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Unser Kind bei mir mit Zweitwohnsitz anmelden?

 
 Mars
(@mars)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, bin ganz neu hier und freue mich auf Väter die vielleicht ein wenig Erfahrung in manchen Breichen haben.
Zu meiner Frage,
Unser Kind 2,5 J alt, beide SR,AHB, seit 1 Jahr geschieden. Kind ist bei Mutter geblieben.
Nach Umgangsvereinbarung betreue ich unser Kind durchschnittlich an 12 von 30 Tagen im Monat. Manchmal auch mehr.
Verhältnis ist sehr angespannt.
Momentan versuche ich das WM zu erreichen. Die häufigen Wechsel und die ständigen Launen Ihrerseits wo Umgang gestrichen und verhandelt wird wie auf einem Basar bin ich echt Leid. Ich möchte einfach Ruhe reinbekommen.
Die UV habe ich auch nur mit Ach und Krach bekommen, da KM unser Kind gern als Machtinstrument benutzt.
KM geht in Schichten arbeiten,Kind verbleibt dann bei Oma und Opa anstatt bei mir. Wohnen in einem Ort.

Nun bin ich offiziell zu meiner Partnerin gezogen und möchte gern Junior bei mir als Zweitwohnsitz anmelden.
Auf dem Amt sagte man mir das geht nur mit Zustimmung der KM.
Sie wird auf jeden Fall Probleme machen und ablehnen.
Was kann ich Ihr als Grund nennen das sie mir die Unterschrift dazu gibt?

VG
Mars

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2017 15:16
(@graham)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Mars,

wenn du nicht bereitwillig die Zustimmung der KM bekommst, dann streite mit ihr deshalb nicht an dieser Front.

Ich war vor einiger Zeit in einer ähnlichen Situation. Auf meinen Besuch bei der Meldebehörde habe ich mich vorbereitet, indem ich kontrollierte, dass auch im Meldegesetz meines Bundeslandes nichts "Ungünstiges" zum Thema Nebenwohnung aufgeführt war. Denn gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) bedarf es nur bei der Änderung der Hauptwohnung des Einvernehmens beider sorgeberechtiger Elternteile. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (BMGVvV) schreibt zum BMG, § 22 Absatz 2 und 3:

Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, ohne dass der mit sorgeberechtigte Elternteil sich entsprechend ummeldet, soll sich die Meldebehörde daher vorab das Einverständnis des anderen Elternteils mit der Bestimmung der Hauptwohnung durch den ummeldenden Elternteil, eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts vorlegen lassen. Gleiches gilt, wenn die alleinige oder Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet wird.

Würde eine Zustimmung auch für den Einzug in die Nebenwohnung erforderlich sein, hätte der Gesetzgeber dies erwähnt oder eine Verwaltungsvorschrift Ähnliches formuliert. Aufgrund der - rechtlich - unterschiedlichen Bedeutung von Haupt- und Nebenwohnung ist dies jedoch korrekterweise unterblieben. Übrig bleibt die "einfache" Meldung über den Einzug eines Kindes in eine Nebenwohnung gemäß § 17 Absatz 1 und 3 BMG.

Nachdem übrigens in meinem Fall die Sachbearbeiterin wie erwartet auf einer Unterschrift der KM bestand, konnte ich die Problematik schließlich im persönlichen Gespräch mit dem Leiter der Meldebehörde klären, so dass ich im Ergebnis die gewünschte Meldebescheinigung fürs Finanzamt (Wechsel in LStKl. 2) erhielt.

Gruß
Graham

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2017 17:01
 Mars
(@mars)
Schon was gesagt Registriert

Besten Dank für deine ausführliche Antwort.
Ich war heute da und wie erwartet teilte mir die Dame mit das ich die Zustimmung der Km brauche. SMS an Km mit Bitte um Unterschrift. Antwort war das ich dazu ihre Zustimmung nicht brauche. Da ist sie scheinbar auch informiert. Mal sehen ob sie mir sie trotzdem gibt. Ansonsten werde ich dein Zitat  verwenden und einen neuen Versuch wagen.

Hast du die Steuerklasse 2 denn dann bekommen? Ich wohne nun mit meiner Partnerin zusammen. Für sie entfällt nun auch der Freibetrag. Und für mich dann somit auch durch Erwachsen im Haushalt. Weißt du bescheid inwiefern ich trotzdem das Kind bei mir geltend machen kann?

Vg mars

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2017 18:03
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mars,

Hast du die Steuerklasse 2 denn dann bekommen? Ich wohne nun mit meiner Partnerin zusammen. Für sie entfällt nun auch der Freibetrag. Und für mich dann somit auch durch Erwachsen im Haushalt. Weißt du bescheid inwiefern ich trotzdem das Kind bei mir geltend machen kann?

Steuerlich läuft da nichts. Steuerklasse 2 ist sozusagen der monatliche Vorschuss auf den Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag, den man in der Steuererklärung geltend machen würde, und den gibt's nun mal nur für Alleinstehende. In der Wikipedia heißt es dazu (Hervorhebung ist von mir):

Alleinstehend sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zu oder es handelt sich um ein Kind, das Grundwehrdienst oder Zivildienst leistet oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt. Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft). Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Das heißt, die gemeinsame Meldeadresse mit deiner Partnerin macht diesen Steuerabzug bei euch beiden bereits unmöglich, weil vermutet wird, dass ihr gemeinsam wirtschaftet. Diese Vermutung kann zwar im Prinzip widerlegt werden (z.B. wäre ein Mitbewohner in einem untervermieteten Zimmer so ein Fall, denn man wirtschaftet ja nicht mit seinem Untermieter gemeinsam), aber bei euch ist die Vermutung offenbar zutreffend.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2017 20:39
(@graham)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Mars,

Hast du die Steuerklasse 2 denn dann bekommen?

Ja.

Weißt du bescheid inwiefern ich trotzdem das Kind bei mir geltend machen kann?

Hierbei hast du mit deiner geschilderten Konstellation keinen steuerlichen Gestaltungsspielraum.

Gruß
Graham

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2017 08:58
(@maharanja)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen

Unser Kind hat den Hauptwohnsitz bei mir und beim Papa den Nebenwohnsitz. Ich persönlich habe das befürwortet, weil es keine andere Möglichkeit gibt, um beim Wechselmodell dem Meldeamt gegenüber klarzustellen, dass das Kind zwei Wohnstätten hat, die gleichwertig sind. Ansonsten sehe ich da kein Vorteil, ausser deinem eigenem Zugehörigkeitsgefühl deinem Kind gegenüber. Wenn die Mutter das so oder so ablehnt, sollte man vielleicht erst einmal an der Elternbeziehung arbeiten anstatt weiter Konfliktherde zu entfachen.

Ein angenehmes Wochenende wünsche ich  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2017 09:29