Hallo,
ich wurde aufgefordert meine Unterlagen zur Überprüfung der Verfahrenskostenhilfe einzureichen.
Heute habe ich Antwort bekommen:
Ich muss/soll 60 €/Monat zahlen weil
a) Kindesunterhalt nur in der gezahlten Höhe berücksichtigt werden kann und
b) Verbindlichkeiten, die nach Gewährung der PKH, aufgenommen wurden nicht berücksichtigt werden können.
Zu a) gibt es dann nicht die Freibeträge?
zu b) ist das rechtens?
411 € Freibetrag für Rechtssuchende
187 € Freibetrag für Erwerbstätige
(Unterhaltsfreibetrag, der aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt geleistet wird in Abhängigkeit vom Alter:
316 € Jugendliche 15. bis 18. Lebensjahr
276 € Kinder bis 14. Lebensjahr
Dazu habe ich die Miete für die Wohnung angegeben, Versicherungen und
1 Kreditvertrag (Autoraten) abgeschlossen 2009 und
1 Ratenzahlung (kieferorthopädische Behandlung) abgeschlossen 2011.
Damit komme ich unter die Grenze. Unter Berücksichtigung, dass 100 €/Kind Unterhalt gezahlt werden komme ich darüber.
Was ist richtig?
Sophie
Hi,
zu a): ja klar. Die Unterhaltsfreibeträge gibt es nur für betreuende Elternteile (davon wird allerdings noch der empfangene Barunterhalt als Einkünfte des Kindes abgezogen, so dass schon mit Mindestunterhalt praktisch nichts übrig bleibt - im Gegenteil, das Kindergeld kommt beim Einkommen des Elternteils noch oben drauf). Du leistest 100,- und nicht mehr. Wozu sollte dann mehr berücksichtigt werden?
Umgangskosten kannst Du ggf. zusätzlich als besondere Belastung geltend machen!
zu b): das ist Käse. Wenn die Verbindlichkeit nicht mutwillig oder aus Verschwendungssucht entstanden ist. Also das Darlehen für die Behandlung vorneweg und das für's Auto auch, wenn's nicht grad ein Ferrari war.
Es gibt Rechtspfleger, die sehen das so. Dagegen würde ich Erinnerung einlegen.
Gruss von der Insel
Hallo,
ich denke ich werde wegen b) Widerspruch einlegen. Wegen a) stellt sich mir die Frage was passiert, wenn der Vater gerichtlich den Unterhalt regeln lässt und er vom Gericht mehr als die bisher gezahlten 100 €/Kind bekommt. Bekomme ich dann die Raten zurück, da er ja ab August 2012 fordern wird?
Sophie
Hi,
da in den entsprechenden Monaten keine höheren Zahlungen erfolgten, kann auch nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine Nachzahlung könnte man wieder versuchen, als besondere Belastung geltend zu machen.
Pass auf die korrekte Bezeichnung des Rechtsmittels auf. Das müsste die sofortige Beschwerde sein, sollte aber im Beschluss stehen.
Manchmal macht es sich gut, einfach auf der Geschäftsstelle anzurufen und das vorab zu diskutieren.
Gruss von der Insel
Hi,
hier haben sie geschrieben, dass es eine Frist zur Anhörung von 14 Tagen gibt und das der Beschluss dann rechtswirksam wird.
Ich glaube nicht, dass es Sinn macht da anzurufen, da ich die Erfahrung machen musste, dass da niemand Ahnung hatte.
Jetzt wird aufgrund der Nichtberücksichtigung der Kredite eine Leistungsfähigkeit für die Rückzahlung der Verfahrenskostenhilfe generiert. Nächstes Jahr haben sie keine Chance mehr auf Rückzahlung, da die Frist zur Einkommensauskunft dann abgelaufen ist.
Sophie
Hallo,
kurzes Update:
Ich hatte Widerspruch eingelegt und erklärt, dass ich das neue Auto benötigen würde um zur Arbeit zu gelangen und das anschaffen musste, da das alte nicht mehr fahrfähig war. Auch die kieferothopädischen Behandlungskosten hätte ich nicht in einer Summe zahlen können.
Weiterhin habe ich angegeben, dass beide Kredite zinsfrei sind und weder mutwillig noch überhöht seien.
Auch habe ich darauf hingewiesen, dass ich den Autokredit bei der letzten Überprüfung bereits mit angegeben hätte und dieser damals nicht beanstandet wurde.
Gestern habe ich ein Schreiben bekommen, dass weiterhin keine Raten fällig sind.
Sophie
:dafuer: :luxhello: :prost:
Herzlichen Glückwunsch von mir, liebe Anna-Sophie!
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)