Unterhaltszahlung
 
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Unterhaltszahlung

 
(@djarmila)
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Hallo zusammen !

Habe lange genug selbst drüber nachgedacht, aber irgendwie weiß ich doch nicht weiter.

Ich bin geschieden und wir haben das gemeinsame Sorgerecht, ich habe noch das alleinige ABR.

So weit so gut.Der Kindesvater kümmert sich kaum noch um den Jungen ( 8 Jahre ).Es läuft nur noch stockend.Ihm ist  seine Arbeit viel wichtiger als das Kind, aber Unterhalt kann oder will er nicht leisten.Angeblich verdient er nicht so viel um für das Kind Unterhalt zu zahlen.Mein Sohn erzählte mir aber, das der Vater noch eine andere Arbeitsstelle hat, er aber auch nicht weiß wo die ist.

Einen Privatdedektiv kann ich mir leider nicht leisten.Nun zu meiner Frage.Wie könnte ich rausbekommen wo er noch arbeitet?

Dann kommt noch hinzu, das wenn mein Sohn bei ihm ist ( 1 Woche ) dann ist es so das wenn das Kind von der Schule zu ihm nach Hause kommt ist niemand da.Mein Sohn muss sich teilweise auch sein Mittagessen alleine zubereiten.Auch den Tag über ist der Junge völlig auf sich alleine gestellt. Wo bleibt denn da die Aufsichtspflicht frage ich mich ?An wen oder was könnte mich da noch wenden? Freue mich auf jeden Antwort von euch .

Lg djarmila

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2007 22:35
 sky
(@sky)
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Hallo djarmila,

Einen Privatdedektiv kann ich mir leider nicht leisten.Nun zu meiner Frage.Wie könnte ich rausbekommen wo er noch arbeitet?

schriftlich zur Auskunft über das Einkommen gem. § 1580 BGB in Verbindung mit § 1605 auffordern. Per Einwurfeinschreiben oder Einschreiben/Rückschein schicken. Passiert nichts, kurze Nachfrist setzen. Passiert immer noch nichts, kann ohne Kostenrisiko Stufenklage gem. § 254 ZPO erhoben werden.

Dann kommt noch hinzu, das wenn mein Sohn bei ihm ist ( 1 Woche ) dann ist es so das wenn das Kind von der Schule zu ihm nach Hause kommt ist niemand da.Mein Sohn muss sich teilweise auch sein Mittagessen alleine zubereiten.Auch den Tag über ist der Junge völlig auf sich alleine gestellt. Wo bleibt denn da die Aufsichtspflicht frage ich mich ?An wen oder was könnte mich da noch wenden?

Wie lange ist der Junge denn allein, mehrere Stunden? Dann handelt es sich m.E. klar um eine Aufsichtspflichtverletzung. Du kannst Dich an das Jugenamt wenden.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2007 23:08
(@djarmila)
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Hallo erstmal!

Danke für deine schnelle Antwort.Das problem ist, er arbeitet schwarz und ich weiß bloß nicht wie ich das dem Amt mitteilen kann, denn wie schon erwähnt, fehlen mir das die finanziellen Mittel um einen Detektiv anzuheuern.

Das Kind ist von Nachmittags um 14 uhr bis Abend 20.00  alleine.Der Kv meinte zu mir .. was ich denn wolle, der Junge ist alt genug und wenn er Hunger oder Durst hätte, dann hat er ja einen Wohnungschlüssel.

Der Kv hat eine neue Partnerin, nur kommt mein Sohn nicht so richtig mit ihr klar, deshalb war mein Sohn jetzt 3 Wochen am Stück bei mir, weil zum KV wollte er absolut nicht.Jetzt möchte er doch mal wieder zum KV was ich ihm natürlich nicht verwehre.Aber der KV meinte zu meinem Sohn ... wenn du mit ihr nicht klar kommst und nicht hörst wenn Sie dir was sagt, also seine neue Freundin, dann gehst du wieder zu deiner Mutter.Ich finde sowas sehr fies und er setzt doch den Jungen damit unter Druck oder nicht? Seine neue Freundin hat doch meinem Jungen nichts zu sagen, sie kann ihm gern was erzählen oder mal um irgendetwas bitten, aber zu sagen hat Sie ihm doch nun wahrlich nichts.

