Hallo zusammen,
in meiner Arbeit wird es demnächst eine Umstrukturierung geben, es sind schon Mitarbeiter gekündigt worden.
Nach ersten Informationen sollen Verträge auf Teilzeit bzw. auf Provisionsbasis + Grundgehalt abgeändert werden.
Meine Frage ist jetzt, was mache ich wenn es mich treffen sollte? Wenn ich in Zukunft nur auf Teilzeit bzw. Vollzeit aber nur auf Provisionsbasis arbeiten kann und den Unterhalt nicht mehr zahlen kann, oder vermindert?!
Was wären dann meine Wege? Der Mindestunterhalt ist tituliert, ich habe keine Lust, dass sich wieder Schulden anhäufen.
Gruß und Danke
Hallo,
solltest eine Abänderung des Unterhalts (Herausgabe des Titels und Neuerstellung) zunächst ohne Gericht zu erreichen.
Wenn das nicht funktioniert bleibt Dir nur eine gerichtliche Abänderung des Unterhalts zu erreichen (bei Unterhaltssachen besteht Anwaltszwang).
Bei einem Mangelfall (weniger als der Mindestunterhalt) ist schwer zu sagen, was ein Gericht dann entscheidet.
Wenn Du den Unterhalt nicht zahlen kannst und er tituliert ist musst Du versuchen beim JC eine Aufstockung zu bekommen um den Unterhalt zahlen zu können. Das ist leider kein Selbstläufer. Zu prüfen wäre auch ob es reicht Wohngeld zu beantragen, dabei werden Unterhaltspflichten auch berücksichtigt.
VG Susi
Hallo und danke für deine Antwort.
Aufstockung würden wir nicht bekommen, weil wir trotzdem > €2000,- Netto hätten.
Ich bin zum zweiten mal verheiratet und meine Frau hat noch Einnahmen von Unterhalt, Kindergeld und Minijob.
Also würden mir dann unter Umständen Schulden wachsen?
Hallo,
sollte das Einkommen sinken ist die einzige Möglichkeit als Mangelfall anerkannt zu werden und damit eine Reduzierung des Unterhalts unter Mindestunterhalt zu erreichen.
Dabei kann Dir aber ein Hauhaltsersparnis anerkannt werden oder auch ein fiktiver Nebenjob.
U.U. klappt es aber doch, dass ein Gericht den Mangelfall anerkennt.
Es laufen aber mit hoher Wahrscheinlichkeit Unterhaltsschulden auf, wenn Du nichts unternimmst.
VG Susi
Hallo nochmal,
danke für deine Infos.
Heute hatte ich ein Gespräch mit der Beistandschaft. Es wird dann wohl so sein, dass mir am Anfang ein Rückstand anlaufen würden, der wohl nach 1 Jahr gelöscht wird.
Wenn ich Vollzeit arbeite und eine weite Anreise habe, wird mir fiktiv nichts angerechnet, die Fahrt dauert > 1 Stunde. Das muss aber alles glaubhaft dargelegt werden, auch von meinem Arbeitgeber.
Gruß und Danke
Hallo,
ja, Schulden laufen auf. Es wird aber nichts automatisch gelöscht.
Unterhalt dient dem Unterhalt des täglichen Lebens, deshalb kann Unterhalt in der Regel nur max. 1 Jahr rückwirkend gefordert werden.
Das gibt aber nicht, wenn der Unterhalt tituliert ist, dann laufen definitiv Schulden auf. Zwar wird auch darauf bestanden, dass Unterhalt immer wieder mal gefordert wird (schriftlich) damit die Ansprüche nicht verjähren, das ist aber eine unsichere Sache.
Was die Beistandschaft vorschlägt läuft in aller Regel auf eine Stundung hinaus, d.h. es wird nicht sofort gepfändet, man lässt Dir Zeit, aber es nicht klar, was danach wirklich passiert.
Außerdem kann die KM die Beistandschaft beenden und selbst den Unterhalt über einen Anwalt eintreiben.
Wenn die Mutter des Kindes dem Du unterhaltspflichtig bist, alleinerziehhend ist, also nicht wieder verheiratet, dann kann sie Unterhaltsvorschuß beantragen. In diesem Fall wird sich die UHV-Kasse direkt bei Dir melden und prüfen ob Du zum Teil oder ganz leistungsfähig bist.
Auch hier ist es wichtig, dass die UHV-Kasse bestätigt, dass Du leistungsunfähig bist oder nur für xx leistungsfähig bist. Alles andere sind Schulden.
VG Susi
Das hat mir der Sachbearbeiter der Beistandschaft etwas anders erklärt.
Das mit der Stundung kann ich so bestätigen, er meinte aber auch, dass man nach 1 Jahr nochmal schaut, wie sich alles entwickelt hat und dann würden die Schulden komplett gelöscht werden und es fällt nichts mehr an.
Der Unterhalt wird nach dem Einkommen berechnet und wenn man nichts verdient dann kann man auch nichts zahlen. Er hat auch gesagt, dass man nicht gepfändet werden kann.
Hallo,
wenn die Beistandschaft das so erklärt, dann könnte es die dort übliche Vorgehensweise sein, die ja auch Sinn macht.
Davon unberührt ist aber immer noch die Gefahr, dass die KM das anders sieht.
Prinzipiell kann bei auch nur einmaliger Nichtzahlung/ nicht vollständig Zahlung eine Lohnpfändung basierend auf dem Titel erfolgen. Die Lohpfändung wird Deinem Arbeitgeber zugestellt und er ist verpflichtet ihr nachzukommen.
Du musst also abschätzen wie groß die Gefahr wirklich ist.
VG Susi