Liebe Forengemeinde,
ein Bekannter hat mir dieses Forum empfohlen, da hier einige rechtskundige Menschen unterwegs sein sollen, vielleicht könnt Ihr mir Tipps geben.
Vor gut einem Jahr ist ein Jugendfreund bei mir eingezogen, den seine Ehefrau von heute auf morgen vor die Tür gesetzt hat. Da meine Wohnung über genügend Zimmer verfügt und ich einen triftigen Grund hatte - ich pendele berufsbedingt und habe am Arbeitsort noch ein WG-Zimmer -, hat mein Vermieter der Untervermietung zugestimmt. Eigentlich dachte ich, dass dies eine Win-Win-Situation für uns beide ist, aber seit gestern sehe ich es anders, denn da hat mir mein Mitbewohner ein Anwaltsschreiben gezeigt, in dem ich nicht nur namentlich erwähnt werde, sondern mir über eine Seite gewidmet wurde.
Es wird mir eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt mit völlig an den Haaren herbeigezogenen Behauptungen bzgl. meines Berufes, meines Arbeitsalltages und sogar meines Privatlebens! Die Informationen sollen laut Schreiben von seinen Kindern und ehemals gemeinsamen Freunden der Beiden stammen. Mein Mitbewohner meinte, dass dies ein übliches Vorgehen der Gegenseite sei, um die Höhe seines Selbstbehaltes herabzusetzen (?). Inwiefern das für ihn finanzielle Auswirkungen hat oder nicht, ist mir relativ egal, denn da wird ihn sein Anwalt hoffentlich gut beraten und ich kann ihm nur die Daumen drücken.
Mich schockiert, meinen Namen im Zusammenhang mit solchen Dingen zu lesen, die aktenkundig geworden sind und somit öffentlich!!! Ich komme mir vor, als hätte ich die letzten Monate ständig Spione in meiner eigenen Wohnung um mich herum gehabt und fühle mich massiv in meiner Privatsphäre verletzt!
Daher meine Fragen an Euch: Wie kann ich mich dagegen aktiv wehren? Kann ich selbst einen Anwalt einschalten? Oder kann ich nur indirekt durch eine Gegendarstellung über seinen Anwalt Einfluss nehmen? Wobei ich dann keine Kontrolle darüber habe, was weiter behauptet wird, da ich auf den Goodwill meines Mitbewohners angewiesen bin, mir die Schriftstücke zu zeigen.
Wie öffentlich sind solche Schriftstücke eigentlich, wer kann diese einsehen oder anhand meines Namens heraus kramen? Könnte ich gar als Zeugin vorgeladen werden?
Meine Nerven liegen gerade derartig blank, dass wir schon über Kündigung und Auszug gesprochen haben. Aber das kann es doch nun auch nicht sein, denn er würde bei der derzeit angespannten Wohnungsmarktlage keine auch nur annähernd entsprechende Wohnung finden und ich müsste die Gesamtmiete wieder selber zahlen.
Vielen Dank für Tipps und Erfahrungsberichte.
Hallo,
das Bestehen eines Untermietvertrages und einer Genehmigung zur Untervermietung durch den Vermieter sind schon einmal gute Voraussetzungen. Dass Du dem "Mitbewohner" gegenüber in keinster Weise unterhaltspflichtig bist, ist eine weitere Tatsache. Eine schriftliche Erkärung von Dir, dass Du dem "Mitbewohner" keinen Unterhalt zahlst, könnte hilfreich sein. Ob ihr euch gut versteht und hin und wieder mal gemeinsam einkauft und zusammen Mahlzeiten zu euch nehmt, meinetwegen auch zusammen duscht und miteinander kuschelt ist ebensowenig von Belang. Das kann ja auch mal so sein ohne eine andauernde Geschichte zu sein. Schon ärgerlich, wenn man solche Sachen über sich im behördlichen Schriftverkehr lesen muss. Und selbstverständlich hast Du ein Recht auf Deine Privatssphäre und ein informelles Selbstbestimmungsrecht, dass derartige Informationen nicht öffentlich werden. Familiensachen (zb Unterhaltsklagen) sind nicht öffentlich. Die Veröffentlichung müsste dann schon durch einen der Kenntnishabenden Beteiligten geschehen. Gegen einen solchen hättest Du im Falle von Veröffentlichungen dann einen Unterlassungsanspruch. Wenn du deinen Namen keinesfalls in derartigen Verfahrensakten haben möchtest, musst du wohl Deinen Mitbewohner nahelegen, sich eine neue Bleibe zu suchen. Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft wird gerne mal von Behörden (zb Argen ... Bedarfsgemeinschaft) einfach so unterstellt. Dagegen kann man aber sehr erfolgreich vorgehen, indem man das mit den oben genannten Schriftstücken widerlegt. Ich würde dem Ganzen nicht so viel Bedeutung beimessen, auch wenn es bisschen ärgerlich ist, dass höchst persönliche Sachen in einem Verfahren eines Dritten (Jugendfreundes) vorkommen. Ist natürlich befremdlich, wenn man nie mit solchen Sachen zu tun hatt/e.
