Umgangsverfahren
 
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Umgangsverfahren

 
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Laut Gerichts Vermerk (Kein end Urteil) ist der wöchentliche umgang (Kind 7) aktuell noch so geregelt:
Zwei Telefontage je ca 15 min (ich rufe an) und ein begleiteter Umgangstag von 2 Std dauer.

Die Gegenseite will dies mit folgenden Anträgen ändern:

  • Begleiteter Umgang ein Mal im monat.
  • Anruftage 1-2 im monat (hier soll das kind mich nach lust anrufen)
  • Regelung nach §1666 Abs. 1 und 3

 

Wie antworte ich hier rauf am besten, das der bisherige umgangsumfang bei beibehalten werden kann auch im Hinblick darauf das der persönliche umgang neu geregelt werden muss da der Kinderschutzbund diesen nicht mehr begleiten wird? Wie antworte ich am besten auf die ganzen falschen Anschuldigungen des Antrages?

Dieses Thema wurde geändert Vor 2 Jahren 2 mal von Ruffys
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2022 20:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die erste Frage wäre wie lange gab es denn schon begleiteten Umgang und warum will der KSB es nicht mehr machen? Deine Situation ist verfahren, da Du praktisch nicht wirklich etwas unternehmen kannst solange das Strafverfahren noch läuft.

Wenn es keinen Grund gibt an der bisherigen Regelung zu ändern, dann sollte sich das auch aus den Berichten an das Gericht ergeben. Die erste Antwort sollte also sein, dass der bisherige Verlauf des Umgangs keinerlei Grund zur Beanstandung gab. Die zweite Antwort ist, dass Du für Dein Kind da sein willst und das nur geht, wenn Du ein Minimum an Umgang realisieren kannst. 1 Mal pro Monat ist einfach zu wenig.

Ich habe jetzt keine Vorstellung, was Dir alles vorgeworfen wird. Da die Sache aber kompliziert ist solltest Du das Vorgehen mit einem Anwalt besprechen. Eine Rolle sollte auch spielen welche Erkenntnisse aus dem Strafverfahren nun vorliegen. Gibt es da eine Entwicklung?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2022 23:23
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Das Strafverfahren läuft nach wie vor.Der Kinderschutzbund verstößt gegen seine BU Standards deshalb findet dort aktuell kein umgang statt.

Das wäre meine Antwort auf das Schreiben der Gegenseite, kann man das so raus hauen oder sollte ich etwas ändern?

https://bilderupload.org/bild/10cc07965-173a427badebe0e32c6370796

https://bilderupload.org/bild/c5d708067-28bf1211fd4b7b94526370806

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2022 11:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ruffys 

Ich würde das dringend vom Anwalt aufsetzen lassen. Und wenn du es selbst machst, was ich nicht für empfehlenswert halte, solltest du jemanden korrekturlesen lassen, da immens viele Fehler darin sind und das dann nicht sehr kompetent wirkt.

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2022 06:46
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Hallo Rufys, 

einige Formulierungen sind einfach unverständlich, z.B. „aufgrund der Tatsache, dass (Rechtschreibkorrektur eingefügt) nach Rücksprache der Kinderschutzbund von seinen BU-Standards abgewichen ist…“. Was soll das heißen? Nach Rücksprache mit wem und zu welchem Thema? Inwiefern ist er von seinen Standards abgewichen?

 In Kenntnis Deiner anderen Beiträge nehme ich an, dass Du mit dem Umgangsbegleiter in Streit geraten bist, weil dieser Urlaub nahm und Du das nicht wolltest. Und aufgrund des Streits hat sich der Umgangspfleger dann geweigert, weitere Umgänge durchzuführen. 

Es ist verständlich, dass Du das aufgrund Deiner eigenen etwas unglücklichen Rolle in diesem Vorgang nicht thematisieren willst (allerdings wird das „Warum“ vor Gericht ohnehin zur Erörterung kommen. 

Wenn Du das in Deinem Antrag nicht näher ausführen willst, dann schreib besser gar nichts über den Grund. Also dann nur „der Kinderschutzbund möchte die Umgänge nicht mehr begleiten“.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2022 11:50
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Was außerdem unklar ist: In Deinem ersten Antrag schreibst Du, dass die Kindesmutter den Umgängen per Video beiwohnt. Im nächsten Satz heißt es dann, dass der Vater zu seiner Sicherheit die Telefonate aufzeichnet. Sind das nun Anträge, also in dem Sinne, dass der Mutter auferlegt werden soll, per Videoschaltung beizuwohnen, und dem Vater, die Gespräche mitzuschneiden? Oder willst Du damit sagen, dass Du dies tust, weil die Mutter schließlich auch..? Dann gehört das aber nicht unter „Antrag“.

Weiterhin schreibst Du einmal von Dir in der 1. Person („ich“) und dann wieder in der 3. Person („der Vater“). Das klingt unbeholfen und drollig, insbesondere in Verbindung mit Deinen schon mehrfach erwähnten zahlreichen orthographischen Fehlern (insbesondere auch in Groß- und Kleinschreibung). 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2022 13:28
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Hab das Schreiben noch mal überarbeitet und stark verkürzt, sollte jetzt alles verständlicher sein und auch nur in einer Person. Nein streit gab es mit dem Kinderschutzbund keinen und wird dann im Termin zur Ansprache kommen. Hab es aber geändert. Ja die Kindesmutter hätte den unbegleiteten umgängen live per video beiwohnen sollen und ich hätte den Umgang mit dem Kind zusätzlich komplett zur eigensicherung aufgenommen. Die Aufnahme hätte ich dann gelöscht wenn mir die Mutter schriftlich bestätigt hätte das alles in Ordnung war. Das hab ich aber auch raus genommen und wird dann im Gespräch vorgeschlagen, sollte die einzige Möglichkeit sein aktuell unbegleitet zu erhalten

‐------------------------------‐------------------------------

In der Familiensache ….. Antragsteller / ….. Antragsgegnerin

wegen Umgangsrecht

wird zur Antragsschrift vom ......2022 wie folgt Stellung genommen:

Der Kinderschutzbund möchte die Umgänge nicht mehr begleiten deshalb muss zeitnahe eine  Gerichtliche Anpassung erfolgen. Außergerichtlich war dies leider nicht möglich da vom Jugendamt zwecks Termin Wunsch keine Rückmeldung erfolgte.

Es wird beantragt
1. Der Antragssteller ist berechtigt und verpflichtet mit …. wie folgt Umgang zu pflegen.
Erste Woche Montag 15 Uhr bis Dienstag 13 Uhr, Freitag 15 Uhr bis Sonntag 00.00 Uhr. Zweite Woche Montag 00.00 Uhr bis Mittwoch 13 Uhr. Erste Woche Montag 15 Uhr usw.
Jeweils Donnerstag ein Telefongespräch von ca. 15 Minuten.
Feiertage und Ferien hälftig und jährlich wechselnd.
Hilfsweise wird beantragt die Umgangszeit aus dem Vermerk vom …...2021 vorerst  beizubehalten.

2. Der Antragsgegnerseite ist folgendes zu untersagen: die Behauptung aufrecht zu halten oder zu verbreiten der Antragssteller wäre zu einer Jugendstrafe wegen sex.  Missbrauchs verurteilt worden sowie die Behauptung aufrecht zu halten oder zu verbreiten der Antragssteller wäre rechtskräftig des sex. Missbrauchs der gemeinsamen Tochter verurteilt worden.

3. Die Kindesmutter hat dafür sorge zu tragen das der Antragssteller wieder in den  Schulmanager aufgenommen wird nach dem sie diesen daraus entfernen lies als Konsequenz für das beiwohnen der Schuleinführung von …...

Der Persönliche Umgang zwischen …..... und dem Antragssteller verläuft sehr gut was durch den Kinderschutzbund bestätigt wird.  Eine Kindeswohlgefährdung wurde zu keinem Zeitpunkt festgestellt.  Telefonate laufen im Interesse von …... Ein weitreichender Kontakt zum Antragssteller ist für …. förderlich und begünstigt ihre Persöhnlichkeitsentwicklung.

Für ausfallenden Umgang soll eine Regelung zur nachholung gefunden werden.
Nach 6 Monaten soll die Getroffene Vereinbarung überprüft werden.
Die Beantragte Regelung entspricht dem wohl des Kindes am ehesten.

Den  Vorträgen der Gegnerischen Seite können keine sachlichen Inhalte entnommen werden, und sind deshalb in aller Form zurück zu weisen. Im Interesse eines Konflikt lösenden Verfahrens wird auf eine Erwiderung verzichtet. Sollte dies zu einzelnen punkten erwünscht sein wird um richterliche Rückmeldung gebeten.

 

https://bilderupload.org/bild/ba7e61200-screenshot-26

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von Ruffys
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2022 18:16
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert
Geschrieben von: @ruffys

Ja die Kindesmutter hätte den unbegleiteten umgängen live per video beiwohnen sollen

Steht das tatsächlich so in (irgendeinem) Beschluß.

Wie soll(te) das denn techn. umgesetzt werden?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2022 07:59
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

@kakadu59 

Ne das war in meinem Antrag gestanden bevor ich ihn überarbeitet hab, werde das aber  wahrscheinlich erst in der Verhandlung selbst ansprechen.

Umsetzung anfangs per whatsapp Video. Da ich vorhabe irgendwann in jeden Zimmer meiner Wohnung ne Kamera zu installieren (bißchen paranoid inzwischen) wäre es dan auch darüber gegangen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2022 08:06
(@lena_neu)
Schon was gesagt Registriert

Was für ein Durcheinander

 

1. Der Antragssteller ist berechtigt und verpflichtet mit …. wie folgt Umgang zu pflegen.

Erste Woche Montag 15 Uhr bis Dienstag 13 Uhr, Freitag 15 Uhr bis Sonntag 00.00 Uhr. Zweite Woche Montag 00.00 Uhr bis Mittwoch 13 Uhr. Erste Woche Montag 15 Uhr usw.

Jeweils Donnerstag ein Telefongespräch von ca. 15 Minuten.

Feiertage und Ferien hälftig und jährlich wechselnd.

Hilfsweise wird beantragt die Umgangszeit aus dem Vermerk vom …...2021 vorerst  beizubehalten.

??? Ernsthaft 0.00 Uhr - wie soll man sich das vorstellen?





2. Der Antragsgegnerseite ist folgendes zu untersagen: die Behauptung aufrecht zu halten oder zu verbreiten der Antragssteller wäre zu einer Jugendstrafe wegen sex.  Missbrauchs verurteilt worden sowie die Behauptung aufrecht zu halten oder zu verbreiten der Antragssteller wäre rechtskräftig des sex. Missbrauchs der gemeinsamen Tochter verurteilt worden.

??? Ist das nicht ein ganz anderes Thema - da würde ich die Ex anzeigen - neues Verfahren



3. Die Kindesmutter hat dafür sorge zu tragen das der Antragssteller wieder in den  Schulmanager aufgenommen wird nach dem sie diesen daraus entfernen lies als Konsequenz für das beiwohnen der Schuleinführung von …...

??? Es ist deine Vermutung das es eine Reaktion war - das würde ich so nicht schreiben, Wertfrei wäre - zur Wahrnehmung meiner Erziehungsleistung bitte ich um Zugang zum Schulmanager

 

Der Persönliche Umgang zwischen …..... und dem Antragssteller verläuft sehr gut was durch den Kinderschutzbund bestätigt wird.  Eine Kindeswohlgefährdung wurde zu keinem Zeitpunkt festgestellt.  Telefonate laufen im Interesse von …... Ein weitreichender Kontakt zum Antragssteller ist für …. förderlich und begünstigt ihre Persöhnlichkeitsentwicklung.

Interessant - aber das ist deine Sicht - vielleicht hat der KSB was ganz anderes berichtet - würde ich streichen



Für ausfallenden Umgang soll eine Regelung zur nachholung gefunden werden.

Nach 6 Monaten soll die Getroffene Vereinbarung überprüft werden.

Die Beantragte Regelung entspricht dem wohl des Kindes am ehesten.

Auch dein Wunsch - dann würde ich das zu 1 schreiben - das es um das Wohl des Kindes geht... ist doch klar ???





Den  Vorträgen der Gegnerischen Seite können keine sachlichen Inhalte entnommen werden, und sind deshalb in aller Form zurück zu weisen. Im Interesse eines Konflikt lösenden Verfahrens wird auf eine Erwiderung verzichtet. Sollte dies zu einzelnen punkten erwünscht sein wird um richterliche Rückmeldung gebeten.

 

Also entweder äußert man sich, oder man läßt es - würde ich streichen - du wurdest doch nicht um Stellungnahme gebeten.

 

 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2022 10:04




(@ruffys)
Rege dabei Registriert

@lena_neu, die 0 uhr Zeit bezog sich auf die woche... wäre also von freitag bis mittwoch durchgehend.

Anzeigen bringt nichts, so is es mir lieber. soll ja auch nicht als hochstrirrig wirken, hab ja noch nen Sorgerechts verfahren.

Die Mutter drohte auf der Einschulung mit Konsequenzen für mein Erscheinen. Darauf wird sie die schule zur aktuellen Lage unterichtet haben, den die wußten vorher nichts.

Das der Kinderschutzbund etwas anderes schreibt ist nicht anzunehmen.

Doch zur Stellungnahme wurde gebeten mit 2 Wochen Frist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2022 13:15
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Hatte das ganze Schreiben zwischenzeitlich noch mal angepasst gehabt, worauf für Ende diesen Monats ein Gerichtstermin angesetzt wurde. Dem Kind wurde ein Verfahrensbeistand zugeordnet, der Beistand wollte sich mit mir und dem Kind zwar mal treffen, hatte sich zwecks Termin aber noch nicht zurück gemeldet.

Meinen Anwalt der eigentlich für die Sorgerecht Sache da war hab ich die Verfahren wechseln lassen. Er macht jetzt umgang und kein Sorgerecht mehr. Er hatte auch noch mal ne Stellungnahme ans Gericht aufgesetzt.

 

Zum Schulmanager hab ich wieder Zugang. Hatte mich bei der Rektorin beschwert und gleichzeitig Kontakt zum Schulamt aufgenommen. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2022 09:48
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Das Umgangsverfahren ist zwischenzeitlich gewesen, war diesmal ganz schön voll bei der Verhandlung. Leider hat der Richter gewechselt. Hab jetzt ne Richterin welche eher mütterlastig entscheidet.
Es waren anwesend: Richterin, Verfahrensbeiständin, Jugendamt Tante mit Azubine, Ex mit Anwältin und ich mit Anwalt und desen Kollegin zum einlernen.

Aufgrund des noch laufenden Strafverfahrens ändert sich am Umgang nicht allzuviel und ist glücklicherweise weiterhin eine zwischenlösung geblieben. Zum Sorgerecht Verfahren will die neue Richterin allerdings ein Gefährlichkeitsgutachten. Da werde ich aber nicht teilnehmen solange das Strafverfahren noch läuft.

Anruftage sind weiterhin zweimal wöchentlich, allerdings andere Zeiten da der EX diese nicht mehr passten. Sofern das Kind das Bedürfnis verspürt mit mir außerhalb dieser zeit reden zu wollen dürfte sie das jetzt (was von der KM sicherlich verhindert werden wird). Beim Umgang bin ich auf öffentliche Begleiteter angewiesen, die neue Organisation kann das allerdings nur alle zwei Wochen für 2 std anbieten statt vorher wöchentlich beim KSB. Der umgang wäre theoretisch in einer anderen Stadt 40 km entfernt (passt mir) soll aber vordergründig wenn es zeitlich beim Begleiteter geht bei mir zu Hause stattfinden. Die KM muss das kind bringen. Allerdings findet ein erstgespräch erst Anfang Dezember beim JA statt so das frühestens Mitte Dezember wieder Umgang stattfinden würde (der letzte war Ende Juli)

Den Schulmanager kann ich weiterhin nutzen,  allerdings darf ich an Elternabende in der Schule nicht teilnehmen da die KM sich in meiner Anwesenheit unwohl fühlen würde.
Bei der Schulleitung muss ich mich allerdings noch beschweren, da die Konrektorin Dinge über mich an die KM weitergeleitet hat

Das beste an diesem Verfahren war die Verfahrensbeiständin, diese hat die KM in einem schlechten Licht da stehen lassen und aus dem Gespräch mit dem Kind Dinge vorgetragen welche für mein Strafverfahren von großer Bedeutung sein können.
Die Gegner Anwältin hat sich deshalb mit der Verfahrensbeiständin in den Haaren gehabt Wink

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2022 20:40
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Den Jugendsamt Termin anfang Dec. hat die JA Tante leider nicht war genommen, ersatztermin war dann zwei/drei Wochen später. 

Umgang findet seit anfang Januar nach 2 ½ Jahren wieder bei mir daheim im 2-3 wochen Rhythmus statt. Der neue Träger wird, anders als der scheiß Kinderschutzbund (Umgang lief immer super) aber nicht einfach die Begleitung beenden . Nach 5 Monaten nur Telefon Umgang hat das Kind jetzt leider fast alles vergessen was wir je zusammen gemacht hatten.

Jetzt erstmal das Strafverfahren weiter abwarten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2023 19:44