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Unverständliche Kostenrechnung vom Familiengericht

 
(@toni-pantaloni)
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Hallo und guten Tag!

Ich habe mich bei Euch angemeldet, da ich einen Rat zu einigen Kostenrechnungen vom Gericht habe. Möglicher Weise ist alles rechtmäßig was auf den Schreiben steht, allerdings erschließt sich mir die Aufrechnung nicht so ganz.

Zum vorhergehenden Fall:
Mittels eines privaten Tests stellte ich eines Tages im letzten Jahr fest, dass ich nicht der Vater meiner Tochter bin und focht diesen Umstand vor Gericht an. Der Streitwert wurde mit 2000.- festgelegt. Zusätzliche Kosten fielen an Hand von Gutachterkosten ( Feststellungsverfahren ) an.

Das Kind wurde mir per Beschluß aberkannt.

Die Aufstellung der Kosten sieht aus wie folgt:

Wert des Gegenstandes 2000.- Euro

davon Gerichtskosten 219.- Euro ( bei Einreichen der Klage bezahlt )
Sachverständigenkosten 809, 20.- Euro

Insgesamt 1028,20 .- Euro.

Im ersten Schreiben wurde mir 1/2 in Rechnung gestellt. Das sind 514 Euro, abzüglich der bereits bezahlten 219.- zahlte ich 295,10 Euro.

Soweit so gut.

Gestern kam nun ein weiteres Schreiben an.

Streitwert 2000 Euro

Verfahrenskosten 219 ( hatte ich doch schon bezahlt... ) plus 809,20 Euro = 1028,20 Euro.

Davon 1/2 ( 514 Euro ) von mir zu zahlen mit dem Zusatz, dass ich als Kläger für diese Kosten hafte da die Kostenschuldnerin minderjährig ist.

Meine Ex, also die Mutter meiner Ex - Tochter, hat PKS beantragt.

Dazu stellen sich mir Fragen:
- Wie können Kosten ( 219 Euro ) in die Rechnung aufgeführt werden, die bereits von mir getilgt wurden?
- Wie kann es sein, dass ich 3/4 der Kosten trage? Weil die Gegenseite PKS beantragt hat evtl.?
- Kann ich den wirklichen Erzeuger auf die Kosten beklagen?

Vielen Dank im Voraus...

T.P.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 15:02
(@toni-pantaloni)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Community,
Nur mal zur Erläuterung meines Falles: Ich war schon mal bei Euch angemeldet und habe gute Ratschläge bekommen, meldete mich dann wieder ab weil ich a) mein Urteil erhielt und b) zu Problemen, die mit Vaterschaft allgemein zu tun haben, nicht viel beitragen kann.
Für mich war das Kapitel "Vaterschaft" damit beendet, auch emotional ( was mir zwar schwer fällt, aber naja. )
Da ich nicht weiß, ob man den gleichen Namen ( Link H. ) nochmal verwenden kann, nahm ich einen anderen. Ich hoffe Ihr seht es mir nach.

Das Problem, das ich jetzt habe scheint mit den ganzen Zahlenspielen recht verworren und ich kann es auch nicht besser rüberbringen, da müsste ich wohl die beiden Kostenrechnungen einscannen und veröffentlichen.

Deshalb hab ich mich jetzt mal eingelesen, um mein Problem etwas allgemeingültiger erläutern zu können. Ich stieß auf folgenden §:

§ 183 FamFG Kosten bei Anfechtung der Vaterschaft

Hat ein Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft Erfolg, tragen die Beteiligten, mit Ausnahme des minderjährigen Kindes, die Gerichtskosten zu gleichen Teilen; die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Meine Fragen dazu:
"Zu gleichen Teilen" ist amtsdeutsch für 50%, oder, wie in der Kostenrechnung vermerkt, 1/2, richtig?

Da es sich bei meiner "Prozeßgegnerin" um ein zweijähriges Mädchen handelt, gilt wie im Gesetz, dass sie als Minderjährige keine Prozeßkosten trägt. Wer trägt die dann?

Was sind "außergerichtliche Kosten"? Das Entgelt für das gerichtlich angeordnete Gutachten z.B.? Trage ich die zu 100%, obwohl die Richterin sie angeordnet hat?