Lg djarmila

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2007 23:16
(@suffering_d)
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Wenn Du trotz GSR das ABR hast und das alles nicht in Ordung befindest was passiert, lass EUER Kind eben nicht zum Vater. Umgangsregelung schon, soweit, sogut, aber dann wie Du es Dir ausmachst im Sinne EURES Kindes.

Wenn Du so weitermachst und offensichtlich ist der Vater derweil nicht bereit die Verantwortung zu übernehmen solltest Du Grenzen setzen, wenn nicht könnte auch eine Kindeswohlgefährung Deinerseits aufgrund der Akzeptanz auf Deiner Seite liegen.

Aber vom Threadtitel her gesehen gehts ja in erster Linie um den Unterhalt, das menschliche kommt wohl anschliessend dann.

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2007 23:23
(@djarmila)
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Hallo!

Nein nein so ist es nicht, denn ich habe meinen Anwalt schon gesagt, das ich so schnell wie möglich das alleinige Sorgerecht möchte, denn weil so wie es ist, geht es auf keine Fall weiter, denn mein Kind hat dort keine Betreuung beim KV.

Wir sind ja bereits geschieden, was passiert wenn ich ihm den Jungen nicht mehr gebe ? Darf ich das eigentlich, weil wir haben ja das gemeinsame Sorgerecht.

Gruß djarmila

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2007 23:30
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist ja der Punkt, Du brauchst kein ASR, ihr habt GSR mit ABR bei Dir, somit entscheidest Du wo das Kind ist. Irgendwie misstimmt mich einerseits Dein Threadtitel, dann das Du schreibst das es Eurem Kind voll mies beim Vater geht, Du jetzt das ASR - warum auch immer willst - was überhaupt nichts mit dem Aufenthalt Eures Kindes zutun hat - aber Du den Threadtitel Unterhalt gewählt hast.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2007 23:42
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo djarmila,

Das problem ist, er arbeitet schwarz und ich weiß bloß nicht wie ich das dem Amt mitteilen kann, denn wie schon erwähnt, fehlen mir das die finanziellen Mittel um einen Detektiv anzuheuern.

hmm, Deinen ersten Beitrag hab ich so verstanden, dass er einen offiziellen Arbeitsplatz und einen nebenbei hat. Sei's drum. Du kann auch die Beistandschaft beim Jugendamt für das Kind einrichten, die fordern den Vater dann zur Auskunft aus. Welchem Amt willst Du die Schwarzarbeit mitteilen? Dafür ist die Zollbehörde zuständig.

Das Kind ist von Nachmittags um 14 uhr bis Abend 20.00  alleine.Der Kv meinte zu mir .. was ich denn wolle, der Junge ist alt genug und wenn er Hunger oder Durst hätte, dann hat er ja einen Wohnungschlüssel.

Ein 8 jähriger ist m.E. definitiv zu jung, um eine so lange Zeit allein zu bleiben. Wie gesagt, Du kannst Dich an das JA wenden. Das Verhalten des Vaters finde ich verantwortungslos. Wenn sich der Sohn allerdings in Obhut der Partnerin befindet, muss er sich grundsätzlich schon an ihre "Regeln" halten. Zum Vergleich: Wenn hier Kinder zu Besuch sind, hab ich die Aufsichtspflicht und die Kinder müssen sich (grundsätzlich) an meine Regeln halten.

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2007 23:59
(@suffering_d)
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In allen Ehren, sky, mag ja sein das Du Dich auskennst, aber in obigen Fall würd ich was ganz anderes machen. Schön das es §§ gibt, aber so wie Du das schilderst mag und wird es reinste Theorie sein und bleiben  - nicht umsetzbar - vielleicht bei einigen Dumpfbacken, aber nicht bei jedem, sorry das ich das jetzt so sagen muss.

