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Tabuthema- männliche Beschneidungen ohne medizinische Notwendigkeit

 
(@ohmannohjens)
Schon was gesagt Registriert

Ich hoffe, ich bin mit meinem Anliegen hier richtig und kann ein absolutes Tabuthema aufgreifen. Unser Wunsch ist es, dass es mehr in der Öffentlichkeit gerückt wird, um auf dieses Problem hinzuweisen. Und auch Betroffene Mut zu machen, sich gegen falsche Diagnosen  - des Profit wegens?- zu wehren. Roland und ich haben bisher vergeblich versucht Menschen zu finden, die den Mut aufbringen, Anzeige gegen solche, vielleicht schon durchgeführten Körperverletzungen  zu erstatten.
Entsprechende Kommentare bei verschiedenen Medien wurden bisher abgelehnt oder gelöscht. In Foren hatten wir auch keinerlei Erfolge zu verbuchen. Und aus diesen Grund wende ich mich jetzt an Sie, vielleicht können Sie uns bei unseren Problem behilflich sein oder uns Tipps geben, was wir in dieser Beziehung noch unternehmen könnten? Ich wäre Ihnen sehr dankbar dafür.

Hier endlich genauere Informationen, um welches Problem es sich handelt. Es ist ein Schreiben von Roland an die Ärztekammer- ( ich mache es mir einfach und liefere einen link zu seinem Brief, den ich mit seiner Erlaubnis in Foren einstellen durfte): 

Ein Auszug:

"Außerdem sehe ich juristische Probleme, wenn rituelle Zirkumzisionen unter dem Vorwand einer “Phimose” zu Lasten der Krankenversichertengemeinschaft ausgeführt werden." 

http://auxiliaris.forumieren.com/mannliche-beschneidung-eine-selbstverstandliche-korperverletzung-f54/beschneidung-ohne-medizinische-notwendigkeit-t348.htm

Die Antwort von der Ärztekammer liegt uns bereits auch vor.

Hier auch noch eine Mail an mich:

"Hallo Jens,

Mich würde natürlich interessieren, ob sich auf deine Aktionen hin
jemand Betroffener gemeldet hat.
Ich bin einfach nicht erfolgreich gewesen. Die
Sache ist einfach ein zu großes Tabu.
Ich habe zwar versucht, in verschiedenen Foren Betroffene direkt anzusprechen, aber geantwortet hat keiner.
So ich würde gerne von dir einen kurzen Lagebericht hören.
(Ich würde sogar einen Betroffenen bei einer Klage unterstützen wollen)."

Vielleicht finden wir hier Betroffene, die sich zu Wort melden. Auch für Ratschläge und Informationen, z. B. an wen wir uns noch wenden können, wären wir sehr dankbar.

..accipere quam facere praestat iniuriam?!?!?!?!......

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2010 14:03
 Uli
(@Uli)

Vielleicht finden wir hier Betroffene, die sich zu Wort melden. Auch für Ratschläge und Informationen, z. B. an wen wir uns noch wenden können, wären wir sehr dankbar.

Wir hatten das Thema >> hier << auch schon mal. Ich sehe das Problem nicht ganz - der Vater hat doch ein Sorgerecht. Er widerspricht der OP und gut is. Oder habe ich was übersehen?

Gruß, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2010 19:50
(@ohmannohjens)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ulli,

das Problem ist die falsche Diagnose. Wäre der Vater nicht misstrauisch gewesen und hätte andere Ärtze aufgesucht, wäre der Kleine wegen Phimose beschnitten wurden.  Und wie wir das sehen, kommt das öfters vor als man denkt. Gerade, wenn der Partner gegen eine Beschneidung ist, soll er mit einer solchen Diagnose "ruhig" gestellt  und "genötigt" werden  seine Einwilligung zu erteilen. Der Vater sucht auf diesen Weg Gleichgesinnte, die entweder gegen solche Ärzte bereits geklagt haben oder klagen wollen.  Alleine steht er auf verlorenen Posten. Nur wenn sich uns viele anschließen und sich dieses Tabuthema annehmen, kann etwas zu Gunsten der Kinder und ihrer Selbstbestimmung auf körperliche Unversehrtheit erreicht werden.

..accipere quam facere praestat iniuriam?!?!?!?!......

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2010 20:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

m. E. kann doch aber nicht pauschal oder sammelgeklagt werden. Es müsste doch der betroffene Vater gegen den jeweiligen Arzt klagen. Ich verstehe da nicht, wo Du Dir Synergieeffekte herholen willst.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2010 20:15
 Uli
(@Uli)

Es müsste doch der betroffene Vater gegen den jeweiligen Arzt klagen.

So ist es und dann muss man noch jemanden finden, der ein entsprechendes Gutachten gegen den ärztlichen Kollegen erstellt, in dem der Vorsatz festgestellt wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2010 22:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nach meinem Dafürhalten liegt die Klageberechtigung nicht beim Vater (da diesem kein "Schaden" entsteht), sondern bei der Krankenkasse: Juristisch passiert da nichts anderes als wenn ein Arzt über die Diagnose "Blinddarm-OP" eine Brustvergrösserung abrechnet.

