Streit um Stiefkind...
 
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Streit um Stiefkinder und Partnerschaft neben einer Ehe

 
 Wolf
(@wolf)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
verstehe diesen Sache nicht. Kann mir jemand helfen, diesen Text zu interpretieren?

Gerichte streiten um Stiefkinder und Partnerschaft neben einer Ehe
Seite 1 - AFP vom 10.03.2006

Gerichte streiten um Stiefkinder und Partnerschaft neben einer Ehe - SG Düsseldorf stellt sich gegen bisherige Rechtsprechung
Wer mit einem arbeitslosen Partner zusammenlebt, muss auch für dessen Kinder aufkommen. Darauf wies das Sozialgericht (SG) Düsseldorf in einem am Freitag schriftlich veröffentlichten Urteil hin. Danach gilt dies allerdings nicht, wenn gleichzeitig eine noch nicht geschiedene Ehe besteht. Nach dem Grundgesetz könne es neben der Ehe eine "eheähnliche Gemeinschaft" nicht geben, erklärte das Gericht zur Begründung. (Az: S 35 AS 146/05)

In einem Streit um die Anrechnung des Partnereinkommens auf das Arbeitslosengeld II stellt sich das SG damit in beiden Punkten gegen die bisherige Rechtsprechung anderer Gerichte. Unter anderem hatte auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen entschieden, dass das Einkommen eines verdienenden Partners nur für die Partnerin, nicht aber für deren Kinder angerechnet werden kann, weil für die Stiefkinder auch keine Unterhaltspflicht bestehe. Das SG widersprach, gab im konkreten Fall aber trotzdem der Mutter und ihrer Tochter Recht, weil gar keine eheähnliche Gemeinschaft bestehe.

Unter anderem begründete das SG dies mit der noch bestehenden Ehe des Mannes. Diese schließe eine gleichzeitige eheähnliche Gemeinschaft auch dann aus, wenn er von seiner Ehefrau getrennt lebe. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei auch eine eheähnliche Gemeinschaft eine Partnerschaft, die "daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt". Nach bisheriger, noch zur Sozialhilfe ergangenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim reicht es dagegen aus, dass die neuen Partner heiraten könnten, sobald der Mann geschieden ist.

Gruß

Wolf

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2006 15:58
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

ja, ich bin dafür das Meldegesetz zu ändern. Worum es im geschriebenen Artikel selbst geht sollte ja jedem einleuchten.

Soweit zum kinderfreundlichen Deutschland - aber auch anderswo ists nicht weit her, anderen in die Tasche greifen zu wollen.

Gruss
PS.: Ich bin gespannt wann die Sachlage vor das Bundesverfassungsgericht kommen wird, bis es allerdings soweit ist, so werden Gerichte und Anwälte bemüht, Entscheide abgelehnt, es wird widersprochen etc.

Die Justizia muss am Laufen gehalten werden, es gibt zig Beamte und andere Wasserköpfe die sich ihre Daseinsberechtigung sichern müssen.

Interpretieren kannst dann dies Urteil derweil noch Positiv, wenn Du denn verheiratet bist, na welch ein Grund - harhar.

Nunja, in einigen Wochen, oder Monaten wissen wir mehr. Das Urteil selbst liefert aber wirkliche Kopfschüsse zu Hartz4, ich bin gespannt ob da nicht ein paar gute Anwälte was draus machen können. Das Gericht ist von einer eheähnlichen Partnerschaft "während einer bestehenden" ausgegangen und so? Ich glaub das gibt schon den notwendigen Spielraum um mal mit dem Hammer draufzuhauen.

[Editiert am 15/5/2006 von suffering_d]

[Editiert am 15/5/2006 von suffering_d]

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2006 22:02