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Titel für Kindesunterhalt

 
(@mrpapa)
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Hallo allerseits,
nach unserer Trennung ist meine Exfrau zum Jugendamt gagangen und hat, laut ihrer Aussage, Rechtsbeistand und eine Titulierung des Kindersunterhalts verlangt.

Ich habe ihr mein Einkommensbescheid gegeben und damit ist sie zum Jugendamt gegangen.
Das Jugendamt hat ihr eine Berechnung des Kindesunterhalts durchgeführt und ihr es schriftlich mitgeteilt.

Ich habe nichts anderes vom Jugendamt bekommen, bis auf einen Brief wodrin stand, dass sie vom Gericht informiert wurden, dass eine Scheidung vorgeht, wo minderjährige Kinder involviert sind und bitteten mir eine Beratung an.

Von der Titulierung kamm nichts.
Ein paar Wochen später teilte ich meine Exfrau mit, dass ich nichts vom Jugendamt bekommen habe und sie meinte, dass es bestimmt noch kommt.

Ein paar Wochen später erinnerte ich sie noch mal und sie meinte, dass sie sich darum kümmern wird.

Mittlerweile ist über ein Jahr vorbei und bekamm ich nichts vom Jugendamt.

Meine Ex, soweit ich es nachvollziehen kann, denkt, dass die Berechnung des Jungendamtes bereits schon der Titel ist.
Ich habe aber bis dato keinen Titel unterschrieben!

Kindesunterhalt wird natürlich jeden Monat laut der Berechnung des Jugendamtes von mir bezahlt (105% der Düsseldorfertabelle). Die Berechnung des Jugendamtes kamm mir sogar gut entgegen, weil ich, durch eine falsche Berechnung von mir, bis dahin 110% bezahlt hatte. Also eine Stuffe höher.

Ich finde die Geschichte schon komisch und ich weiss nicht wie ich weitervorgehen soll. Ist sowas normal??

a) Kann das ganze zum einem Problem für mich entwickeln??
b) Wäre 'schlau' von mir an das Jugendamt selbst zu gehen und nachzufragen?
c) Wäre schlau einen Titel selbst zu verlangen? Macht es sich den Titel auf meinem Namen zu erstellen? Oder würde das Jugendamt meiner Ex, bedingt durch den Rechtsbeistand, ihn sofort meiner Exfrau aushändigen?
d) andere Ideen??

Danke für Eure Antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2013 10:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

a) Kann das ganze zum einem Problem für mich entwickeln??

Wenn du nachweislich (am besten für jedes Kind getrennt und mit dem Vermerk KUfür xy für Monat z) den KU zahlst wird das kein Problem werden. Mich wundert allerdings, dass das JA dich nicht angeschrieben hat. Normalerweise melden die sich bei dir und senden dir auch die Berechnung zu. Aber ich würde in diesem Fall die Füße stillhalten.

b) Wäre 'schlau' von mir an das Jugendamt selbst zu gehen und nachzufragen?

Nö, dazu besteht keine Veranlassung. Je mehr du das JA aus dem Unterhalt raushälst, umso besser.

c) Wäre schlau einen Titel selbst zu verlangen? Macht es sich den Titel auf meinem Namen zu erstellen? Oder würde das Jugendamt meiner Ex, bedingt durch den Rechtsbeistand, ihn sofort meiner Exfrau aushändigen?

Den Titel würde deine Ex bekommen, vor allem eine vollstreckbare Ausfertigung. Ich würde, solange es nicht verlangt wird, keinen Titel errichten. Mit diesem würdest du dich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen, solltest du mal nicht zahlen können. Auch eine Abänderung nach unten (durch z.B. Arbeitslosigkeit, längere Krankheit oder weitere Kinder) ist bei bestehendem Titel nur schwer möglich und meist nur durch teure Klage erreichbar.

d) andere Ideen??

