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Umgang mit Beratungsstelle

 
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

cih habe mittels Gerichtsbeschluss im März mein Umgangsrecht mit meinen 6-jährigen Sohn geregelt bekommen, nachdem meine Ex mir den Sohn mehrere Wochen komplett entzogen hatte. Im Gerichtsbeschluß wurden hinsichtl. Ferienzeiten nur das Jahr 2014 geregelt und für die Ferienzeiten darüber hinaus festgelegt, dass wir uns verpflichten diesbezüglich mit einer Beratungsstelle eine Lösung zu erarbeiten. Die Beratungsstelle wurde durch das Gericht vorgegeben und meine Frau ist dort schon seit Monaten in Beratung.

Das Erstgespräch (Ex, ich und 2 Berater (m/w)) war sehr ernüchternd für mich, da meine Ex primär Teile des Gerichtsbeschlusses durch eine gemeinsame Erklärung aufheben wollte und die Beraterin sie bei diesem Vorhaben auch verbal tatkräftig unterstützte und mir immer wieder zu verstehen gab, dass ein guter Vater sich nicht immer auf Gerichtsbeschlüsse berufen würde, da dies nicht dem Sinn zum Wohle des Kindes  entspricht...(dieser ist gerade mal 4 Wochen alt und meine Ex war vorher nicht bereit auch nur ein Wort mit mir hinsichtlich gemeinsamen Umgangs zu sprechen)

Als ich dann darauf Bestand, dass wir zunächst die Ferienregelung 2015 besprechen sollten und dies ja das primäre Anliegen von uns sei, wurde die Dame der Beratungsstelle sehr unfreundlich und interpretierte einen Satz aus dem Gerichtsbeschluß, der besagt, dass ausgefallene Besuchswochenenden (verschuldet durch die Ex oder Krankheit des Kindes) unmittelbar im Anschluss nachzuholen sind, nun so, dass diese ersatzlos entfallen würden. Dies sagte sie in dem gemeinsamen Gespräch zu meiner Ex. Ich habe nun explizit beim AG nochmals um Klarstellung gebeten und der zuständige Richter bestätigte, dass die ausgefallenen Besuchswochenenden nachzuholen sind.

Mir fehlt jetzt das Vertrauen zu der Beratungsstelle. Wie soll ich mich im nächsten Termin (es sollen noch mind. 2 Termine folgen) verhalten?

Leider ist es uns nicht gelungen in dem ersten 2-stündigen Termin auch nur annähernd eine Regelung für die Ferien zu finden, da meine Vorschläge völlig ignoriert werden. Mein Vorschlag war Halbierung der Ferien und dabei jährlicher Wechsel der ersten und zweiten Hälfte. Meine Ex weigert sich und möchte immer die zweite Hälfte für sich in Anspruch nehmen. Ich kann dies aus beruflichen Gründen nicht zusagen, da viele Väter bei uns zumind. in den Sommerferien bereits die erste Hälfte belegen. Auch möchte meine Ex, dass mein Besuchswochenende entfällt, sollte dies auf ein Wochenende fallen, welches das letzte Ferienwochenende ist.

Wie bindend ist eine Vereinbarung die bei der Beratungsstelle geschlossen wird und wie sollte diese ausformuliert werden, damit sich beide daran halten müssen? Der Gerichtsbeschluß beinhaltet ein ordentliches Ordungsgeld bei Verstoß gegen die Regelungen und seit dem hält sich meine Ex auch an diese Vereinbarungen. Dies möchte ich natürlich auch gerne bei einer Regelung hinsichtlich Ferienumganges. Ist dies aussergerichtlich überhaupt mit einer solchen Konsequenz zu regeln?

Danke Euch

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2014 11:07
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie bindend ist eine Vereinbarung die bei der Beratungsstelle geschlossen wird und wie sollte diese ausformuliert werden, damit sich beide daran halten müssen? Der Gerichtsbeschluß beinhaltet ein ordentliches Ordungsgeld bei Verstoß gegen die Regelungen und seit dem hält sich meine Ex auch an diese Vereinbarungen. Dies möchte ich natürlich auch gerne bei einer Regelung hinsichtlich Ferienumganges. Ist dies aussergerichtlich überhaupt mit einer solchen Konsequenz zu regeln?

Guten Morgen,

na da bist du aber in einer feinen Feministenvereinigung gelandet.

Also die Tatsache, dass die sog. Beraterin mit solchen Argumenten um sich wirft würde mich auch sehr stutzig machen.

