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Stellungnahme nach Anhöhrung

 
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wir hatten in Sachen ABR (2. Instanz), am Donnerstag eine Anhöhrung am OLG.
Leider konnte ich sehr wenig über die derzeitige Situation dort reden. Alles wurde vom Gegenanwalt, Verfahrenspfleger, Gutachter, Jugendamtsvertreter schlecht gemacht. Ich würde mich einmischen und wäre ein Querulant.

Es wurde mir angegreidet, das ich ein Verfahren beim AG angeregt habe auf Umgangsregelung und ein Verfahren, weil die Kindsmutter einfach die Kita der kleinen ohne meine Einstimmung wechselte.

Kann ich nun nocheinmal vor Verkündung am (14.10.) eine Stellungnahme ans OLG senden?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2010 07:47
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Hat keiner einen Rat?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2010 18:56
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Hi codex,

also nach meinem Verständnis kannst du noch eine Stellungnahme schreiben.
Sie müßte dann nur rechtzeitig erfolgen, damit die Urteilsfindung nicht schon abgeschlossen ist.
Aus diesem Grund hat meine Anwältin in der letzten Verhandlung vor der Verkündung
eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme von einer Woche gestellt, allerdings vor dem Amtsger.

Ob´s allerdings was bringt? Wenn du dich dann besser fühlst, solltest du es tun.

Beste Grüße

David

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2010 18:07
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Besser aufjedenfall. Durfte ja bei der Anhöhrung nix weiter sagen, wurde ja alles als Vorwurf abgetan. Und das der Verfahrenspfleger die Interessen der Mutter vertritt war ja offensichtlich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2010 18:25
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi codex

Wenn der Richter in der Verhandlung ''genug'' gehört hat und zu Protokoll gegeben hat, das eine Urteilverkündung am 14.10 stattfinden soll, kannst du sicher noch eine Stellungnahme abgeben.
Es liegt dann aber im Ermessen des Richters, ob er es überhaubt liest und/oder zur Urteilsfindung noch einbezogen wird.

Für dein Wohlfühlgefühl solltest du das aber machen, schaden kann es nicht.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 20:00
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

So bin jetzt am schreiben. Bin bei 5 Seiten angelangt und noch lange nicht fertig.
Aber schon beim Schreiben merkt man ein wohlgefühl sich mal alles aus der Seele zu schreiben.

Mal mit der Willkür von Richtern und Gutachtern und Verfahrenspflegern abzurechnen.
Natürlich alles auf eine nette art, ohne Vorwürfe sondern mit Tatsachen

Ich werd es dann mal hier reinstellen und euch nach eurer Meinung fragen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2010 12:50
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi codex

So bin jetzt am schreiben. Bin bei 5 Seiten angelangt und noch lange nicht fertig.

Richter sind allgemeinbekannt ''lesefaul''.
Schreib es dir von der Seele, reiche aber einer verkürzte Version bei Gericht ein. 😉

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2010 13:35
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Schreib es dir von der Seele, reiche aber einer verkürzte Version bei Gericht ein.

Und bitte auch hier  :puzz:

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2010 13:37
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

bereits bei 5 Seiten angelangt... urks

Schließe mich an: Bitte Kürzen und hier einstellen.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2010 14:02