mir schleunigst einen kompetenten Anwalt suchen, der dann eingreift, wenn es wirklich vonnöten ist.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
ich würde immer noch keinen Befangenheitsantrag stellen, sondern mir schleunigst einen kompetenten Anwalt suchen, der dann eingreift, wenn es wirklich vonnöten ist.
:thumbup:
Was heisst kompetent? Das geht ins Geld. Ich kann doch nicht einfach den Anwalt im offenen Verfahren wechseln?
Doch kannst Du.
Und was das Geld angeht. Lieber preiswert "verlieren" als "gewinnen"? Das kann es ja nicht sein. Oder anders: Wer billig kauft, kauft teuer.