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Streitwert und Anwalts-/Gerichtskosten

 
(@psoidonuem)
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Hallo, meine Ex hat mich ja bekanntlich auf TU verklagt. Nun steht da ein vorläufiger Streitwert von 37500€ drin, der beinhaltet unter anderem eine Nachforderung iHv 25000€, die gar nicht in dieser Höhe besteht, sondern lediglich iHv 3700€

Ich habe meiner Ex einen Vergleich über 2000€ angeboten, jetzt aber festgestellt, dass bei diesem Streitwert die Anwaltskosten höher sind als der Betrag. Jetzt fordert die Gegenseite 5000€ (eh Quatsch, weil an sich höher als das was ursprünglich gefordert wurde), was allerdings die Kosten decken würde. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?

Wie kommt man aus der Nummer am billigsten raus? Muss diese RAtte den Streitwert nach unten korrigieren oder kann sie allen Ernstes mit einem auf einer völlig illusorisch gestellten Forderung basierenden Streitwert  abrechnen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2014 12:48
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Muss diese RAtte den Streitwert nach unten korrigieren oder kann sie allen Ernstes mit einem auf einer völlig illusorisch gestellten Forderung basierenden Streitwert  abrechnen?

Nein muss sie nicht. Ja darf sie.
Wenn deine Ex von 37500 nur 10% kriegt zahlt sie 90% der Verfahrenskosten.
Wenn du von 37500 nur 10% zahlen musst zahlst du 10% der Verfahrenskosten.
Geht prozentual nach Erfolg wie in der ZPO.
Bei allem was mit Kohle zu tun hat rechnet das FamFG wie die ZPO, glaub ich.
Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 12:59
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo psoidonuem,

das ist wie bei Radio Eriwan: im Prinzip das ja.

Wenn deine Ex von 37500 nur 10% kriegt zahlt sie 90% der Verfahrenskosten.
Wenn du von 37500 nur 10% zahlen musst zahlst du 10% der Verfahrenskosten.
Geht prozentual nach Erfolg wie in der ZPO.

Aber im Familienrecht hat sich die Formel "Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" eingebürgert (bedeutet nicht, dass keiner was zahlt: jeder die Hälfte).
Bei mir war der Streitwert auf 37.500,- € angesetzt. Im Vergleich haben wir uns dann auf eine Einmalzahlung von 750,-€ :note: "geeinigt". Im Vergleich wurden auch die Kosten gegeneinander aufgehoben. Du kannst natürlich im Vergleich auch eine Verschiebung der anteiligen Kosten versuchen auf zu nehmen, aber davon wollte ich nicht das Ganze Werk abhängig machen. :exclam:
Letzten Monat habe ich die letzte Rate der 5.300,-€ Gerichtskosten überwiesen und somit das letzte Kapitel der Geschichte abgeschlossen. :phantom:

Bonmot am Rande:
Mein holde Ex hat vom Richter wohl auch 1.000,- im Rahmen der Prozesskostenholfe aufgedrückt bekommen.
Die hat Sie dann von den einmaligen 750,- € bezahlt  :rofl2:
Seit dieser Zeit hat sich die Prozzessierwut deutlich abgekühlt. :thumbup:

Grüßle aus dem Schwarzwald

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 13:44
(@psoidonuem)
Registriert

Nochmal langsam. Jeder von Euch hat 5300€ bezahlt? Für 750 "echten" Streitwert?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2014 13:53
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo pseudoneum,

der Streitwert ist ja nicht der Wert, der nachher heraus gekommen ist, sondern der Wert um den gestritten wurde.
Sobald du in eine Verhandlung gehst, steht der Streitwert fest. Ob sich der Streitwert nach Antragstellung mindert, wenn die Gegenseite vor Verhandlung die Forderung verkleinert, kann ich dir allerdings nicht sagen. Der gegnerische Anwalt wäre auch zu blöde den Streitwert zu senken. Schließlich bekommt er ja auch abhängig vom Streitwert seine Kohle. Das schöne am Vergleich ist ja, dass dann noch eine Vergleichsgebühr für ihn oben drauf kommt.

Wenn deine "arme" Ex Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt bekommen hat, kann ihr der Streitwert auch ziemlich egal sein. Sie zahlt ja eh nichts.
Bei meiner Ex wurden dann die 1.000,- zur Ratenzahlung angesetzt  :wink:. Die restlichen 4.300,- hat der Staat haben du und ich bezahlt.

