Hab leider nichts konkretes zum Streitwert gefunden, deshalb wende ich mich nochmal auskunftssuchend an Euch:
Mich würde interessieren ob der Steitwert tatsächlich so einfach ermittelt wird.
Forderung Unterhalt Kind 1 = Summe A
Forderung Unterhalt Kind 2 = Summe B
Forderung Unterhalt KM = Summe C
Nachforderung Unterhalt Kind 1 = Summe D
Nachforderung Unterhalt Kind 2 = Summe E
Nachforderung Unterhalt KM = Summe F
Streitwert = A + B + C + D + E + F Ist das so korrekt?
Die Nachforderung bezog sich auf die Differenz der tatsächlichen Leistung und der Summe, die der gegner. RA errechnet hat. Eigentlich sind das doch rein fiktive Zahlen...
Liebe Grüße
flyaway
Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)
Hallo Fly,
beim zukünftigen Unterhalt wird für die Streitwertermittlung immer der Jahresunterhalt berechnet, also (A + B + C) x12.
Uli
Danke Uli, sorry ich muß nochmal nachbohren :knockout:
Wenn zwischen der Zeit der Klageerhebung und dem Gerichtstermin viele Monate liegen, und sich die einzelnen Punkte der Klage dadurch erledigt haben, dass zum Beispiel Titel für KU errichtet wurden, die von der Gegenseite auch akzeptiert werden, fallen dann diese Punke auch noch in den Streitwert?
Andersrum: Können bereits vor der Verhandlung "erledigte" Punkte der Klage nicht den Streitwert mindern? Bzw. gar nicht in diesen einfliesen??
Viele Grüße, fly
Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)