Liebe Foris!
Es eilt mal wieder .... :redhead:
Für die ehelich geborenen Kinder besteht GSR und ABR. Die Scheidung läuft; ist noch nicht durch.
KM will mit den Kindern umziehen, KV stimmt dem Umzug nicht zu. KV schickt an Einwohnermeldeamt des beabsichtigten zukünftigen Wohnortes einen Sperrvermerk, dessen Eingang und "Kenntnisnahme" vom EMA bestätigt wird.
KM zieht trotzdem um und meldet Kinder beim EMA an.
Auf Nachfrage vom KV teilt das EMA mit, für diese Ummeldung reiche die Unterschrift der KM; die Berücksichtigung des Sperrvermerkes sei nicht möglich. Ein solcher "Sperrvermerk sei nicht im Meldegesetz vorgesehen.
Nun frag ich Euch:
Wo steht geschrieben, daß zur Ummeldung der Kinder beide Sorgeberechtigten unterschreiben müssen? (BGB, Paß- und Meldegesetz)
Ist der KV auf dem Holzweg?
Er bräuchte dringend die entsprechenden Rechtsgrundlagen ...
Danke vorab und
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Moin pueppi,
in welches Bundesland ist Madame denn umgezogen? Jedes hat in unserem föderalistischen Staat bekanntlich ein eigenes Meldegesetz; vielleicht findest Du in dieser Auflistung schon erste Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Meldegesetz
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Lieber Martin,
vielen Dank schon mal. Es geht um Sachsen ... ich les mir mal den Link durch ...
Bis später!
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo pueppi,
also bei mir lief das damals so:
- "Ex" zog mit unserer Tochter weg und ich sollte die Ummeldung mit unterschreiben (wg. GSR)
- Da ich nicht vorab informiert wurde und vor vollendete Tatsachen gestellt wurde, habe ich natürlich nicht unterschrieben
- Das Kind wurde dennoch umgemeldet. Aussage des Einwohnermeldeamtes war wohl, wenn sie warten bis die Väter unterschreiben wird nie umgemeldet
- So wie ich es verstanden habe, hat das Meldegesetz den Sinn festzustellen wo sich der regelmäßige Aufenthaltsort einer Person befindet
- Unter diesem Gesichtspunkt war das Vorgehen des Einwohnermeldeamtes sinnvoll
- Das Vorgehen von "Ex" war juristisch nicht in Ordnung (wg. GSR; da müssen Entscheidungen wie Umzüge besprochen werden)
- Faktisch bleibt so etwas jedoch folgenlos, d.h. wird in keinster Weise sanktioniert
Gesetzestexte dazu kann ich keine liefern, aber einen (zugegebenermaßen abschreckenden) Erfahrungsbericht.
Mir ist kein Fall bekannt, bei dem der heimliche Umzug eines Elternteils über eine größere Entfernung irgendwelche Folgen hatte.
Ausnahme ist evtl. eine Erhöhung des Selbstbehaltes, um im Mangelfall (aber nur im Mangelfall!) die erhöhten Umgangkosten (=Fahrtkosten) abzumildern.
Sorry fürs Desillusionieren.
Gruß
Mrtin
Hey
Und wenn man sich die einzelnen Meldegesetze ansieht..muß man leider feststellen das im §13 des MG, Allgemeine Meldepflicht, meist der Gesetzestext nur das hergibt..
(3) Die Pflicht zur An- oder Abmeldung obliegt für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr denjenigen, deren Wohnung die Personen beziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. Für Personen, für die eine Pflegerin, ein Pfleger, eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, die oder der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt die Meldepflicht der Pflegerin, dem Pfleger, der Betreuerin oder dem Betreuer.
Was bei den einzelnen Behörden über VO`en / VV´en oder anderes angewiesen wurde ist etwas anderes noch, aber das MG sagt es ja schon fast aus wie es läuft..
Gruß
Jens
Hallo schmusepapa, hallo JensB2001,
danke für Eure Beiträge! Tja, nach Lektüre des für KV/KM/Kinder relevanten Meldegesetzes wird schnell klar, daß Mann trotz GSR/ABR und Sperrvermerk (den es also in dieser Form gar nicht gibt ...) NICHTS gegen Umzug etc. machen kann. :puzz: 😡
Welchen Inhalt hat denn nun das GSR/ABR tatsächlich? Theoretisch ist das klar; praktisch ist es inhaltslos ... ?!