Ja, die Füße stillhalten und den errechnten Betrag zahlen. Deine Zahlen hier mal einstellen, dann rechnen die Cracks hier mal, ob die jetztige Berechnung korrekt ist. Vom JA wird ja gerne mal die Bereinigung des Einkommens vergessen 😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2013 11:02
(@mrpapa)
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Wenn du nachweislich (am besten für jedes Kind getrennt und mit dem Vermerk KUfür xy für Monat z) den KU zahlst wird das kein Problem werden. Mich wundert allerdings, dass das JA dich nicht angeschrieben hat. Normalerweise melden die sich bei dir und senden dir auch die Berechnung zu. Aber ich würde in diesem Fall die Füße stillhalten.

Opps...
Ich überweise jeden Monat (am 27 des vorherigen im voraus) den gesamt Betrag für 2 Kinder mit 'Kindesunterhalt unter Vorbehalt'.
Soll ich es ändern? Kann dies zu einem Problem werden?

Edit:
Was passiert denn wenn es keinen Titel existiert?
Wo wären meine Vor- bzw. Nachteile?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2013 11:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nö, wenn du Unterhalt schreibst ist es ja klar, vielleicht noch beide Kindernamen ergänzen.

Für dich gibt es keine Nachteile. (Allerdingshaben die Kinder ein Recht auf einen Titel,wenn er aktiv verlangt wird). Der Nachteil eines Titel ist für dich, dass eine Abänderung nach unten (also weniger) nur mit Zustimmung des Unterhaltsberechtigten (oder dessen VErtreter) geht. Das wird i.a. regelmäßig verweigert und dann bleibt nur der teure Gerichtsweg über eine Abänderungsklage. Wenn du mal nicht zahlst, kann sofort vollstreckt werden. Dabei kann dich der GV aufsuchen, eine Kontopfändung oder gleich eine Pfändung beim Arbeitgeber treffen. Es gibt auch Fälle, wo trotz regelmäßifer Zahlung eine bösartige (H)Exe das durchzieht.

Die Vorteile für dich sind, dass du mit erreichen des 18. Lebensjahrs kein Problem hast, den KU einzustellen bzw. eine Neuberechnung (da sich dann einiges ändert) durchzuführen. Du kannst leicht weniger zahlen, wenn dein Einkommen nachhaltig sinkt (arbeitslos, längerfristig krank) oder ein weiteres Kind/Kinder hinzukommen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2013 11:26
(@mrpapa)
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Deine Zahlen hier mal einstellen, dann rechnen die Cracks hier mal, ob die jetztige Berechnung korrekt ist. Vom JA wird ja gerne mal die Bereinigung des Einkommens vergessen 😉

Mittlerweile bin ich selbst ein Crack - auch mit Hilfe dieses Forums- , zumindest was meinen Fall angeht  🙂

Das Jugendamt hat korrekt berechnet:

1. Sie hatten mein Einkommenbescheid bekommen, während ich noch in Steuerklasse III war. Sie haben selbst auf Lohnsteuerklasse I mein Einkommen umgerechnet.

2. Die 5% Pauschale haben sie abgezogen.

3. Sie stuften mich eine Stufe niedriger in der Düsseldorfertabelle, da ich 3 Unterhaltsberechtigte habe. (war mein Fehler, als ich 110% bezahlte, weil ich es nicht wusste).

Im ganzen, solange ich es selbst beurteilen kann,  haben sie richtig berechnet.
Ich verstehe aber immer noch nicht, wieso ich nichts mehr vom JA gehört habe...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2013 12:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich verstehe aber immer noch nicht, wieso ich nichts mehr vom JA gehört habe...

warum bist Du denn so geil darauf, "vom JA zu hören" und mit diesem unbedingt einen Titel zu erstellen?

Lass die Dinge wie sie sind, bezahle Deinen Unterhalt und fertig. Oder gehst Du auch zum Finanzamt und bettelst um eine Steuerprüfung? 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2013 13:20
(@mrpapa)
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Moin,
warum bist Du denn so geil darauf, "vom JA zu hören" und mit diesem unbedingt einen Titel zu erstellen?