So wie dieser Paragraph meiner Ansicht nach zu lesen ist, habe ich die Hälfte des Prozesses zu tragen. Ist es möglich, dass man mir dann auch noch die andere Hälfte der Kosten auferlegen kann?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 21:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Toni

Ausgehend von §172 Abs.1 FamFG sind beteiligte Mutter, Vater und Kind. Somit ist auch die KM Prozessbeteiligte.

Kommt dieses Schreiben vom Gericht? Haben sie Deine Zahlungen denn empfangen und auch richtig zugeordnet?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 21:54
(@toni-pantaloni)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie!

Die Schreiben kommen von der "Kosteneinziehungsstelle der Justiz", nicht direkt vom Familiengericht.

Wenn die KM Beteiligte ist, heißt das, dass sie sich auch an den Kosten zu beteiligen hat, wenn ich nicht falsch liege. Sie hat vorsorglich PKH angefordert.

Vermutest Du einen Zuordnungsfehler?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 22:04
(@toni-pantaloni)
Schon was gesagt Registriert

Ach so: Quittungen vom Gericht habe ich für meine Zahlungen nicht erhalten; die habe ich bereits im November getätigt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 22:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Na Du wirst doch per Überweisung gezahlt haben. Da müsstest Du doch Quittungen und Kontoauszüge haben. Für mich sieht es so aus, als ob da tatsächlich was falsch zugeordnet wurde. Rufe doch mal den SB an oder frage schriftlich nach. Da kannst Du dann auch Kopien der Quittungen/Kontoauszüge dazu tun. Aber vorher mal anrufen schadet bestimmt nicht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 22:22
(@toni-pantaloni)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

Danke Dir!
Das werde ich gleich morgen früh machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 22:24
(@toni-pantaloni)
Schon was gesagt Registriert

So, mit dem Gericht telefoniert vorhin.

Da meine Ex unter der "Pfändungsgrenze" verdient, gelte ich als "Zweitschuldner"; das heißt bei mir wird auch die andere Hälfte eingetrieben und ich darf dafür beim Gericht einen Beschluß erwirken, um mein Geld innerhalb von 25 Jahren wieder zu kriegen.

Das nenne ich RECHTsprechung - man wird betrogen und hintergangen, kriegt ein Kind untergejubelt und darf dann noch doppelt bezahlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2010 10:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Für mangelnde Finanzkraft gibt es bei Gerichtsverfahren VKH. Das Du jetzt dafür gerade stehen sollst, dass die KM dies versäumt hat zu beantragen, erschliesst sich mir nicht. Allerdings kenne ich mich da auch nicht aus. Ob die Kosteneinzieheungsstelle sich hier ohne weiteres bei der anderen Partei bedienen kann, obwohl im Beschluss was anderes steht, ist irgendwie abartig. Vielleicht weiss noch jemand, wie das gehandhabt wird.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2010 13:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Zweitschuldnerschaft ist mir durchaus geläufig und wird gelegentlich praktiziert. In deinem Fall ist man wohl der meinung, du verdienst genug, sparst jetztr den Kindesunterhalt udn kannst den gleich in die Verfahrenskosten einspeisen.

Ich würde gegen die Kosten grds. vorgehen und zwar aus dem grunde, als dass die KM dich wissentlich und willentlich in das Verfahren gezwungen hat. Mindestens im Rahmen einer Schadensersatzklage musst du diese Kosten geltend machen.

Sofern dir bekannt ist, wer der leibliche Vater ist, kannst du dich natürlich auch an dem schadlos halten, zumindest hinsichtlich des von dir geleisteten Kindesunterhaltes.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2010 13:39




(@toni-pantaloni)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep Thougt,

Ja, habs grad nachgelesen. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.

Ich werde also bezahlen ohne zu murren und den Beschluß erwirken, den mir auch die nette Dame vom Gericht vorgeschlagen hat.

Bin nur gespannt was aus der PKH meiner Ex wird. Mit Sicherheit wird dieser großzügig entsprochen, so bald die Justizkasse mein Geld im Säckel hat...

Versteht mich nicht falsch, ich finds auch nicht richtig, das der Steuerzahler für die Verfehlungen anderer bluten muss. Aber seltsam ist es dennoch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2010 13:51