Hallo,
das ist sicher sehr ärgerlich, aber effektiv kannst Du dagegen nicht vorgehen. insbesondere eben weil der behördliche Schriftverkehr oder auch Anwalts- und Gerichtsschreiben nicht öffentlich sind.
Die Frage wer sich denn auf die eheähnliche Beziehung beruft, die ARGE ? oder Ex ?
Ich nehme im konkreten Fall an, dass es nicht die ARGE ist sondern Ex und es tatsächlich darum geht eine Haushaltsersparnis anzurechnen, die es gestattet den Selbstbehalt weiter zu drücken. Sinn macht das aber nur, wenn nicht genug Unterhalt gezahlt wird, KU und TU, ggf. geht es auch nachehelichen Unterhalt.
VG Susi
Moin
Eine eheliche Gemeinschaft kann dann unterstellt werden (vom Zusammenwohnen mal abgesehen), wenn gemeinsam der Haushalt geführt wird und nach aussen als Paar aufgetreten wird. Z.B. Kontoführung, gemeinsame Unternehmungen, eben zusammen auftreten. Dabei geht es m.E. weniger um eine Lebensgemeinschaft, viel eher wird versucht, das gemeinsame wirtschaftliche Zusammenleben heraus zu stellen unter fadenscheinigen Begründungen.
Wie Du Dich wehren kannst? Gebe eine eidesstattliche Erklärung ab, dass Du keine Lebensgemeinschaft mit ihm hast und keine wirtschaftl. Verpflechtung als Grundlage des Zusammenlebens in der Wohnung existiert. Jeder führt seinen eigenen Haushalt. Das wäre gerichtsrelevant und kann nicht ignoriert werden. Günstig wäre, wenn über Mietzahlung an Dich belegt werden kann, dass hier ein Untermietverhältnis vorliegt.
Und eins darfst Du nicht vergessen. Hier wird nicht gegen Dich vorgegangen, sondern Dein Untermieter ist das Ziel. Aus obiger Betrachtung heraus dürfte Dich sein Schicksal nur in punkto Zahlungsfähigkeit bzgl. Untermiete interessieren.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Vielen Dank für Eure Antworten, die mir schon sehr viel weiter geholfen bzw. mich ein wenig runter gebracht haben.
Ich antworte demnächst ausführlicher auf die einzelnen Beiträge, heute Abend nur kurz: es ist wirklich nur seine Ex, die mich bezichtigt, kein Jobcenter o.ä.
Mein Mitbewohner hat eine gesicherte Anstellung, sonst hätte ich ihn doch niemals einziehen lassen - so naiv habe ich wohl gedacht ...
Moin Hannah,
auch wenn es Dir vielleicht nicht gefällt, Du musst Dich wohl oder übel mit dem FamRecht beschäftigen. Es ist halt wirklich so, dass derjenige, der nach einer Trennung (oftmals halt KMs die sich sofort nach Trennung in eine neue Partnerschaft begeben) eine unterhaltsschädliche Entscheidung treffen. Denn nach ca. 2 Jahren kann von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgegangen werden, die zu einer Reduktion / Wegfall von Unterhaltsanspruchen führen können.
Ziehe ich nun mit einem Jugendfreund (also keine "wildfremde Person aus einem WG-Gesucht-Portal") zusammen, muss ich mir diese Vorwürfe auch irgendwo gefallen lassen. Bzw. muss Dein WG-Partner mit den Konsequenzen leben.
Ja, ist ne blöde Situation . Genauso blöde ist es aber für die KVs, bei denen noch verheiratete KMs innerhalb von Tagen / Wochen mit dem neuen Traumpartner zusammenziehen. Und die diesen Traumpartner (z.B. bei Arbeitslosigkeit) noch genau diese 2 Jahre mitfanzieren müssen.
Also ärgerlich für Dich, wenn Du nun etwas mehr Schriftkram hast, wenn es wirklich "nur" eine WG bei Euch ist. Denk halt auch dran, dass es oftmals anders läuft, und diese Möglichkeit der Unterhaltsverwirkung oftmals auch angebracht ist. Gruß Ingo
auch wenn es Dir vielleicht nicht gefällt, Du musst Dich wohl oder übel mit dem FamRecht beschäftigen.
Warum sollte die TO dies tun müssen :question:
Für sie ist es finanziell doch total belanglos. Sollte es für ihren WG-Partner von Belang sein, dann wird er sie ggf bitten, in geeigneter Form zu belegen, dass es sich nicht um eine Beziehung handelt, sondern um eine WG, wie es tausende in diesem Land gibt...
und wenn öffentlich falsche Behauptungen geäußert werden, die irgendwelche negativen Auswirkungen auf die TO haben, dann sollte man dagegen vorgehen. aber mit FamR hat das dann wenig zu tun... Im übrigen erachte ich die Vorwürfe, die in irgendwelchen Schriftsätzen in einem Verfahren an dem ich nun gar beteiligt bin, weder für öffentlich noch würde ich mich darüber irgendwie aufregen.