Geil drauf bin ich natürlich nicht  🙂
Es geht mir nur darum, dass ich später keine Probleme bekomme. Ich habe es jetzt schon schwer genug und mehr Probleme, besonders wegen irgendwelche Formalitäten, möchte ich vermeiden.
Eure Antworten sind klar genug. Ich lass das JA aus dem Spiel, solange sie sich nicht melden...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2013 13:42
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

lass das mit der Titulierung sein, das bringt nur Ärger. Was i wenn Du mal den Job wechselst und weniger verdienst? Oder das Kind 18 wird? Solange kein Titel eingefordert wird und die Zahlungen nachweisbar sind, dürfte es auch keinen Ärger geben. Und Bonuspunkte gibts für einen Titel nicht.

lg

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2013 14:51
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mr. Papa,

hefte die Kontoauszüge mit den jeweiligen Überweisungen des KU ab und gut ist. Wie Dir die anderen schon geschrieben haben, brauchst (und solltest) Du nicht weiter tätig werden. Wir sehen öfter hier, dass die JA Titel für die KVs ungünstig formuliert sind (keine Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr, etc.). Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2013 15:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MrPapa,

in Ergänzung zum bereits Geschriebenen: Ein nicht vorhandener Titel schafft auch Augenhöhe zwischen den Eltern, den die Aussicht auf kein oder weniger Geld wirkt sich unmittelbar und positiv auf das Verhalten des unterhaltsempfangenden Elternteils aus; jedenfalls positiver als wenn dieser ständig mit einem "wenn du nicht tust was ich will schicke ich Dir den Gerichtsvollzieher!" winken kann.

Zum Erhalt dieses Zustandes empfiehlt es sich durchaus, immer wieder mal grosszügig zu sein, bei Sonderbedarf o. ä., und damit mehr oder minder deutlich das Statement in den Raum zu stellen "sobald man mich aber zu irgendwas zu zwingen versucht, gibt es nur noch das gesetzlich Vorgesehene".

Auch Eltern, die unter einem Dach wohnen, müssen sich ohne gerichtliche Hilfe darüber verständigen, wie sie ihre Kids finanzieren; das geht auch nach einer Trennung.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2013 16:15




(@mrpapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich hatte vegessen zu schreiben, dass wir eine Scheidungsfolgevereinbarung unterschrieben haben und sie dem Gericht für die Scheidung eingereicht.
In der Scheidungsfolgevereinbarung stehen unter anderem drin, wie hoch die Unterhaltszahlungen für Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt sind. Speziel für Kindesunterhalt, steht kein Betrag sondern, dass ich laut Titulierung zahlen werde. Aber wie gesagt eine Titulierung gibt es nicht!

Gilt eine Scheidungsfolgevereinbarung wie ein Titel? Auch für den Trennungsunterhalt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2013 17:39
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mr. Papa,

ja, eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann auch als vollstreckbarer Titel ausgefertigt werden. Hier müssten dann aber vom Wortlaut sicherlich Hinweise vorhanden sein bzw. Euch dies vom Notar auch erläutert worden sein.
Ansonsten musst Du hier einmal den Wortlaut aus Deiner Vereinbarung eingstellt werden. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2013 18:08
(@mrpapa)
Zeigt sich öfters Registriert

ja, eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann auch als vollstreckbarer Titel ausgefertigt werden. Hier müssten dann aber vom Wortlaut sicherlich Hinweise vorhanden sein bzw. Euch dies vom Notar auch erläutert worden sein.
Ansonsten musst Du hier einmal den Wortlaut aus Deiner Vereinbarung eingstellt werden. Gruß Ingo

Danke!
Ich sehe mir noch mal die Vereinbarung genauer an, aber von einer Vollstreckungsmöglichkeit wurde nie erläutert und solange ich mich erinnern kann, standen da auch keine Hinweise bzw. Wörter dafür.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2013 18:18