Erkläre der Frau ganz klar, dass du es für bedenklich hältst, Beschlüsse, die von einem deutschen AG mit der Androhung von Ordnungsgelder im Sinne deines Kindes getroiffen worden sind, hier als Richtlinien darzustellen an denen man sich halten muss oder auch nicht. Damit, so würde ich weiter argumentieren, bewegt sie deine Ex unter Umständen Handlungen entgegen das Kindswohl zu erbringen, welche am Ende wieder gerichtlich in Form von Ordnungsgelder geahndet werden und das Konfliktpotentiol somit schürt und nicht bessert!

Weiterhin hat der Richter klare Regelungen aufgestellt und hat euch die Alternative geboten die restliche Dinge selber zu regeln. Da du bisher nicht auf ein Entgegenkommen deiner Ex zurückblicken kannst, erwartest du, dass sich das ändert.
Richtig ist auch, dass eine gemeinsam beschlossene Regelung die bessere für beide Seiten und euer Kind ist, aber nicht zu jedem Preis.

Kommt ihr aus der Elternberatung ohne Ergebnis raus, müssen dann auch die weiteren Punkte ordentlich geklärt werden. Und ich denke da geht die Reise hin.

Um auf den Kern zurück zu kommen: Bindend ist eine bei der EB beschlossene Lösung letztenendlich nicht. Das ist nur ein gerichtlicher Beschluß. Ihr könnt beschliessen was ihr wollt, hält Exilein sich daran nicht kann dies von keinem Gericht sanktioniert werden sondern muss wieder verhandelt werden.

Gruß
Sputnik
der sich wundert wie unterschiedlich Elternberatungstellen sich verhalten, denn unsere Mediatorin hat nach der 3. Sitzung schon gesagt: "Bewegt sich die Mutter ihres Kindes nicht, empfehle ich ihnen dringend das gerichtlich zu lösen. Manche Menschen müssen sanktionierte Grenzen aufgewiesen bekommen, damit sie erstmal weiter verhandeln."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2014 11:47
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin B.

Einmal zum inhaltlichen:

Mein Vorschlag war Halbierung der Ferien und dabei jährlicher Wechsel der ersten und zweiten Hälfte. Meine Ex weigert sich und möchte immer die zweite Hälfte für sich in Anspruch nehmen. Ich kann dies aus beruflichen Gründen nicht zusagen, da viele Väter bei uns zumind. in den Sommerferien bereits die erste Hälfte belegen.

Dein Anliegen ist verständlich und nicht ungewöhnlich. Allerdings löst es das Erfordernis, dass - neben der Regelung mit der KM - auch die betrieblichen Absprachen passen müssen nicht. Auch die von Dir vorgeschlagenen Regelung kann konkret dazu führen, dass die Urlaubspläne nicht übereinander zu bringen sind. Dagegen hilft nur lfr. Planung! Insofern würde ich zu jeder Regelung noch eine Sprechklausel formulieren, die neben der festgeschriebenen Reglung, besagt, dass die Eltern wünsche des jew. anderen ET berücksichtigen werden, wenn es geht. Und dann kannst Du vielleicht auch eine Regelung akzeptieren, die ab 2015 immer auf die erste Ferienhälfte zielt (oder meinetwegen als Kompromiss alle 3 Jahre auch die zweite Hälfte).

Auch möchte meine Ex, dass mein Besuchswochenende entfällt, sollte dies auf ein Wochenende fallen, welches das letzte Ferienwochenende ist.

Ganz ehrlich hängt das davon ab, wie das jew. erste FerienWE geregelt ist. Ferienumgang (und dies betrifft auch die Ferienzeiten beim BetET) overruled die normale Umgangsreglung. Beginnen die 6-wöchigen SoFe montags (s. www.schulferien.org) , dann ist Wechsel nach der Hälfte, eben am Sonntag Abend nach der dritten SoFe-Woche. Und die zweite Ferienhälfte geht dann bis Sonntag Abend der 6. Ferienwoche. Dann ist Schule (also beim BetET). i.d.r. sollte dann am FolgeWE UmgangsWE sein, das hängt aber sicherlich vom Wortlaut des Beschlusses ab.

Zum Verhalten in der Beratung:

Ich würde dokumentieren, dass Du gewillt bist konstruktiv mitzuarbeiten. Führt das aber absehbar nicht zu akzeptablen Lösungen, dann geht es wieder zu zu Gericht. Dein Richter scheint ja nicht ganz verkehrt zu sein.

meine Ex primär Teile des Gerichtsbeschlusses durch eine gemeinsame Erklärung aufheben wollte und die Beraterin sie bei diesem Vorhaben auch verbal tatkräftig unterstützte und mir immer wieder zu verstehen gab, dass ein guter Vater sich nicht immer auf Gerichtsbeschlüsse berufen würde, da dies nicht dem Sinn zum Wohle des Kindes  entspricht...

