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Sozialhilfe, Krankenkasse und Familienversicherung

 
(@samadhi)
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Hallo @ll,

mein LG und ich diskutieren über eine für uns knifflige Frage. Anlass war ein Brief seiner Krankenkasse. Die Kasse schickte einen Fragebogen zur Feststellung der Familienversicherung für seine Kinder, die beide bei der Mutter leben. Nachdem der Kontakt schon lange - na ja, sagen wir mal "speziell" war - haben ihm seine Kinder (16 und 20) vor ca. einem Jahr sprichwörtlich die Tür vor der Nase zugehauen. Still ruht der See... (Die Hintergründe sind - ihr ahnt es schon - sehr komplex und verworren!)

Jedenfalls hat seine Tochter (20) im August eine Ausbildung angefangen und ist damit ja selber krankenversichert. Der Sohn (16) hat die Hauptschule beendet (ob mit Abschluss oder nicht und wie der aussieht wissen wir nicht... :exclam:) und macht vorläufig gar nichts. Der Fragebogen kam also und LG telefonierte mit der Kasse wegen der besonderen Situation. Daraufhin erklärte sich die Sachbearbeiterin bereit, die Familie selber anzuschreiben (sehr freundlich von ihr, vielleicht sah sie aber auch eine Chance, die Tochter als eigenes Mitglied zu gewinnen).

Das war vor etwa 2 Monaten. Neulich kam wieder ein Brief, dass - wenn der Bogen nicht bis zum xten beantwortet ist - die Familienversicherung beendet wird. LG hat wieder mit der Kasse telefoniert und die wollen sich jetzt nochmal kümmern und so weiter und so fort...

Ich frage mich: Der Sohn ist noch minderjährig, lebt bei seiner Mutter, und die wiederum kümmert sich von je her generell um keinerlei Formulare, die irgendwie den Vater der Kinder betreffen. Er könnte dadurch ja einen Vorteil haben  :knockout: . Wieso kann sich der Sohn eigentlich nicht bei seiner Mutter familienversichern, dann wäre dieses hin und her nicht nötig??? (Einen ähnlichen Zirkus gab es, als LG vor einiger Zeit die Kasse wechselte und dazu die Zustimmung der Ex und der volljährigen Tochter brauchte - später ging's aber auch ohne, denn darauf würde er vermutlich noch die nächsten 100 Jahre warten.)

Mein LG sagt, der Sohn könne nicht bei seiner Mutter versichert werden, da diese Sozialhilfe bekommt und damit eigentlich nicht wirklich versichert ist. F"amilienversicherung" bei der Mutter scheidet seiner Meinung nach schon formal aus, weil für Sozialhilfeempfänger kein Versicherungsverhältnis im weiteren Sinne besteht. Zum Hintergrund: Madame hat keinen Schulabschluss, keine Ausbildung und KEINEN Tag ihres 37-jährigen Lebens je gearbeitet. Eine eigene Pflichtversicherung in der Krankenkasse hat es für sie also nie gegeben.

Ist es also tatsächlich so, dass der Sohn nicht bei seiner Mutter versichert werden kann? Weiß jemand mehr darüber, vielleicht auch, wo das geregelt ist (z. B. in welchem Teil des Sozialgesetzbuches oder so?). Und was passiert, wenn die Kasse - wie angedroht - die Familienversicherung beendet, weil der Vordruck nicht ausgefüllt wird. Wo und wie ist der Junge denn dann versichert?

Vorab vielen Dank für's Lesen und liebe Grüße

Samadhi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2006 14:34
(@romyh)
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bei geschiedenen spielt es keine rolle, bei wem die kinder mitversichert sind, auch wenn die km sozi bezieht, können die kinder bei ihr versichert werden.
bei verheirateten müssen die kinder bei dem in der kv sein, wo mehr einkommen ist.

die kinder meines lg sind bei ihrer mutter versichert: er arbeitet, sie hartzIV.

gruß

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Geschrieben : 24.09.2006 18:43
(@samadhi)
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Vielen Dank, RomyH, sowas habe ich mir auch gedacht. Interessant zu wissen wäre die rechtliche Grundlage. Ich werd's schon noch herausfinden.

Frühe Grüße und euch allen einen schönen Tag!

Samadhi

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Themenstarter Geschrieben : 25.09.2006 07:38
(@comeback)
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Hallo Samadhi!
Bei mir war ziemlich genau der gleiche Fall. Die Kinder leben bei der Mutter (Hartz IV) und ich war damals bei der Barmer. Vom Einkommen aber auch nicht sonderlich höher. Die Mutter hatte versucht die Kinder hinter meinem Rücken über mich Familienmitzuversichern, worauf mich die Kasse angeschrieben hatte.
Ergebnis war, daß bei DAUERND getrennt lebenden die Kinder bei dem Elternteil mitversichert werden, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben.
Es hätte bei mir auch ein ungutes Gefühl hinterlassen, wenn meine  Kinder auf deren Lebenswandel und Arztwandel ich als Besuchspapa LEIDER defakto keinen Einfluss hat über mich versichert sind und ich im Zweifelsfall der Versicherung gegenüber aber voll verantwortlich bin.
Konkreter Anlass war damals, daß das Sozialamt Krankenhaushauskosten vom Sohn auf mich Abwälzen wollte, wobei ich vom Krankenhausaufenthalt erst durch die Rechnung erfahren habe.
Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2006 02:53
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Kinder sind bei meinem Ex versichert (Familienversicherung). Er hatte irgendwann mal überlegt sich privat zu versichern. Da hatte er mich dann gefragt ob ich die Kinder in meine Versicherung aufnehmen würde. Sonst würde ihm das zu teuer werden. Nun ja, hätte ich auch gemacht. Mir ist das egal wo sie versichert sind, aber sie waren seit der Geburt bei ihm versichert.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2006 20:01