Die Krankenkassen sollten also grosses Interesse daran haben, das zu verhindern - und der Arzt sollte echte Sorge haben, seine Zulassung wegen Abrechnungsbetruges zu verlieren.

Mit "wir müssen möglichst viele sein" wird man da wenig erreichen, denn dieses Problem ist durch Demonastrationen nicht zu lösen. Die naheliegendste Lösung ist, dass jeder Betroffene sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzt und dort ordentlich Rabatz macht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2010 22:58
 Uli
(@Uli)

nach meinem Dafürhalten liegt die Klageberechtigung nicht beim Vater (da diesem kein "Schaden" entsteht), sondern bei der Krankenkasse: Juristisch passiert da nichts anderes als wenn ein Arzt über die Diagnose "Blinddarm-OP" eine Brustvergrösserung abrechnet.

Ich denke doch, denn wenn der Arzt eine medizinisch unnötige OP veranlasst oder durchführt, wäre das nach meinem Dafürhalten Körperverletzung. Aber wie ich schon schrieb, dass müsst erst mal zu belegen sein.

Die Krankenkassen sollten also grosses Interesse daran haben, das zu verhindern - und der Arzt sollte echte Sorge haben, seine Zulassung wegen Abrechnungsbetruges zu verlieren.

Für die Krankenkasse sind das Peanuts. Der Verwaltungsaufwand wäre weit größer, als die Kostenersparnis. Die operative Behandlung einer Phimose kostet privat abgerechnet bei 2,3-fachem Satz etwa 120,- EURO, als Kassenleistung vermutlich nur gut die Hälfte. Und, by the way, davon wird auch kein Arzt reich!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 11:33
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus!

Ich sehe es wie Uli.

denn wenn der Arzt eine medizinisch unnötige OP veranlasst oder durchführt, wäre das nach meinem Dafürhalten Körperverletzung

Genau so ist es.

Das OP-Risiko sowie Narkoserisiko steht in keinem Verhältnis zur (hier nicht einmal vorhanden) Indikation.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 11:46
(@ohmannohjens)
Schon was gesagt Registriert

Ich denke doch, denn wenn der Arzt eine medizinisch unnötige OP veranlasst oder durchführt, wäre das nach meinem Dafürhalten Körperverletzung. Aber wie ich schon schrieb, dass müsst erst mal zu belegen sein.

Für die Krankenkasse sind das Peanuts. Der Verwaltungsaufwand wäre weit größer, als die Kostenersparnis. Die operative Behandlung einer Phimose kostet privat abgerechnet bei 2,3-fachem Satz etwa 120,- EURO, als Kassenleistung vermutlich nur gut die Hälfte. Und, by the way, davon wird auch kein Arzt reich!

LG, Uli

In diesem Fall wäre es eine vorsätzliche Körperverletzung gewesen. Der Vater hat sich ja durch andere Ärzte rückversichert und von ihnen die Bestätigung  erhalten, sein Junge ist absolut "phimosenfrei" und eine Entfernung der Vorhaut deswegen völlig unsinnig.

Noch meinen Informationen liegen die Kosten einer Operation zwischen 200 und 700 Euro. Und ob diese Beträge für die Krankenkasse Penauts sind, richtet sich auch ganz der Häufigkeit der "Fehldiagnosen". Der vorgetragener Fall ist bestimmt keine Ausnahme, dies möchte ich jetzt ganz vorsichtig und unter "Gewährauschluss" behaupten.

Wir müssen "viele" sein, auch aus dem Grund, dieses Thema aus der Tabuzone zu holen und dessen Problematik aufzuzeigen. Vielleicht kann damit erreicht werden, dass betroffene Menschen hinterfragen und sich nicht gleich mit einem "abhäutenden Urteil" abspeisen lassen. Zumal es auch andere Methoden gibt, eine Phimose zu behandeln.

Vielleicht erreichen wir genau auf diesen Weg, dass einige , bei den Krankenkassen "richtig Rabatz" machen. Allerdings werden sie womöglich erst aufgeschreckt, wenn es für das Kind schon zu spät ist. Eine nicht durchgeführte Operation verursacht ihnen ja keine  finanziellen Einbußen.

Wie wäre das angesprochene Problem, wenn es sich dabei um weibliche Zirkumzisionen* handeln würde?  Aber damit brauchen wir uns ja nicht auseinanderzusetzen, weil es in dieser Form nicht existiert.

* ich meine damit nicht die pharaonische Beschneidung, an die man üblicherweise immer zuerst denkt, sondern wo "nur" die Klitorisvorhaut sowie/oder die inneren Schamlippen entfernt werden.

..accipere quam facere praestat iniuriam?!?!?!?!......

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2010 16:04
(@ohmannohjens)
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Moin,

nach meinem Dafürhalten liegt die Klageberechtigung nicht beim Vater (da diesem kein "Schaden" entsteht), sondern bei der Krankenkasse: Juristisch passiert da nichts anderes als wenn ein Arzt über die Diagnose "Blinddarm-OP" eine Brustvergrösserung abrechnet.