Das sollte natürlich nicht Ziel der Veranstaltung sein. Aber magst Du hierzu inhaltlich was ausführen, vielleicht kann man dabei ja guten Willen demonstrieren, ohne dass es weh tut

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2014 12:10
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sputnik,

ich danke Dir für Deinen Kommentar. Ich habe mir das schon gedacht, aber irgendwo hegt man(n) doch die Hoffnung nicht alles vor Gericht klären lassen zu müssen. Wir haben noch zwei Termine fest vereinbart, die ich auch wahrnehmen werde. Allerdings werde ich zu Beginn des nächsten Termin deutlich darauf hinweisen, was aus meiner Sicht bisher in der Beratung falsch läuft und dass ich nur noch über die Ferienregelung sprechen möchte.

Wenn es keine Ferienregelung gibt, so läuft doch der Beschluß des AG mit den geregelten Besuchen auch, wenn Ferien anstehen oder stellen die Ferien eine Ausnahme dar und meine Ex kann über den gemeinsamen Sohn frei verfügen? Dies hatte ich vergessen den Richter zu fragen....

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2014 12:17
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Bitumen,

warst Du mit Anwalt vertreten? So ein Beschluss ist nicht zulässig und hätte vor dem OLG angeriffen werden können. Umgangszeiten sind konkret zu regeln:
Ohne konkret geregelte Umgangszeiten, ist so ein "Beschluss" nicht vollstreckbar, egal was drin steht.

Weiterhin: Eine "Einigung" zwischen den Eltern setzt den Beschluss bzw. dessen Vollstreckbarkeit außer Kraft, auch dazu gibt es Urteile, also Vorsicht.

Zu der "Beratung": In einer guten Mediation werden vorher von beiden Parteien Erwartungen und Ziele genannt und sich dann darauf geeinigt, was überhaupt
erreicht werden soll. Ein Mediator gibt nicht seinen Senf dazu, stellt sich nicht auf eine Seite und setzt die andere unter Druck.

Ich würde an Deiner Stelle folgendes machen:

Beschwer Dich nicht, wie es bisher gelaufen ist. Das führt nur zu weiteren unkonstruktiven Diskussionen. Du hast Dich wahrscheinlich auch nicht optimal verhalten, indem
Du Dich überhaupt auf diese Diskussion eingelassen hast.

Geht das Urteil Punkt für Punkt durch. Die Punkte, die konkret geregelt sind und keinen Interpretationsspielraum zulassen, sind genau die Punkte über die Du kein Wort
mehr verlieren wirst. Wenn diese angesprochen werden, sagst Du: "Dieser Punkt steht nicht zur Diskussion. Hierzu liegt ein richterlicher Beschluss vor!" Wenn sie weiter
darüber reden, sagst Du nichts mehr. Wenn Du gefragt wirst, wiederholst Du diesen Satz.

Nenne Deinerseits eine Liste von Punkten, die Du geklärt haben möchtest. In einem Beschluss kann nicht alles stehen.

Zuallererst die Ferienregelung. Dann denkt aber auch an die Umsetzung. Sind Abholzeiten / Übergabemodalitäten hinreichend festgelegt? Gehört das Wochenende vor den
Ferien zu dem Elternteil, der die Ferien hat? Wie ist das mit dem sich anschließenden Wochenende etc.? Also alles, was Dich interessiert und im Urteil nicht konkret geregelt
wurde. Aber auchte darauf, dass nicht wieder geregelte Punkte diskutiert werden.

Habe kein Angst, die Beratung abzubrechen, wenn es dumm läuft. Lass Dich nicht zu einer "Vereinbarung" zwingen, die Du nicht willst.
Bitte zur Not um Bedenkzeit. Und nochmal: Lass Dich nicht zu etwas zwingen.

Die Ferienregelung kannst Du auch durch einen Ergänzungsantrag gerichtlich regeln lassen. 

Viel Glück,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2014 13:10
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mux,

ja, vor dem AG war ich anwaltlich vertreten, meine Ex auch. Der Umgang ist klar geregelt, alle 2 Wochen von Freitag 13 Uhr bis Sonntag 17 Uhr sowie in der Woche ohne Wochenendumgang Donnerstag 15 Uhr bis Freitag 9 Uhr. Freienzeiten sind in 2014 ebenso taggenau geregelt. Nur weil meine Ex vor Gericht um Stunden gefeilscht hatte (ursprüngl. war Sonntag 18 Uhr von mir beantragt), hat der Richter nach 2 Stunden Verhandlung alle Regelungen, die ab 2015 gelten sollten nicht weiter verhandelt sondern uns zur Auflage gemacht, dies in einer Beratung zu klären.

