Hallo,
ich hab mal eine Frage. Wir haben für das Jahr 2012 eine gerichtliche Umgangsvereinbarung. diese endet aber als Beschluss im Dezember. Wenn sich die Eltern grundsätzlich über die weiteren Zeiten für 2013 einig sind, ein Elternteil aber gern zur weiteren Sicherheit (hat seine Gründe) die Vereinbarung gern wieder als Beschluss mit Sanktionen haben möchte, kann man dies einfach so bei Gericht beantragen:
"ich bitte um Übernahme der Vereinbarung in eine gerichtliche Verfügung, die nach § 88 ff. FamFG vollstreckbar ist."
Hat dies schon jemand so praktiziert, ohne das die ganze Verfahrensmaschinerie wieder beginnt?
Hi km,
wenn das Verfahren abgeschlossen ist, musst Du ein neues beginnen. Über einen neuen Verfahrensgegenstand kann kein Gericht im "luftleeren Raum" entscheiden. Allerdings geht das ganze, wenn sich die Beteiligten einig sind, entsprechend schnell und kostengünstig.
Gruss von der Insel
Moin.
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass man eine Belehrung über die Möglichkeit zur Verhängung von Ordnungsmitteln nach §89 FamFG tatsächlich nachträglich anbringen lassen kann (Vollstreckbarmachung), da es sich ja nur um eine "Belehrung" handelt und nicht um einen Eingriff oder Änderung der Substanz der Vereinbarung.
Auf der anderen Seite soll diese Belehrung angeblich auch gar nicht zwingend erforderlich sein.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hier geht es aber um die Vereinbarung selbst. Der Titel geht nur bis Ende 2012 und ab 2013 ist nichts vereinbart bzw. nur aussergerichtlich.
Gruss von der Insel
Ah ok, den Teil, dass das ganze Ding ausläuft hatte ich übersehen.
Eine Verlängerung ist natürlich nicht ohne Zustimmung der Gegenseit oder neue Verhandlung möglich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi km,
wenn das Verfahren abgeschlossen ist, musst Du ein neues beginnen. Über einen neuen Verfahrensgegenstand kann kein Gericht im "luftleeren Raum" entscheiden. Allerdings geht das ganze, wenn sich die Beteiligten einig sind, entsprechend schnell und kostengünstig.
Gruss von der Insel
Naja, warum den neuer Beschluss wenn der Umgang bzw. Reglung jetzt funktioniert !!!!
Neues Verfahren heisst nicht automatisch gleiche Reglung. Ich würde erstmal so weiter
machen und wenn es dann wieder Probleme gibt, würde ich klagen.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hi,
meines Wissens gibt es die Möglichkeit, wenn Ihr Euch einig seid, eine Umgangsvereinbarung einfach
dem Gericht vorzulegen, das Gericht macht es sich zu eigen und wandelt es in einen Beschluss um.
Sollte eigentlich kein Problem sein.
Seid Ihr Euch denn völlig einig oder gibt es Streitpunkte?
LG,
Mux
Hallo Mux,
es gibt keine Streitpunkte, wir sind uns über alle Zeiten einig. Mir scheint es auch so, dass KM der Meinung ist, dass der Beschluss noch zählt. Ich hatte ihr noch zwei zuätzliche WE an ihrem Wohnort (500km Entfernung) vorgeschlagen, ohne das sie mit Zeit und Aufwand belastet ist und das alles in eine Vereinbarung für 2013 gepackt. Daraufhin hat sie lediglich eine kurze schriftliche Antwort verfasst: "Ferien sind vom Richter so wie du wolltest beschlossen und so werden sie auch durchgeführt. Die zwei weiteren WE´s kannst du haben."
Hallo Mux,
es gibt keine Streitpunkte, wir sind uns über alle Zeiten einig. Mir scheint es auch so, dass KM der Meinung ist, dass der Beschluss noch zählt. Ich hatte ihr noch zwei zuätzliche WE an ihrem Wohnort (500km Entfernung) vorgeschlagen, ohne das sie mit Zeit und Aufwand belastet ist und das alles in eine Vereinbarung für 2013 gepackt. Daraufhin hat sie lediglich eine kurze schriftliche Antwort verfasst: "Ferien sind vom Richter so wie du wolltest beschlossen und so werden sie auch durchgeführt. Die zwei weiteren WE´s kannst du haben."
Verstehe nicht warum du jetzt das Gericht bemühen willst,wenn alles funktioniert. Lass es so wie es ist,solange es keine Probleme gibt,ist es doch okay.
jenpa
..dem Kind beide Eltern