Nicht alles was in Deutschen Gesetzbüchern steht findet seine Umsetzung, bei dem von Dir vorgeschlagenen Weg würdest eine Breitseite abbekommen von der Du in 30 Jahren noch träumst.

Keine negative Empfehlung, nur ein gelebter Gedanke

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2007 00:08
 sky
(@sky)
Registriert

Das ist ja der Punkt, Du brauchst kein ASR, ihr habt GSR mit ABR bei Dir, somit entscheidest Du wo das Kind ist.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt dem Elternteil das Recht, den Wohnort und die Wohnung zu bestimmten. Es bedeutet nicht, dass die Mutter mit ABR bestimmen kann, ob Umgang mit dem Vater stattfindet oder nicht.

@djarmila

Wir sind ja bereits geschieden, was passiert wenn ich ihm den Jungen nicht mehr gebe ? Darf ich das eigentlich, weil wir haben ja das gemeinsame Sorgerecht.

Bei Gefahr im Verzug, mag das zu rechtfertigen sein. Ich würde aber dringend davon abraten. Erst Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt, ggf. Beratung durch einen Anwalt.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2007 00:17
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

xxx

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2007 00:30




(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Gefahr ist ja da, diese hast Du selbst kommentiert. Nenenee.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2007 00:34
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt dem Elternteil das Recht, den Wohnort und die Wohnung zu bestimmten. Es bedeutet nicht, dass die Mutter mit ABR bestimmen kann, ob Umgang mit dem Vater stattfindet oder nicht.

GSR und ABR bestimmen sicherlich nicht das Umgangsrecht, aber das ABR bestimmt sehrwohl wo sich ein Kind aufhält. Darum gehts ja auch wenn Gefahr in Verzug ist und diesen sehe ich, wenn ein Kind im Alter von Acht Jahren über Stunden bis spät Abends, sich selbst verpflegend ausharren muss.

Gegenteiliges habe ich nicht behauptet, mich hat allerdings gewundert das beim Headliner "Unterhalt" gleich alle Register gezogen wurden, aber beim Thema Kind ganz kläglich vesagt wurde. Man weiss es, man duldet es und es passiert nichts, aber hauptsache Unterhalt, aja.

Aber ja, Unterhalt vor Kindeswohl und das unterstelle ich nicht, das geht aus diesem Thread klipp und klar hervor.

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2007 00:42
(@djarmila)
Schon was gesagt Registriert

Hallo suffering !

Was heißt hier ich dulde es ? Und es geht mir nicht um den Unterhalt in erster Linie. Ich hoffe das hast du nun verstanden!

Und was heißt hier dumpfbacken? Ich möchte dich bitten dich mal ein wenig in deinem Umganston zu mäßigen.Ich finde es nicht in ordnung so !

Gruß djarmila

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2007 10:24
(@haddock)
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Hallo,

Vorab: mit Dumpfbacken war sicher keiner der hier vertretenen Leute gemeint.

Was den Unterhalt angeht:

Du musst es schon so machen, wie sky es in der ersten Antwort beschrieben hat, denn nur so bringst du ihn evtl. dazu dich zu belügen, wenn er wirklich Einkünfte verschweigt.
Erst wenn er nicht alle seine Einkünfte darlegt und du ihm das auch nachweisen kannst, wäre der Betrug an euerm Sohn (geht doch um KU, oder?) auch als solcher vom Gericht feststellbar. Er könnte doch sonst sagen: "Niemals hätte ich Einkünfte verschwiegen - aber djarmila hat mich nie gefragt". Wo keine Frage, da keine (falsche) Antwort, sondern gar keine Antwort. Keine Antwort=keine Verschleierung!
Solltest du nun seine Antwort haben und immer noch sicher sein, dass er nebenher etwas verdient dann lege dich selber auf die Lauer (aber sieh zu dass dein Sohn nicht 6 Stunden alleine ist :wink:) und lass es dir , wenn du erfolgreich warst, bezeugen. Oder engagiere doch einen Detektiv - im Falle dass du Recht hast, muss die Gegenseite des dann folgenden Verfahrens die Kosten dafür übernehmen.
Nur mal so ein Gedanke: Wenn du deinen Verdacht nur auf die Aussage eines 8-Jährigen stützt, so sei gesagt, dass mit zweiter Arbeit auch eine Nachbarschaftshilfe beim Renovieren gemeint sein kann.

