Titel erwirken von ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Titel erwirken von Anfang an ?

 
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich bekomme aus dem Freundeskreis und Verwantenkreis öfters zu hören, das wir einen Titel von Anfang an beantragen sollen bezüglich Unterhaltszahlungen.
Geht das so einfach?
Der Grund liegt darin, das man z.B den Unterhalt zum einkommen anrechnen lassen kann wenn es mal um künftige finanzierungen geht wird der unterhalt z.B bei einer bank berücksichtig als Einkommen?!

mfg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2012 13:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer ist denn wir in diesem Fall?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 13:28
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

La Familia mia san mia  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2012 12:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

als Unterhaltspflichtiger wird der titulierte KU bei Finanzierungen insofern berücksichtigt,  das dieser nicht zur Verfügung steht und somit das Einkommen mindernd, was sich evtl. auch mindernd auf die Höhe eines Darlehens auswirkt.

Sind Kinder Unterhaltsempfänger wird dieser Betrag bei eine Darlehnsaufnahme des Elternteils nicht berücksichtigt. Es ist ein Anspruch des Kindes und darf daher nicht als Einkommen für die Berechnung der Höhe eines Darlehns berücksichtig werden.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2012 12:25