Grüßle

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 14:55
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber im Familienrecht hat sich die Formel "Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" eingebürgert (bedeutet nicht, dass keiner was zahlt: jeder die Hälfte).

Nicht: Jeder die Hälfte.
Sondern: Jeder seine eigenen Kosten.

So hab ich meine Verflossene schon ein paar Mal gef*ckt:
Stelle Antrag auf Umgang, ABR o.ä. Olle reagiert panisch, bestellt Anwalt.
Ich setz mich fett grinsend vor den Richter, lass mir gerne einen Vergleich aufschwatzen.
Olle zahlt Anwaltshonorar + Einigungsgebühr + ½ Gerichtskosten von 3000 Euro Streitwert.  :rofl2:
Ich zahl ½ Gerichtskosten für 3000 Euro Streitwert.
Beim dritten Mal sagt der Richter am AG: Vera*schen kann ich mich selbst und drückt mir die Verfahrenskosten auf.
Nix da sagt das OLG

im Familienrecht hat sich die Formel "Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" eingebürgert

Ergebnis: Same procedure as last year, same procedure as every year.
Olle zahlt Anwaltshonorar + Einigungsgebühr + ½ Gerichtskosten von 3000 Euro Streitwert  :rofl2:

Der Richter ist tot, hoch lebe der neue Richter!
Im Mai geht das Theater weiter vor frischem ausgeruhtem Publikum.

Mein Anwalt hat mir gesagt: So'n Mist kannst du nur in Familiensachen machen.
D.h. mit Kindschaftssachen usw.. Da geht ganz viel auch ohne Anwalt. Fast alle Mütter springen drauf an wie ein VW-Motor.
In Familienstreitsachen (laienhaft: alles was um Kohle geht) gilt laut § 113 FamFG die ZPO.
Außerdem brauchst du da immer einen Anwalt. Wenn du die Olle soweit ruiniert hast das sie VKH kriegt ist Schluss mit lustig.

Wenn ihr sagt das

im Familienrecht hat sich die Formel "Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" eingebürgert

geht auch in Familenstreitsachen dann bekommt Olle demnächst noch sehr viel Spaß mit mir.

Nochmal langsam. Jeder von Euch hat 5300€ bezahlt? Für 750 "echten" Streitwert?

Echt jetzt??? Wenn das so ist tun sich ja ganz neue Handlungsoptionen auf. Danke für den Tipp.  😉

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 15:26
(@psoidonuem)
Registriert

Hallo pseudoneum,

der Streitwert ist ja nicht der Wert, der nachher heraus gekommen ist, sondern der Wert um den gestritten wurde.
Sobald du in eine Verhandlung gehst, steht der Streitwert fest. Ob sich der Streitwert nach Antragstellung mindert, wenn die Gegenseite vor Verhandlung die Forderung verkleinert, kann ich dir allerdings nicht sagen. Der gegnerische Anwalt wäre auch zu blöde den Streitwert zu senken. Schließlich bekommt er ja auch abhängig vom Streitwert seine Kohle. Das schöne am Vergleich ist ja, dass dann noch eine Vergleichsgebühr für ihn oben drauf kommt.

Und wenn sie die Klage zurückzieht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2014 15:43
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Und wenn sie die Klage zurückzieht?

... würde sie laut ZPO bzw.  § 113 FamFG die Rechnung allein bezahlen.
Außer euer Richter entscheidet anders.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 16:14
(@psoidonuem)
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Man muss die kompletten Verfahrenskosten bezahlen obwohl das Spiel noch gar nicht angepfiffen ist?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2014 16:25
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Man muss die kompletten Verfahrenskosten bezahlen obwohl das Spiel noch gar nicht angepfiffen ist?

Anpfiff: Antrag bei Gericht und Gericht nimmt Antrag an.
Mündliche Verhandlung: Elfmeterschießen
Beschluss: Ende der regulären Spielzeit
Zeit bis zur Rechtskraftder Entscheidung: Nachspielzeit
Nachspielzeit kann ausgedehnt werden durch: Beschwerde beim OLG
Nachspielzeit kann extrem ausgedehnt werden durch: Beschwerde beim BGH

Deine Ex hat das Spiel eröffnet?
Ihr Antrag wurde angenommen??
=> der Ball rollt.  no risk, no fun ...  😉
Obwohl ich das eher wie Roulette sehe, nicht wie Fußball ...