Desillusioniert fragt man sich, wie hohl im doppelten Sinne die Rechtslage ist ...
LG und nochmals trotzdem Danke!
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo pueppi,
Welchen Inhalt hat denn nun das GSR/ABR tatsächlich? Theoretisch ist das klar; praktisch ist es inhaltslos ... ?!
Desillusioniert fragt man sich, wie hohl im doppelten Sinne die Rechtslage ist ...
Meine Erfahrungen mit dem GSR:
- Für die Ausstellung eines Passes werden bei GSR beide Unterschriften benötigt. Interessanterweise musste ich vor zwei Jahren ein Fax an die Passstelle schicken so ca. 1 Woche bevor ich mit unserer Tochter in Urlaub flog
- Der Kindergarten verlangte im letzten Jahr auch beide Unterschriften für die Zustimmung bei Ausflügen
- Die Anmeldung beim Kindergarten ging aber ohne meine Unterschrift
- Wenn es massive Probleme beim Betreuungselternteil gibt, hat man eher eine Chance, das Kind zu sich zu holen (habe ich aber nur gelesen; keine persönlichen Erfahrungen
- Gleiches gilt wenn ein Elternteil verstirbt: Dank GSR kann man das Kind dann problemlos zu sich holen und muss nicht erst Anträge bei den Ämtern stellen (damit habe ich gottseidank aber auch keine persönlichen Erfahrungen)
Andere Länder (z.B. Spanien) sind da viel weiter: Bei Umgangsboykott gibt es kein Geld für den Betreuungselternteil - bei fortgesetztem Umgangsboykott droht der Verlust des Sorgerechtes.
All das ist eigentlich logisch und nachvollziehbar: Früher gab es zwar eine Anschnallpflicht im Auto, aber keine Geldbußen (=Sanktionen). Erst mit der Einführung von Geldbußen stieg die Anschnallquote. Gleiches gilt auch für Tempolimits.
Gruß
Martin P.S. Sorry für Off-Topic :redhead:
Moin!
Für den Umzug meiner Ex (GSR) bedurfte es nicht meiner Unterschrift.
Habe jetzt bei meinem Meldeamt mal nachgefragt, ob ich mein Kind ummelden könnte.
Nein, das ginge nur mit richterlichem Beschluß.
Wo bleibt da bitte die Gerechtigkeit?
Also, zurück zum Thema.
Gruß Roman
Moin pueppi,
noch eine Anmerkung, auch wenn Euch diese nicht mehr hilft (aber dafür vielleicht anderen, die diesen Thread lesen):
Die polizeiliche Anmeldung ist ein Verwaltungsvorgang, bei dem es nicht darum geht, ob die KM das bei GSR überhaupt darf, sondern darum, dass sie verpflichtet ist, es zu tun, wenn sie an einem neuen Wohnort eine Wohnung nimmt. Die weit verbreitete Annahme, dass man jemanden am Umziehen hindern könne, indem man ihm diesen (per Gesetz sogar vorgeschriebenen) Verwaltungsakt per Sperrvermerk unmöglich macht, ist falsch.
Das einzige, was in solchen Fällen halbwegs erfolgversprechend ist, ist der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung, der dem umzugswilligen Elternteil einen eigenmächtigen Umzug untersagt, BEVOR er diesen in die Tat umgesetzt hat. Beispielsweise mit der Begründung, das Ergebnis einer Gerichtsverhandlung in Sachen ABR abwarten zu müssen. Hier wäre im Fall der Zuwiderhandlung dann auch eine "Kindesrückführung" möglich.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo an alle Antwortenden!
Danke für Eure Meinungen, Erfahrungen etc. Ihr habt sehr geholfen, falsche Vorstellungen zu korrigieren und den (kleinen, aber harten) Kern zum GSR herauszustellen.
Vor allem Dir, lieber brille007, Danke für den (in diesem Falle tatsächlich zu späten) Hinweis, wie ein einseitig geplanter Umzug ggf. unterbunden werden kann ...
:thumbup: :thumbup: :thumbup:
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti