Hallo,
mich würde mal interessieren ob Ex für eventuelle Aktivitäten nochmal PKH bekommt.
Denn ihre Voraussetzungen haben sich ja nach der Scheidung geändert:
netto ca. 1200 Euro plus 180 Euro Unterhalt von mir...
Für ihre Tochter,die bei mir legt,zahlt sie natürlich keinen Unterhalt.
Somit hat sie mindestens 1380 Euro zur Verfügung.
Bekommt sie damit noch PKH?
Gruß,
Dreamteam
Hallo, dreamteam,
das Einkommen ist ein Faktor, der zur Bewilligung von PKH beiträgt. Demnach ist es wahrscheinlich, dass sie welche bekäme, eventuell mit Ratenzahlung.
Das zweite ist aber, dass ihre Aktivitäten Aussicht auf Erfolg haben müssen, ansonsten bleibt sie auf dem "Spaß" finanziell sitzen.
Gruß: Lavendel
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Hallo Dreamteam,
Deine Angaben reichen für die Beantwortung der Frage nicht aus.
Maßgeblich für die Bewilligung von PKH sind Erfolgsaussichten und "Bedürftigkeit".
Für die Berechnung, ob eine Partei wirtschaftlich in der Lage ist, den Prozess zu zahlen, sind nicht nur die Einkünfte maßgeblich, sondern auch die Ausgaben, die, sofern angemessen, bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind noch bestimmte Beträge abzusetzen (z.B. Freibeträge, Erwerbstätigenbonus). Was im Einzelnen abzusetzen ist, ergibt sich aus § 115 ZPO. Wenn nach Abzug aller Beträge vom Einkommen noch etwas übrig bleibt, kann man aus der Tabelle zu § 115 ZPO sehen, welche Raten zu zahlen sind. Wenn nichts (oder Minus - geht auch!) übrig bleibt, gibts PKH ohne Raten.
Sofern Deine Ex Sparvermögen hat, müsste sie dieses, mit Ausnahme eines Freibetrages, für den Prozess einsetzen, bevor sie PKH bekäme.
Wenn Du vermögend oder "gut verdienend" bist müsste sie erstmal versuchen, von Dir einen Prozesskostenvorschuss zu bekommen, bevor sie Anspruch auf PKH hat.
LG
Sleepy
Sleepy