hallo ich bin neu hie und hab da mal ne frage . erstmal hoffe ich das im richtigen bereich bin
nun meine allgemein situation meine ex und ich haben uns letzes jahr nach 8 jahren getrennt aus dieser beziehung ist ein kind hervorgegangen eins geb es es noch als bonus da sie schon eins hatte als wir zusammen gekommen sind. nun ist es so das die kinder jedes WE (ausser ich bin mal nicht da )also von Freiag bis Dienstag bei mir schlafen. Sie bekommt von mi keinen Unterhalt da wir das gemeinsame Sorgerecht für den Kleinen haben.
Ich selber gehe Arbeiten und stocke mit HArz IV auf.
Sie bekommt harz V Unterhalt für den großen das Kindergeld und den Alleinerziehenden Bonus und hat zusätzlich noch ein kleingewerbe am laufen.
nun mein Problem ich habe summa summarum nach allesn verbindlichkeiten noch ca 300€ und sie und das Jaobcenter erwarten das ich mit den 50 € die ich gnädigerweise von Ihr zur verpflegung hinkomme aber 50 € im Monat um 2 Kinder die jedes WE da sind zu beköstigen ist doch ein Witz.
Ich habe nun den Tipp bekommen Tages satz verpflegungsgeld zu beantragen weiß jemand wo und wie man as macht ? Ich hab keinen Plan und das Jugendamt kennt das angeblich auch nicht.
Bin für jede hilfe dankbar.
Hallo,
ob es diese Möglichkeit gibt kann ich nicht wirklich sagen.
Aus meiner Sicht wäre es aber möglich über Hartz4 bzw. Aufstockung im H4-Antrag die Umgangskosten als Mehrbedarf anzugeben und die Anlage BB auszufüllen. Es ist vermutlich kein Selbstläufer, aber die einzige Idee, die ich habe.
VG Susi
hallo erstmal danke für die antwort welches ist denn die anlage BB ?
Hallo,
BB steht für Besondere Bedarfe (siehe auch <a href="http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-iv-antrag-formulare-merkblaetter>hier</a>.)"
VG Susi