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Unberechtigte Forderung durchs Jugendamt

 
(@derdicke)
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Hallo alle zusammen,
ich hatte vom Juni 2006 bis November 2006 meine beiden Kinder in meinen Haushalt  weil sie vom Jugendamt bei der KM heraus genommen wurden sind.
Von der Kindermutter bekam ich schriftlich (hiermit verzichte ich auf die Rechte des 2003 abgeänderten Unterhaltstitels mit den Aktenzeichen XXXXXX gegen Herrn XXXXXXX,solange wie die Kinder XXXX und XXX nicht in meinem Haushalt leben.)
Am 12.09 ging die eine zur KM zurück und am 19.11 die andere auch.
Da ich 2 neue Kinderzimmer und andere Sachen anschaffen musste und das Jugendamt sagte haben sie wegen den Kosten pech gehabt riet mir meine Rechtsanwältin den Unterhalt zu kurzen und eine Abänderungsklage einzureichen.
Machte ich auch und viel auf die Nase.
Das Gericht wies die Klage zurück schrieb aber die Kindesmutter hat auf die Rechte aus dem Titel bereits außergerichtlich verzichtet.
Da jeder ein Kind hatte brauchte ich erst ab den 19.11.2006 wieder Unterhalt zu zahlen.
Nun fodert der Beistand Jugendamt Unterhaltsrückstand vom 12.09-19.11.2006 für die eine Tochter trotz des Verzichtes der Kindermutter wenn nicht wollten sie  Pfänden.
Was nun kann einer helfen :gunman:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2008 19:35
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Da diese eintraf...

Am 12.09 ging die eine zur KM zurück 

Und da die KM auf ihre Rechte aus dem Titel bis ..

solange wie die Kinder XXXX und XXX nicht in meinem Haushalt leben.)

..dieser Umstand so andauert...

..aber eine Tochter ja schon am 12.09. zurück in den Haushalt der KM kehrte..wärst du ab dem Moment für das Kind wieder KU-pflichtig..

Da jeder ein Kind hatte brauchte ich erst ab den 19.11.2006 wieder Unterhalt zu zahlen.

Und diese Annahme von dir ist unrichtig..!

Denn KU kann nicht gegeneinander aufgerechnet werden...

Du hättest für deine eine Tochter KU leisten müssen u für die andere noch bei dir lebende Tochter, KU fordern müssen, den die KM im wege ihre Leistungsfähigkeit hätte zahlen müssen/können...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2008 20:48
(@derdicke)
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hi jens verstehe ich nicht ganz ,da sie eine verzichtserklärung abgegeben hat  solange die kinder nicht in ihrem haushalt sind also beide kids so lese ich das rechtsanwältin sagt auch es ist unzulässig nur wenn sie wieder tätig wird kostet es bares also nochmal mit jugendamt verhandeln ansonsten zahlen?  ku wurde von mir gefordert nur sie war und ist nicht zahlungsfähig  :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2008 21:05
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Aber ein Kind war doch ab dem 12.09. wieder in ihrem Haushalt..für das letztendlich KU von dir zu leisten wäre/war ab dem Moment...

Gruß
Jens

*edit

Sie KU Leistung für das eine Kind kann aber nicht davon abhängig gemacht werden, das auch das andere Kind bei ihr lebt..!
Ich denke da wirst du auch m.E. nach auf dem Klageweg nicht mit durch kommen..

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2008 21:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi derdicke,

sehe das auch so wie JensB

Da ich 2 neue Kinderzimmer und andere Sachen anschaffen musste und das Jugendamt sagte haben sie wegen den Kosten pech gehabt riet mir meine Rechtsanwältin den Unterhalt zu kurzen und eine Abänderungsklage einzureichen.

Hierzu würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren - die hat Dir doch Deine RA'in hoffentlich genannt. Aber das Gericht hat es schon klargestellt. Ich denke mal, Deine RA'in ist da nicht allzu bewandert.
Ich sehe das ziemlich düster für Dich. Du selbst wirst wohl keinen KU für die Monate bekommen, Du selber darfst zahlen. Willkommen in der Realität.

Gruss oldie

Edit: einige Ergänzungen hinzugefügt

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2008 21:16
(@derdicke)
Zeigt sich öfters Registriert

danke für die antworten werde mal versuchen mit den jugendamt zu verhandeln und zu einigen bin richtig falsch beraten worden  :knockout:
werde den rest wohl auch noch zahlen war teures lehrgeld und aus fehlern lernt man ja bekanntlich würde es nicht ein zweites mal so machen

mfg jürgen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2008 21:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Du selbst wirst wohl keinen KU für die Monate bekommen

Jep. Und zwar aus einem ganz anderen Grund: Mit dem Wegzug des Kindes ist der Klagegrund entfallen und er darf das Kind nun nicht mehr vertreten. Hab' ich selbst durch das Thema.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2008 23:18
(@derdicke)
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Moin ,
meiner alter Rechtsanwalt hatte damals schon gesagt ich müßte zahlen,da ich das nicht wahr haben wollte nahm ich eine Fachanwältin für  Familienrecht die sagte es anders.
Mann vertraut nun so einen Anwalt und fällt auf die Nase von den ganzen Kosten hätte ich den Unterhalt mit links gezahlt aber mann lernt nicht aus.So ist das leben.

Jürgen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2008 08:40