Hallo an alle,
mein Sohn wird im Juli mit der Schule fertig. Er beginnt eine Ausbildung zum Industriemechaniker. Er besucht dazu eine Berufsfachschule.
Am Infoabend wurde uns gesagt dass man evtl. Schülerbafög beantragen kann.
Nun ist es aber so dass die Schule ja eigentlich nichts kostet. Das erste Jahr werden auch die Busfahrkosten übernommen.
Einmalig fallen Kosten für Arbeitskleidung und Schulmaterieal an.
Beantragt man dennoch Bafög obwohl keine Kosten entstehen?
Wer kann Bafög beantragen?
Für was ist es eigentlich gut?
Muß man es zurückzahlen?
Vielleicht weiß der Ein oder Andere von euch darüber Bescheid.
Danke
anfree
Hallo!
Vielleicht hilft dir dieser Link?
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php
riviera
Moin anfree,
ich hätte da auch mal nen Link:
<hier>
Bei Berufsfachschulen wird offensichtlich unterschieden zwischen Ausbildungdauer >=2 bzw <2 Jahre sowie berufsqualifizierendem Abschluss oder nicht.
In ersterem Fall wird nur gefördert, wenn - in begründeten Fällen - ein eigener Hausstand vorliegt.
So ein Förderungsanspruch besteht, sollte ihr diesen auch wahrnehmen (in der Regel ist Schüler-Bafög ein nicht zurückzuzahlender Vollzuschuss).
Gruß
United
Hallo,
meine Tochter hat nach der Schule eine 2jährige Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialbetreuer gemacht. Die Schule hat damals auch nichts (oder kaum was) gekostet, man hatte als Schüler aber trotzdem Anspruch auf BAFÖG. Es gab ein Antragsformular, das ausgefüllt werden musste, Gehaltsnachweise der Eltern dazu, und auch Angaben zu Geschwistern, falls noch weitere in Ausbildung im Haushalt leben.
Sie hat damals diese Förderung auch über beide Jahre erhalten, zurückzahlen musste sie nichts.
Gruß,
Widder27
Vielen Dank euch Dreien,
die Seiten kannte ich schon. Junior fällt wohl in die zweite Kategorie und wäre bis zu 289€ förderungsfähig.
Da die Schule ja aber so gut wie umsonst ist war ich mir nicht im klaren ob man überhaupt einen Antrag stellt.
Ich dachte Bafög ist für diejehnigen die duch die schulische Ausbildung Kosten haben und diese nicht selbst decken können.
Nun gut dank Widder weis ich ja nun das dem nicht so ist.
Da ich das genaue EK meines Ex nicht weis habe ich einmal fiktiv den Rechner gefüttert. Wie ist das eigentlich bei der Bereinigung des EK.
KV zahlt ja UH an Sohn groß und Sohn klein.
Wird das EK des KV um diesen bereinigt?
Danke
Moin anfree,
Da ich das genaue EK meines Ex nicht weis habe ich einmal fiktiv den Rechner gefüttert. Wie ist das eigentlich bei der Bereinigung des EK.
Wenn Dein Ex Unterhalt für Sohnemann bezahlt, dann ist die BaFöG-Beantragung nicht nur eine Option, sondern vielmehr eine Pflicht ...
... das potenziell genehmigte BaFöG hätte dann Auswirkungen auf die Unterhaltshöhe (d.h. wird angerechnet, wenn volljährig komplett, bei Minderjährigen hälftig).
Im Rahmen der BaFöG-Ermittlung gelten nicht die familienrechtlichen Regeln, sondern eigene, so wird beispielsweise mit pauschalen Freibeträgen gerechnet (siehe § 25 BaFöG):
2. für Kinder des Einkommensbeziehers sowie für weitere dem Einkommensbezieher gegenüber nach dem bürgerlichen Recht Unterhaltsberechtigte um je 485 Euro
Besten Gruß
United