Martin

Der Vater ist der gesetzliche Erziehungsberechtigter und kann die Interessen seines unmündigen Kindes auch gerichtlich  vertreten und einklagen.

Hier ein Ausschnitt von Ärzteblatt-  Ethik in der Medizin "Beschneidung in Deutschland Religionsfreiheit oder Körperverletzung?"

"....wird in Deutschland als Körperverletzung gemäß § 223 StGB strafrechtlich verfolgt. Die
Beschneidung erfüllt auch den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB, da sie mittels eines Messers oder Skalpells durchgeführt wird. Die Körperverletzung ist auch dann nicht nach § 228 StGB gerechtfertigt, wenn das Mädchen in sie einwilligt, weil Kinder unter 14 Jahren regelmäßig nicht einwilligungsfähigeinwilligungsfähig sind. Die Eltern dagegen können nicht wirksam in die Beschneidung Ihres Kindes einwilligen, da es sich um einen medizinisch nicht indizierten Eingriff handelt. Strafbar machen sich hier der die Beschneidung Ausführende, aber auch die Eltern des Kindes, die sie zulassen. Als Strafrahmen sieht das Gesetz in minder schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Sofern ein Arzt die Beschneidung vornimmt, kommt auch ein Berufsverbot nach § 70 StGB in Betracht. Die Eltern können sich darüber hinaus nach § 171 StGB wegen der Verletzung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihrem Kind strafbar machen. Deutsche Ärzte haben in solchen Fällen das Recht, ihre Schweigepflicht zu brechen. Eine Meldepflicht wie in Frankreich gibt es dagegen nicht. Die deutsche Justiz ging in einem Fall sogar soweit, dass sie einer Asylbewerberin die Ausreise in ihr Heimatland verweigerte, weil bekannt geworden war, dass die Frau ihre Tochter dort beschneiden lassen wollte.

Bei konsequenter Anwendung dieser Rechtsprechung, müsste auch die religiöse Beschneidung von Jungen in Deutschland strafbar sein. Ärzte würden somit bei der Beschneidung eines minderjährigen
Jungen eine Körperverletzung und die Eltern des Jungen würden sich der Verletzung ihrer Fürsorgepflicht strafbar"

Quellennachweis:

http://www.kindesmisshandlung.de/mediapool/32/328527/data/FGM-AeB-Sachsen-2006.pdf

..accipere quam facere praestat iniuriam?!?!?!?!......

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2010 19:46




 Uli
(@Uli)

Was mich in diesem Falle wundert: Die Eltern sind doch verheiratet. Jeder kennt also die Gewohnheiten der jeweiligen Ethnien. Warum legt man sowas nicht vorher fest und einigt sich entsprechend. Die Ehe muss ja blendend laufen, wenn darin solche Dinge ablaufen.

Für den Arzt könnte es auch medizinisch geboten erscheinen, hier eine Entscheidung herbeizuführen, ehe die "neurotische Grundstimmung" zu kippen droht mit dann vielleicht viel größeren Kosten für die GKV.

Die Kosten für deratige Eingriffe sind in der Gebührenordnung  festgelegt und stehen, soweit man sich nicht auf eignen Wunsch in eine Privatklinik begibt, von vornherein fest und sind transparent.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 22:33
(@ohmannohjens)
Schon was gesagt Registriert

Was mich in diesem Falle wundert: Die Eltern sind doch verheiratet. Jeder kennt also die Gewohnheiten der jeweiligen Ethnien. Warum legt man sowas nicht vorher fest und einigt sich entsprechend. Die Ehe muss ja blendend laufen, wenn darin solche Dinge ablaufen.

Eine Einigung ist in diesem Falle kaum zu erreichen, weil die Beschneidung eine zu festverankerte Glaubenssache ist- sie gehört in einigen Kulturen als eine Selbstverständlichkeit (leider) dazu. Ein Arzt wird auf einm Umdenken auch keinen allzu großen Einfluß haben. Aber das Problem ist nicht neu. Eine religös- bedingte  Beschneidung ist nun mal eine Körperverletzung und wenn er sich nicht strafbar machen will, bleiben ihn eigentlich nur zwei Möglichkeiten........im Grunde nur eine.

Ich kenne die ehelichen Verhältnisse nicht und kann mich darüber nicht äußern. Ich möchte nur anführen, dass Liebe einiges übersieht, nicht alles wahrnimmt oder die Kuscheldecke "kommt zeit- kommt rat" über die Probleme wirft. Ich habe nur die Kenntnis, dass der Vater sich sehr lange mit dem Koran auseinandergesetzt hat- unteranderen, um die Mutter  vielleicht doch davon zu überzeugen, das Wohl des Kindes ist wichtiger als die Glaubensregeln einzuhalten.  Ich hatte das Wissen, dass eine Zirkumzision nicht dringend vorgeschrieben ist, es nur eine Auslegungssache ist, wie wir das ja auch von der Bibel herkennen. Sie wurde sich auch oft nach irdischen Richtlinien" zurecht "gehimmelt".

Ich hoffe, er meldet sich bald bei mir und wird sich auch hier direkt dazu äußern.

..accipere quam facere praestat iniuriam?!?!?!?!......

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2010 19:01