Der Entwurf der Stellungnahme vom JA (mir vom JA vor 4 Tage zugesand) wird doch erst den Beteiligten zugeschickt, BEVOR er zum Gericht kommt.
Soll ich jetzt vielleicht doch noch versuchen in einer Mail was dazu zu schreiben und wenigstens versuchen, daß mindestens etwas von der Einseitigkeit des Berichtes weggeht?
Oder doch sowieso die vom Gericht zugeschickte Version abwarten und dann über den anwalt was dazu schreiben? Oder vielleicht gar beides!?
Grüße
[Editiert am 26/4/2006 von comeback]
Der Entwurf der Stellungnahme vom JA (mir vom JA vor 4 Tage zugesand) wird doch erst den Beteiligten zugeschickt, BEVOR er zum Gericht kommt. Soll ich jetzt vielleicht doch noch versuchen in einer Mail was dazu zu schreiben und wenigstens versuchen, daß mindestens etwas von der Einseitigkeit des Berichtes weggeht?
Hi,
kommt drauf an was genau drinsteht. Die Tante des Allgemeinen sozialen Dienstens, welche nach meinem Antrag auf Regelung des Umgangsrechts vom Gericht zu einer Stellungnahme gefragt wurde, hat Exe getroffen, Kind nicht. Mit mir nur telefoniert. Als sie da sagte dass sie dem Antrag der Gegenseite auf alleiniges Sorgerecht zustimmen würde da geteiltes ihrer langjährigen Erfahrung nach nicht funktionieren würde (von dem Antrag war vorher nirgends die Rede) habe ich ihr gesagt, dass sie ihr Votum dann vor dem OLG erläutern muss vor das ich die Sache bringen würde, schließlich ist ihr die Alkoholkrankheit der (damals trockenen) Ex bekannt. Die Stellungnahme die sie dann ans Gericht sandte enthielt dann auch den Passus, dass beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht beibehalten wollen und sie dem zustimme...
Also: wie gesagt, kommt genau darauf an was in dem Entwurf steht und wie der von (der objektiven) Realität abweicht.
cya,
elwu