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Soll ich SPFH wegen Körperverletzung anzeigen ?

 
(@soulsister)

Hallo,  ich weiss nicht ob ich jetzt im richtigen Unterforum bin, aber ich schreib jetzt einfach mal hier.

Hab da ein Problem.

Letzten Freitag hatte mein Mann einen Termin mit dem Jugenamt, seiner Ex und der SPFH seiner Ex zu einem Hilfeplangespräch. Er hat mich dazu mitgenommen, da er die Erfahrung gemacht hat, dass immer im Nachhinein anderes in den Protokollen stand als wirklich besprochen worden war, und einfach auch sehr viel gelogen worden ist.
Daher wollte er, dass ich als sein " Beistand" dabei bin, um dann auch die Aussagen bezeugen zu können. Ausserdem hat mein Mann immer sehr große Schwierigkeiten, die Damen aus dem bayrischen Wald zu verstehen, da sie extremst Dialekt sprechen. Selbst auf seine Bitten hin, doch hochdeutsch mit ihm zu reden, wurde weiter im heimischen Dialekt gesprochen. Ich verstehe diesen Dialekt, und kann daher als Dolmetscher dienen.

nun kamen wir also beide dort an, begrüssten die Anwesenden, und ich wurde dann sofort aufgefordert den Raum zu verlassen, da ich nicht teilnehmen dürfe. Mein Mann sagte dann nochmals, dass er es aber wünsche, doch es wurde konsequent abgelehnt.  Daraufhin meinte mein Mann, dann habe das Gespräch keinen Sinn, da er den anwesenden Damen nicht vertrauen würde und auch nicht verstehen können, warum ich nicht teilnehmen dürfe, da ich doch schliesslich auch eine der Hauptbezugspersonen der Kinder sei.

Gut und recht, es wurde immer lauter, auch ich mischte mich dann ( leider ), sprach die Kindsmutter an und meinte, sie solle doch mit mir reden, da ich ja schliesslich ihre Kinder bei mir hätte und ihr vielleicht ein wenig über die Kinder erzählen könne. Worauf diese dann meinte " diese zwei Mädchen interessieren mich nicht mehr" . Auf diese Aussage reagierte ich dann ziemlich entsetzt und meinte, wie eine Mutter sowas sagen könne, und forderte, wahrscheinlich etwas laut, die SPFH auf, doch dieser Frau zu erklären, dass sie schliesslich drei Kinder habe, und nicht nur eines.

Darauf hin sprang die SPFH auf, schrie mich an, sie habe hier Hausrecht und sie würde mich nun des Hauses verweisen. Ich weigerte mich zu gehen, doch die SPFH packte mich am Arm, zerrte mich zur Aussentüre, und stiess mich mit Gewalt aus dem Haus, wobei ich mir die rechte Schulter am Türrahmen prellte.

Vor der Haustüre spielte der Sohn meines Mannes, der total geschockt dieses Geschehen beobachtete. Die SPFH schrie noch hinter mir her... Raus, kommen Sie ja nicht mehr hier rein...

Ich ging dann zu dem Jungen, dem die Tränen kamen, nahm ihn in den Arm und tröstete ihn, indem ich ihm sagte, es sei alles nicht so schlimm wie es ausschaue, ich hätte halt wieder mal laut geredet worauf die Frau L. böse geworden sei , aber es würde alles schon wieder gut werden.

Weder seine Mutter, noch die SPFH  schauten nach wie der dem Jungen bei dieser Sache ging. Mein Mann kam dann kurz danach und wir verliesen den Ort des Geschehen zusammen mit dem Kind.

Als ich dann zuhause war, bemerkte ich, dass ich am Arm blaue Flecken hatte, vom Griff der SPFH, Schmerzen im Handgelenk,wo sie es verdreht hatte und Schmerzen an der Schulter.

Nun bin ich ernsthaft am Überlegen, ob ich die Dame nicht wegen Körperverletztung anzeigen soll. Ich denke nicht, dass eine solche Frau mit Kindern arbeiten sollte, die sich nicht im Griff hat und eine andere Frau tätlich angreift. Was meint ihr dazu ?

Zitat
Geschrieben : 01.10.2013 20:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Soulsister.
Was war denn das für ein Gespräch?
Was sollte das Ziel sein?

War deinem Mann die Teilnahme angeboten, wurde er gebeten oder aufgefordert teilzunehmen?
Also durfte, sollte oder musste er teilnehmen?