Wichtig war jedoch für mich, dass ich auch dann den Kleinen sehen kann, wenn meine Ex eben ein Besuchswochenende durch Krankheit des Kindes etc ausfallen lässt. Dies hat der Richter dankenswerter Weise so geregelt, dass dann das darauffolgende Wochenende automatisch zum Besuchswochenende wird. Nur wenn der Kleine jetzt über zwei Wochenenden krank sein würde, dann hatte ich kein Recht auf das Nachholen des ausgefallenen Wochenendes. Dies ist aber ok für mich. So lannge war er bislang nie krank.

Ich möchte eigentlich nur noch die Ferien geregelt haben. Die Kleider- und Spielzeugfrage habe ich für mich geregelt, indem ich alles gekauft habe, was der Kleine braucht. Ich habe nie Kleidung oder Spielzeug mitbekommen wenn er zu mir kam und diesen Streit brauche ich nicht. Da schneidet sich meine Ex ins eigene Fleisch, da der Kleine hin und wieder sauer ist, weil er sein Lieblingsspielzeug von Mama nicht mitbekommen hat. Ich kaufe jetzt noch ein Fahrrad, dann habe ich die wichtigsten Sachen.

Nur noch eine Frage:

Meine Ex will auch den Kinderarzt wechseln, wofür es keinen Grund für mich gibt. Hintergrund ist wohl, dass sie vorhat, dem Kleinen eine Psychotherapie 'zugute' kommen zu lassen, damit er sich von der Trennung 'erholen' kann. Weder die derzeitigen Erzieher noch der derzeitige Kinderarzt sehen einen Bedarf, da es dem Kleinen gut geht. Auch ich merke keine Veränderungen, wenn er bei mir ist. Meine Frau hingegen hat wohl massive Probleme mit ihm.

Darf meine Frau den Kinderarzt ohne meine Zustimmung wechseln und darf sie überhaupt eine Therapie mit dem gemeinsamen Sohn beginnen?

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

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Themenstarter Geschrieben : 07.04.2014 13:28
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal.

Die Vorgehensweise von Mux finde ich gut und klingt auch sehr erfahren  😉

Wenn es keine Ferienregelung gibt, so läuft doch der Beschluß des AG mit den geregelten Besuchen auch, wenn Ferien anstehen

Deine Frage zielt also nicht auf 2014, denn da gibt es ja eine Regelung:

Freienzeiten sind in 2014 ebenso taggenau geregelt.

und nein: Keine Einigung für 2015 sollte nicht dazu führen, dass auch in den Ferien ein 2-Wochenendrhythmus beibehalten wird - das ist nicht im Sinne eines Ferienumgangs, nicht in Deinem Sinn und vorallem nicht im Sinne des Kindes!

Kinderarztwchsel: Klar kann die KM den Kinderarzt wechseln - auch beim GSR. Anschauen und diagnostizieren ist nach meinem Dafürhalten ok. Für eine Behandlung braucht es dann  Deine Zustimmung.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2014 13:38
(@bester-papa)
Registriert

Hi!

mal so ne Zwischenfrage: Ist der Beschluss bereits rechtskräftig? Ich könnte mir vorstellen, das Deine Exe vielleicht Beschwerde eingelegt hat.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2014 15:40
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Beschluß sollte rechtskräftig sein, ich habe bisher nichts von einem Einspruch/Beschwerde vernommen.

@toto

und nein: Keine Einigung für 2015 sollte nicht dazu führen, dass auch in den Ferien ein 2-Wochenendrhythmus beibehalten wird - das ist nicht im Sinne eines Ferienumgangs, nicht in Deinem Sinn und vorallem nicht im Sinne des Kindes!

klar ist das nicht im Sinne von mir und schon gar nicht im Sinne des Kindes, aber wenn meine Ex keinerlei Kompromißbereitschaft zeigt und danach sieht es aus, bekommen wir ohne Gericht keine Regelung hin und schon die Ferien im Januar 2015 sind nicht geregelt. Der 2-Wochenendrhythmus sowie der Do/Fr sind für mich besser als wochenlang ohne meinen Sohn, so dass ich den Beschluß als absolutes Minimum auch für die Ferienzeit ansehen werde.