Antragstellung = Rien ne va plus
Die Kugel rollt, der Einsatz ist gesetzt.

Eure beiden Anwälte haben das Honorar für 37.500 € Streitwert garantiert schon verplant.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 16:53




(@psoidonuem)
Registriert

So selber gefunden :p

Man kann dann Verfahrenswertbeschwerde einlegen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2014 16:58
(@Inselreif)

Beschwerde gegen die Wertfestsetzung hilft aber nur dann, wenn der Wert falsch berechnet ist.
Wenn aus dem Antrag, so sinnlos er sein mag, dieser Wert folgt, dann bringt das nichts.

Ist keine VKH bewilligt, dann hat sie zumindest die Gerichtskosten nach diesem Wert schon vorgeschossen, sonst wäre der Antrag nicht zugestellt worden.

Dir bleibt eigentlich nichts übrig, als in einem Vergleich auf eine gescheite Kostenregelung zu drängen und ansonsten den Vergleich kategorisch abzulehnen. Bei so immensem Unterliegen ist nichts mit Kostenaufhebung.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2014 20:33
(@psoidonuem)
Registriert

Das kann ich nicht beurteilen, ob das falsch gerechnet ist. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, wo die Grenze zwischen "falsch gerechnet" und "falsche Grundlagen verwendet" liegt. Wenn der Anwalt wider besseres Wissen Unterhalt fordert, der zu 90% bereits gezahlt ist, dann ist das in meinem Universum auch "falsch gerechnet". Mal gucken wie das weitergeht.

Was ist eine "gescheite Kostenregelung" - und was meinst Du mit "immensem Unterliegen" - dass, wenn man ohne Aussicht auf Erfolg auf einen idiotischen Betrag klagt und nur 10-20% bekommt, man gefälligst auch die Kosten größtenteils tragen muss?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2014 11:14
(@Brainstormer)

Was ist eine "gescheite Kostenregelung" - und was meinst Du mit "immensem Unterliegen" - dass, wenn man ohne Aussicht auf Erfolg auf einen idiotischen Betrag klagt und nur 10-20% bekommt, man gefälligst auch die Kosten größtenteils tragen muss?

Richtig, bei der Kostenverteilung ist das Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen zu berücksichtigen (§ 243 FamFG).

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2014 11:37
(@Inselreif)

Wenn der Anwalt wider besseres Wissen Unterhalt fordert, der zu 90% bereits gezahlt ist, dann ist das in meinem Universum auch "falsch gerechnet".

Nein, das ist "sinnlos beantragt". Sowohl das Gericht als auch Dein Anwalt müssen sich damit, egal wie sinnlos der Antrag sein mag, befassen und das kostet Geld. Gestaltungsmöglichkeiten hast Du nur bei der Frage "wessen Geld?".
Ohne weitere Besonderheiten kann der Gegenstandswert nach der Formel "12 x geforderter zukünftiger monatlicher Unterhalt + geforderte Rückstände" berechnet werden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2014 12:20
(@psoidonuem)
Registriert

Ja und wenn die geforderten Rückstände nun mal auch zu dem Zeitpunkt objektiv falsch waren sondern ganz offensichtlich aufgebauscht wurden, eben um zu einem höheren Streitwert zu kommen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2014 12:47
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

meine Ex fordert auch TU rückwirkend in einer Höhe, die in keinster Weise auch nur annähernd nachvollziehbar ist und legt dabei noch nicht einmal ihre Einkünfte offen. Noch sind wir nicht vor Gericht, aber die erste Kostennote meines Anwaltes berechnet sich an der geforderten Summe x12 als Streitwert, der dadurch enorm hoch ist  😡

eine Kostenaufhebung vor Gericht werde ich in diesem Fall nicht akzeptieren wenn es soweit kommen sollte....nur, was mache ich wenn es nicht vor Gericht geht? Bleibe ich dann auf 100% meiner Anwaltskosten sitzen? Ich befürchte das ja schon, dass das so sein wird....

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2014 14:01
(@cheers)
Rege dabei Registriert

meine Ex fordert auch TU rückwirkend in einer Höhe, die in keinster Weise auch nur annähernd nachvollziehbar ist und legt dabei noch nicht einmal ihre Einkünfte offen.

willkommen im Club, geht mir genauso.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2014 15:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bitte back to Topic!
Sachfremde Diskussion wurde hierhin verlagert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2014 19:29