Zu der "Vernachlässigung":

Woher weißt du das eigentlich von wegen 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr? (Bist du dabei?)
Weißt du, was euer Sohn in der Zeit macht? (Vielleicht geht er ja zum besten Freund nebenan)
Wie lange geht das schon so, und an wieviel Tagen? (Ist evtl. seit 3 Monaten nur 5 Tage so gewesen)
Wie kommt euer Sohn damit klar? (vielleicht genießt er es, seine Ruhe nach der Schule zu haben und freut sich nur auf Abends, wenn sein Vater kommt)
Weißt du sicher, dass er nicht etwa Ansprechpartner für dringende Fälle, z.B. in der Nachbarschaft hat, er also definitiv zu 100% allein ist? (Vielleicht hat sein Vater ja für alle Evennntualitäten vorgesorgt)
Woher weißt du, ob der Vater nicht etwa alle Stunde anruft um nach dem Rechten zu Hören, und eine ToDo-Liste für euern Sohn bereitliegen hat und erklärt hat, wie er sich verhalten soll, wenn er z.B. Angst hat?

Ich sage nicht dass es ok ist, wenn euer Sohn wie im Worst-Case-Szenario ängstlich und hilflos vom Vater alleingelassen wird, aber eine Umgangsaussetzung wäre eine Überreaktion, die dem Kind u.U. mehr schadet als nützt. Ich würde eher eine Änderung der Umgangsregelung anstreben, sodass Umgang zu Zeiten stattfindet, wo der Vater die Betreuung optimal gewährleisten kann.

Zum Sorgerechtsbegehren

Wie kommt es eigentlich dass du neben dem ABR auch noch dass alleinige Sorgerecht für dich beanspruchst? Gibt es diesbezüglich schon ein Verfahren - weiß dein Ex davon?
Vor Allem: Warum willst du das ASR und wie begründest du das?

Zu der neuen Freundin:

Ich habe meinem Sohn auch schon des Öfteren gesagt, dass er auf diese und jene Person hören muß. Das liegt auch in seinem eigenen Interesse: Wenn ich ihn z.B. mit meiner Schwester einen Ausflug machen lasse, muß ich mich darauf verlassen können (kann ich auch) dass er hört und nicht ungestüm vor jedes Auto läuft. Oder wenn mit einem Spielkameraden und dessen Mutter etwas unternimmt muß das auch klar sein - und wenn das nicht funzt, dann kann er eben nicht mehr dabei sein, und muß nach Hause.
Vor diesem Hintergrund finde ich das Ansinnen deines Ex nicht so verwunderlich und verurteilbar, dass sich euer Sohn in die Situation einordnet. Es mag etwas unglücklich sein, damit zu drohen, ihn zur Mutter zu schicken, aber ich kann es u.U. nachvollziehen.
Jedenfalls ist solcherart Begebenheit mit Sicherheit keine sich akut in Verzug befindende Kindeswohlgefährdung! Schon gar keine, die einen Umgangsboykott oder gar Sorgerechtsentzug rechtfertigt!!

So, das waren nun viele Fragen - aber vielleicht bringen sie den einen oder anderen Gedanken auf den Weg.

Gruß
Haddock

PS: nur mal so in  den Raum gestellt: Unterhalt und Umgang sind zwei verschiedene Paar Schuhe, die miteinander nicht verbunden sind!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2007 11:37