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

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Themenstarter Geschrieben : 07.04.2014 17:11
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

klar ist das nicht im Sinne von mir und schon gar nicht im Sinne des Kindes, aber wenn meine Ex keinerlei Kompromißbereitschaft zeigt und danach sieht es aus, bekommen wir ohne Gericht keine Regelung hin und schon die Ferien im Januar 2015 sind nicht geregelt. Der 2-Wochenendrhythmus sowie der Do/Fr sind für mich besser als wochenlang ohne meinen Sohn, so dass ich den Beschluß als absolutes Minimum auch für die Ferienzeit ansehen werde.

Heuwägelchen!

Zwar vergeht die Zeit schnell aber nicht so schnell....... Ich hab das Gefühl, dass du dich selber immense unter Stress stellst. Ein paar Monate bis 2015 bleiben dir noch und ggfs. kannst du m.E. nach noch diese Möglichkeit ausschöpfen 😉

http://dejure.org/gesetze/FamFG/165.html

Ist in deinem Fall vielleicht ein interessantes Werkzeug und geht ziemlich schnell.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2014 17:17




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

schon die Ferien im Januar 2015 sind nicht geregelt. Der 2-Wochenendrhythmus sowie der Do/Fr sind für mich besser als wochenlang ohne meinen Sohn, so dass ich den Beschluß als absolutes Minimum auch für die Ferienzeit ansehen werde.

naja, bis Januar 2015 ist ja auch noch ein wenig Zeit. Und natürlich hast Du Recht, dass eine nicht vorliegende Einigung bzgl. einer Ferienregelung ab 2015 nicht dazu führen darf, dass KM Umgang aussetzt und selbst die Ferienregelung in Anspruch nimmt, aber Du keinen Ferienumgang bekommst.

ABER: Verwende das Argument, dass bei Nicht-Einigung auf eine  Ferienregelung ab 2015ff eben der normale Umgangsrhythmus gilt nicht zu früh. Dann verhakt ihr Euch nämlich in der Diskussion, ob das nun die Folge ist oder was anderes. Vielleicht will KM ja genau das - nämlich keine Ferienregelung. Zumindestens nicht so früh, dass man (=Du) noch sinnvoll Urlaub 2015 im Betrieb absprechen kannst.

Nein, arbeite auf eine Einigung hin, wie von Mux vorgeschlagen. Und ansonsten muss das Gericht eben nochmal sprechen.

Gruß, toto , der sich mal wieder wundert, an welchen absehbar verlorenen Fronten KMs kämpfen, nur um den Vätern das Leben zu erschweren.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2014 17:22
(@bester-papa)
Registriert

Beschluß sollte rechtskräftig sein, ich habe bisher nichts von einem Einspruch/Beschwerde vernommen.

Jo.. das habe ich nach 4 Wochen auch gedacht.
Bis Du Post vom OLG bekommst, kanns dauern. Insofern würde ich mal beim AG anrufen, ob da evtl. eine Beschwerde eingegangen ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2014 17:35
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

Der 2-Wochenendrhythmus sowie der Do/Fr sind für mich besser als wochenlang ohne meinen Sohn, so dass ich den Beschluß als absolutes Minimum auch für die Ferienzeit ansehen werde.

Wie schon von @TotoHH erwähnt, das ist kein Argument. Du wirst Du wundern, wie schnell und wie oft Deine Ex Ferien für sich deklariert, auch ohne Ferienregelung. Und Du guckst dann in die Röhre.
Denn dann fallen die Umgänge aus. Insofern ist keine Ferienregelung keine Alternative. Arbeite in der Beratung daraufhin und zeige Dich auch im Rahmen des Möglichen kompromissbereit. Du hast
erwähnt, dass eigentlich die Ferienregelung stand und nur weil Deine Ex um Stunden gefeilscht hätte, kam keine Regelung zustande? Hättest Du nicht die Stunden nachgeben können?

Meine Ex ist z.B. beinhart kompromisslos. Also beantrage ich gleich Punkte mit, die mir nicht so wichtig sind. In der Verhandlung warte ich dann bis bei allen Beteiligten die Nerven blankliegen. Ist so nach
1,5 Stunden ohne Ergebnis meistens der Fall. Dann biete ich etwas an. Meine Ex bleibt stur. Und dann wie beim Fischhändler auf dem Markt, lege ich noch was oben drauf. Meistens sind an dem Punkt die Augen
auf Ex gerichtet und sie muss sich immer weiter winden. Das hat schon mehrmals ganz gut funktioniert.

Wenn die Familienberatung parteiisch ist und da nichts zu reißen ist, bleib cool, die haben nichts zu sagen. Schon gar nicht steht denen zu, gerichtliche Beschlüsse umzuinterpretieren. 

Beim Scheitern wird die Ferienregelung halt erneut vor Gericht verhandelt.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2014 17:56