Maximal die Tippgeber
Die Informationen sollen laut Schreiben von seinen Kindern und ehemals gemeinsamen Freunden der Beiden stammen.
würde ich mir mal zur Brust nehmen, was sie denn für nen gequirlten Quatsch daherlabern...
nicht mehr, nicht weniger,
Gruss, Toto
Hallo Hannah,
aus meiner Sicht solltest Du bzw. ihr die Tatsachen festellen und vorallem auch Beweise vorlegen können.
Also Erklärung des Vermieters zurUntervermietung/Untermietvertrag/Nachweis der Mietzahlungen an Dich, außerdem solltest Du kurz und emotionslos Deinen Beruf, Arbeitsstelle und notwendiges WG-Zimmer aufführen und das unterschreiben.
In der gleichen Situation, also Wohnung, relativ groß, Arbeit in der Woche woanders, WG-Zimmer vor Ort, würde ich auch eher an einen Schulkameraden oder jemanden den ich kenne vermieten als an einen Wildfremden, schliesslich will ich nicht, dass mir die Wohnung ausgeräumt wird oder Partys gefeiert werden wenn ich nicht da bin. Die Unterstellung, dass Mann und Frau nur das eine wollen, kotzt mich einfach an.
VG Susi
Moin,
Es wird mir eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt mit völlig an den Haaren herbeigezogenen Behauptungen bzgl. meines Berufes, meines Arbeitsalltages und sogar meines Privatlebens! Die Informationen sollen laut Schreiben von seinen Kindern und ehemals gemeinsamen Freunden der Beiden stammen. Mein Mitbewohner meinte, dass dies ein übliches Vorgehen der Gegenseite sei, um die Höhe seines Selbstbehaltes herabzusetzen (?). Inwiefern das für ihn finanzielle Auswirkungen hat oder nicht, ist mir relativ egal, denn da wird ihn sein Anwalt hoffentlich gut beraten und ich kann ihm nur die Daumen drücken.
Mich schockiert, meinen Namen im Zusammenhang mit solchen Dingen zu lesen, die aktenkundig geworden sind und somit öffentlich!!! Ich komme mir vor, als hätte ich die letzten Monate ständig Spione in meiner eigenen Wohnung um mich herum gehabt und fühle mich massiv in meiner Privatsphäre verletzt!
Der Anwalt der Gegenseite schreibt - vielleicht noch ein wenig aufgeschmückt - was die Gegenseite sagt. Ungeprüft ob es war ist, oder auch nicht. Und da im FamR oft weniger Sachlich, sondern erstmal "schmutzige Wäsche" gewaschen wird, muss der vermeintliche Gegner erst einmal ordentlich duch den Dreck gezogen werden (irgendwas wird schon hängen bleiben). Ebenso ist es mit der bloßen Unterstellung eines Zusammenlebens. Hauptindiz wird das zusammenleben in einer Wohnung genommen, da Untervermietungen heutzutage eher die Ausnahme sind, wie die Regel.
Ich kann nur empfehlen, dass Dein Untermieter sich eine eigene kleine Wohnung anmietet, um einfach weiteren Streit und Vorhaltungen aus dem Weg zu gehen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin Hannah,
viel hinzuzufügen habe ich nicht, dennoch ...
Im übrigen erachte ich die Vorwürfe, die in irgendwelchen Schriftsätzen in einem Verfahren an dem ich nun gar beteiligt bin, weder für öffentlich noch würde ich mich darüber irgendwie aufregen.
Jep.
Kurze Info: Du bist eine Unterstützerin des Personifizierten Bösen (das kann man auch auf einer DINA4-Seite verpacken).
Verhaltenstipp: "Lasse reden" (frei nach den Ärzten), denn "Do wat Du wullt, de Lüüt snackt doch."
Die von Oldie beschriebene "eidesstattliche Versicherung" ist nichts, was Du in vorauseilendem Gehorsam abgeben musst, ebenso ist eine Zeugenaussage vor Gericht ist in Familiensachen eher unüblich.
Wenn Dein Untermieter seinem Anwalt (so er einen hat) den Untermietvertrag und nen Kontoauszug mit Überweisung des Mietzinses in die Hand drückt, hat sich das eventuell schon erledigt.
Familienrechtliche Hilfe brauchst Du nicht, Dein Untermieter schon eher ...
.... rausschmeissen oder ihm den Auszug nahelegen, musst Du wegen dieses Schriebs auch nicht, damit würdest Du seine Ex in eine Machtposition rücken, die ihr nicht zusteht.
Gruß
United
Wenn die hEXe Deines Kumpels genau so eine arme Irre ist wie meine, glaubt wahrscheinlich noch nicht mal der Anwalt, dass das stimmt. Schreiben muss er es aber, Versuch macht kluch. Die Vorlage eines Mietvertrages und Nachweis der Zahlung von Miete sollten in der Tat reichen um das Thema zu beenden.
Was aber nicht heißt das hEXe das dann zur Überraschung aller - einschließlich Richter und eigenem Anwalt - bei einer Verhandlung zur Sprache bringt. Auch da sollte der Freund die entsprechende Dokumentation dabei haben.