Dient die SPFH nicht eigentlich primär der anderen Mutter?
Wieso wart ihr dann dabei?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 20:30
(@soulsister)

Hallo,

es war ein Gespräch das auf unseren Wunsch stattfand. Mein Mann hatte vor einiger Zeit den Hilfeplan bekommen, in dem stand, dass die SPFH einen Teil ihrer Ziele erreicht habe und dass ihr Auftrag noch verlängert werden wird. Das sollte er unterschreiben. Er hat sich geweigert und darum gebeten, dass erst nochmal ein Gespräch stattfinden solle, in dem die SPFH ihm genau erläutere, welche Ziele sie bei seinem Sohn erreicht habe, und aus welchem Grund sie noch länger in der Familie sein wolle.

Die SPFH beteuert ja immer wieder meinem Mann gegenüber, dass keine Problem in der Familie da seien.

Das Ziel meines Mannes war eigentlich, die Massnahme mit der SPFH zu beenden, da seitdem sie in der Familie ist, die Beziehung zwischen ihm , der Ex und den Kindern weitaus schlechter geworden ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 20:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dass heißt, sie wollte etwas von ihm, nämlich die Unterschrift?

In dem Falle würde ich mir, glaube ich, die blauen Flecken von einem Arzt bestätigen lassen und dann die Zustimmung bzw. die Unterschrift mit der Begründung verweigern, dass sie sich offenbar nicht im Griff habe und zu Gewalttätigkeit neige.

Zum Schutz des Sohnes sei diese Trulla abzulehnen.

Was passiert denn, wenn er nicht unterschreibt?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 20:45
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Darauf hin sprang die SPFH auf, schrie mich an, sie habe hier Hausrecht und sie würde mich nun des Hauses verweisen. Ich weigerte mich zu gehen, doch die SPFH packte mich am Arm, zerrte mich zur Aussentüre, und stiess mich mit Gewalt aus dem Haus, wobei ich mir die rechte Schulter am Türrahmen prellte.

Ungeachtet des ganzen drum herums, komme ich leider nicht umhin, dir da kaum Hoffnung machen zu können. Sollte sie Hausrecht haben, ist es absolut im Rahmen wenn sie dieses auch mit körperlicher gewalt durchsetzt, da du dich geweigert hast dem nach zu kommen. Auch die "verhältnismäßigkeit der Mittel" ist dabei absolut gegeben.
Natürlich steht es dir frei einen Strafantrag auf Körperverletzung zu stellen, aber richte dich darauf ein, dafür eine Retourekutsche zu kassieren.
Sorry, aber das Hausrecht ist sozusagen "Die goldene Kuh" im Zivilprozessrahmen und wer sich weigert, den Grund und Boden zu verlassen obwohl eine berechtigte Person dazu auffordert, der macht sich strafbar und muß damit rechnen, dass er "entfernt" wird.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 20:59
(@soulsister)

Wenn er nicht unterschreibt darf sie nicht mehr in die Familie. Und das wäre ja genau das was mein Mann möchte.

Ja, ich werde mir auf jeden Fall morgen die Verletzungen vom Arzt bestätigen lassen.

@ jemmy

ich bin nicht sicher, dass sie wirklich Hausrecht hatte dort. Es war das Caritasgebäude, und sie ist dort nur eine Angestellte. Ausserdem glaube ich nicht, dass das Hausrecht es erlaubt anderen gegenüber tätlich zu werden. Da könnte ich ja jeden der in meinem Haus ist und den ich nicht mag, zusammenschlagen (jetzt mal übertrieben ). Ausserdem hatte ich ja nichts gemacht, war nur etwas laut geworden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 21:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Worum geht es dir denn?

Reicht es nicht, dass ihr jetzt ne schöne Begründung habt, die Unterschrift zu verweigern?

Und wenn jemand nachfragt, könnt ihr den Übergriff nochmal schön breit tragen.

Das erscheint mit deutlich zielführender als ein, vermutlich vergeblicher Strafantrag.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 21:23
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Soul,

genau wie z.B. auf Bahnhöfen, dass Hausrecht auch auf die Sicherheitsleute der DB übertragen wird, können das auch Behörden oder andere Vereinigungen auf ihre Mitarbeiter übertragen. Und wie Jemmy schon richtig sagte, kann zur Durchsetzung auch einfache körperliche Gewalt angewendet werden. Und da Du dich auch geweigert hast, dass Haus zu verlassen (genau das würdest Du auch mit jeder unerwünschten Person in Deinem Haus tun), war die Person durchaus berechtigt, Dich aus dem Hause zu "weisen". Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 21:28
(@soulsister)

Ja, ihr habt irgendwie schon recht. Aber ich bin einfach auch der Meinung, dass eine SPFH sich schon soweit im Griff haben sollte, Gegenreden nicht mit Gewalt zu beenden.

