Hallo Zusammen,
voerst die Rahmenbedingungen:
Im Maerz 2005 bin ich Vater geworden. Mit der Mutter war ich nie verheiratet und wir hatten auch nie eine Lebensgemeinschaft--> Mein Kind ist "nichtehelich".
Da Die Mutter ALGII Empfängerin ist wurde der Anspruch auf Unterhalt für die Mutter an die ARGE (ehemals Sozialamt) übertragen.
Im Juli 05 bekam ich einen Auskunftsbogen zur Klärung meiner finanziellen Lage, den ich umgehend an die ARGE geschickt habe.
trotz wiederholter Aufforderung habe ich bis jetzt keinen Bescheid über die Unterhaltszahlungen für die Mutter erhalten.
Laut Aussage der ARGE ist momentan Bearbeitungsstopp.
Meine Fragen:
Wie lange dauert so etwas bei der ARGE üblicherweise
Ist die ARGE gegenüber mir nicht ebenso auskunftspflichtig was den Stand der Bearbeitung angeht? (schriftlich und nicht wie jetzt: ala: das dauert halt noch)
Erfolgt die Berechnung ds Unterhalts für 2005 nach dem Stand des Antrags oder nach dem momentanen Stand ( Ich habe davor eine Umschulung gemacht und bis januar 2005 weit weniger Einkünfte gehabt als jetzt.)
Welche Massnahmen kann ich ergreifen um die Bearbeitung zu beschleunigen?
Gibt es Fristen zu beachten (Kind wird in zwei Wochen 1 Jahr alt)
Schon mal im Voraus vielen Dank für eure Antworten
EarlGrey
PS: Ich habe schon einmal versucht den Beitrag zu posten. Konnte ihn dann aber nicht finden-falls er jetzt doppelt ist bitte ich das zu entschuldigen-mein erster Beitrag
Moin,
ich kann nicht so richtig nachvollziehen, warum dir das unter den Nägeln brennt. Der Unterhaltsanspruch deiner Ex wird mit ALG-II verrechnet. Für dich ist es letztlich vollkommen egal.
Oder habe ich was übersehen?
DeepThught
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
ich denke mal er will wissen was er übrhaupt zu zahlen hat.
Häuft sich von Monat zu Monat ja immer mehr an.
Oder versteh ich da was falsch?
Wie kann man das beschleunigen???
Hm...ich habe Monate auf meine HartzIV Bewilligung gewartet...
Als es mir dann zu bunt wurde un das Geld immer knapper, bin ich denen einfach auf die Nerven gegangen mit täglichen Anrufen....hat mich zwar auch unheimlich Nerven gekostet, weil entweder mein SA nicht zu erreichen war oder man von A nach B, dann nach C-K verbunden wurde und dann wieder zurück nach A weil sich keiner zustaändig fühlte.
Schau mal in Deinen PNs nach...hab DIr ne Nachricht geschickt!
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
@ Taccina und Deep:Danke für eure Antworten und den Link.
Wenn ich genau wissen wuerde was da auf mich zukommt (Hoehe, ab wann und Zahlungsmodalitäten) koennte es mir natuerlich egal sein, weil dass ich zahlen muss ist Fakt.Was die Hoehe angeht habe ich bisher (Beratungsgespraech Anwalt, profamilia, IUV und 123recht) sehr unterschiedliche Informationen erhalten: Schwankungen um 300 EUR was die Hoehe angeht und ebenfalls unklar ist ab wann ich eigentlich zahlen muss.
Die Höhe ist unterschiedlich berechnet worden weil von unterschiedlichen, relevanten Nettoeinkommen ausgegangen worden ist:
Unklar ist ob der rückwirkende Betrag von 2005 auf der Basis des jetzigen Gehalts, aus dem Schnitt aus 2005 (davon gehe ich aus) oder aus den 12 Monaten vor der Geburt meiner Tochter berechnet wird oder aus dem Schnitt der 12 Monate vor der Forderung durch die ARGE.
Der Anwalt war der Aufassung das die Hoehe sich aus dem Schnitt von 2005 berechnet und ich ab 08/2005 bezahlen muss, weil vorher keine Forderung bestand.
Damit koennt ich Leben. Nur gabs eben auch die Meinung, dass ich ab der Geburt meiner Tochter zahlen müsste und auch fuer die Erstausstattung aufkommen muss. Das koennte ich dann definitiv nicht auf einmal.
Darum habe ich bei der ARGE beantragt, dass ein Teil der Summe in Raten beglichen wird.
Dazu und zu den obigen Punkten hat die ARGE bisher keinerlei Stellung bezogen.
Hier bin ich eben der Auffassung , dass die ARGE gegenüber mir auch zur Auskunft verpflichtet ist und ausserdem dachte ich, es gibt eine Frist innerhalb der eine Behoerde sowas zu bearbeiten hat-Habe mal was von 3 Monaten gehoert (aber nicht im Bezug auf die ARGE).
Der Hinweis darauf, dass meine Tochter 1 Jahr wird deshalb, weil ich nicht weiss ob sich dann irgenwas rechtliches ändert (z.B. ich muss dann Zahlungen einleiten auch ohne Bescheid oder die mir sonst irgendeinen Strick drehen koennen: Hab leider etwas "Behoerdenparanoia")
Schoene Grueße
Earl Grey