Was passiert, wenn diese Frau in einer Familie ist, und dort nicht alles so passiert wir sie es möchte ? Wird sie dann den Kindern, der Mutter oder dem Vater gegenüber auch gewalttätig ?

Was mich vor allem stört, ist, dass sie in keinster Weise an das Kind gedacht hat. Mein Mann hat immer versucht jeden Streit den er mit seiner Ex hatte nicht vor den Kindern zu haben. Dieser Frau was das vollkommen egal.

Ausserdem gab es keine Grund mich des Hauses zu verweisen. Nur weil ich ihr etwas lauter widersprochen habe  ?

Aber ok, ich habe euch um Rat gefragt, weil ich mir selber nicht sicher war, ob es richtig ist, gleich Anzeige zu erstatten. Mein Mann wird die Unterschrift verweigern und verlangen, dass sie aus der Familie wegmuss. Sein Sohn will sie sowieso auch nicht mehr sehen.

Wir werden ihre Vorgesetzte über den Vorfall informieren, und die Sache dann ruhen lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 21:38
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Soul,

Ausserdem gab es keine Grund mich des Hauses zu verweisen. Nur weil ich ihr etwas lauter widersprochen habe 

Den Grund gab es nach Deiner Schilderung sehr wohl:

Darauf hin sprang die SPFH auf, schrie mich an, sie habe hier Hausrecht und sie würde mich nun des Hauses verweisen. Ich weigerte mich zu gehen

Es ist sicherlich richtig, den ganzen Vorfall noch mal mit den Vorgesetzten durchzusprechen. Da gerade im sozialen Bereich auch das "Reflektieren" ständige Praxis ist, sollte das vielleicht noch mal helfen, die Situation zu entschärfen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 21:53




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin soulsister,

wie @Ingo und @Jemmy bereits angedeutet haben, hast Du in diesem Spiel keine Aktien; auch nicht mit der Begründung, zwei Kinder Deines Mannes mitzuversorgen. Die Idee, als "Beistand" dort aufzuschlagen, war daher nicht glücklich; selbst wenn es sprachliche Probleme gibt, empfiehlt sich zum Dolmetschen ein neutraler Dritter und nicht die Next. Nach den 6 Jahren, die Ihr inzwischen mit familienrechtlichen Fragestellungen befasst seid, könntet Ihr eigentlich wissen oder zumindest ahnen, dass es als Provokation empfunden werden kann, neue Partner zu involvieren.

ich bin einfach auch der Meinung, dass eine SPFH sich schon soweit im Griff haben sollte, Gegenreden nicht mit Gewalt zu beenden.

Was passiert, wenn diese Frau in einer Familie ist, und dort nicht alles so passiert wir sie es möchte ? Wird sie dann den Kindern, der Mutter oder dem Vater gegenüber auch gewalttätig ?

da Du nicht die Dienstaufsichtsbehörde dieser Dame bist, geht Dich das schlicht nichts an. Du hast nicht den Auftrag (und auch nicht die Befähigung), hier irgendetwas zu beeinflussen oder zu verhindern.

Ausserdem gab es keine Grund mich des Hauses zu verweisen. Nur weil ich ihr etwas lauter widersprochen habe  ?

ja, das genügt im Zweifelsfall. Wenn sie belegen kann, dass Du nicht sofort auf ihre Aufforderung reagiert hast, den Raum oder das Haus zu verlassen (und dafür wird es Zeugen geben), durfte sie auch mittelbare Gewalt anwenden. Blaue Flecken bekommt der eine schneller, der andere langsamer. Einen Sachzusammenhang zwischen Deinen blauen Flecken und den "Tätlichkeiten" der Dame wirst Du jetzt sowieso nicht mehr herstellen können; die können sonstwoher sein.

Abgesehen davon werden Strafanzeigen im Umfeld familienrechtlicher Auseinandersetzungen üblicherweise sowieso ergebnislos eingestellt.

Wir werden ihre Vorgesetzte über den Vorfall informieren, und die Sache dann ruhen lassen.

noch einmal der Ratschlag: Es gibt hier kein "wir"; Du hast mit den Vorfällen nichts zu tun. Ausser dass Deine Anwesenheit offenbar als Einmischung und als Öl ins Feuer giessen empfunden wird.

Wenn Dein Mann (und nur der) irgendwen informieren möchte, soll er das tun. Du selbst tust Dir und allen Beteiligten den grössten Gefallen damit, Dich im Aussenverhältnis aus allem herauszuhalten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 22:09
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Abgesehen davon werden Strafanzeigen im Umfeld familienrechtlicher Auseinandersetzungen üblicherweise sowieso ergebnislos eingestellt.

Das kann ich (zum Glueck) bestaetigen.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2013 22:15