Hallo zusammen,
und zwar habe lässt sich meine Kopie der Urkunde für die Elterliche Sorge nicht mehr auffinden. bzw. ich habe nur eine die wohl aber nicht vollständig ist. sie besteht aus 2 Seiten wobei auf Seite 1 unten die 3 Unterschriften (2 x Eltern, 1 x Urkundsperson) fehlen. auf der rückseite ist ein stempel und die unterschrift der urkundsperson.
jetzt meine frage: wo liegt das original, bzw. an wen muss ich mich wenden um eine kopie zu erhalten!? es ist ziemlich eilig. habe gestern erfahren das die mutter meiner tochter sie ohne mein einverständnis von der schule abmelden möchte und in einen anderen ort zieht. morgen beginnt die letzte ferienwoche u ich möchte da schnell handeln.
danke schon mal
Hallo Heduda,
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Wo wurde das GSR denn beurkundet? Dort müsste das Original liegen.
Ich würde zunächst mit der unvollständigen Urkunde hingehen und dann der Schule mitteilen, dass Du das vollständige (Ersatz-)Exemplar nachreichst.
Wichtiger wäre aber - unter Abwägung der Chancen - den Umzug des Kindes per einstweiliger Anordnung zu verhindern.
Wie weit zieht sie weg?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
als erstes wäre es wichtig, dass Du Dich an die Schule bzw. das Gericht wendet, DU hast ja das gemeinsame Sorgerecht.
Das, was Du in Händen hast, ist meiner Meinung nach "eine Ausfertigung der Niederschrift" und es ist deshalb durch den Stempel und die Unterschrift des Beurkundungsbeamten voll gültig.
VG Susi
Du kannst der Abmeldung ja erstmal widersprechen, nur nützt dir das nicht viel.
Du kannst der Mutter nicht verbieten, hin zu ziehen wo sie möchte und wenn sie das Kind mit nimmt, dann muss es auch dort gemeldet werden und in die Schule gehen.
So ziemlich das Einzige, was du juristisch tun kannst, ist das alleinige ABR zu beantragen um einen Umzug deines Kindes zu verhindern und einen Wechsel in deinen Haushalt zu erzwingen.
Erfolgsaussicht? Mehr als dünn.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ok, danke erst mal für die ersten und schnellen infos und antworten.
Also beurkundet wurde das in köln. aber das ist jetzt 9 jahre her und ich hab keine ahnung mehr wo das genau war. da werde ich mich dann wohl noch mal schlau machen müssen.
meine tochter geht im moment in köln zur schule und der umzug soll nach kerpen erfolgen. das sind ca. 30 km. mit dem umzug habe ich generell keine problem, auch das mit der neuen beziehung, aber der zeitpunkt geht halt nicht. vor allem weil die beziehung auch erst ein halbes jahr alt ist. ok, das tut natürlich wenig zur sache. aber es ist unnötig weil auch kein arbeitsplatzwechsel erfolgt oder ähnliches. wie und wo kann man den so eine einstweilige anordnung beantragen?
auf der urkunde steht oben "urkunde zur erklärung der gemeinsamen elterlichen sorge" auf der rückseite "umseitig beglaubigte abschrift zur kenntnisnahme. da steht jedoch nichts vom aufenthaltsbestimmungsrecht oder ist das dann automatisch inbegriffen? oh mann, bin völlig ahnngslos. bis jetzt haben wir uns immer ganz gut bespochen darum bin ich auch so perplex das die so eine entscheidung fällt ohne das mit mir zu besprechen.
...und ich weiß nicht auf welche schule sie gehen soll. müsste alle schulen anschreiben. das sind nicht so viele von daher kein problem.
jedoch sind bei uns ja noch schulferien und da sind die sekretariate ja auch nicht besetzt oder gibt es ein amt für schule oder ähnliches an wen ich noch schreiben kann? sollte ich die aktuelle klassenlehrerin anrufen?
Hallo,
warum sagt Dir die KM bzw. Dein Kind beim Umgang nicht welche Schule es sein soll?
Wie gesagt, die Aussichten auf Erfolg sind gering. Die KM darf hinziehen wo sie will, wenn es nicht besonders weit weg ist, dann sind Deine Aussichten den Umzug Deines Kindes zu verhindern auch sehr gering.
Vielleicht kannst Du erreichen, dass die KM einen Teil der Umgangskosten übernehmen muss, alles andere ist sehr schwierig.
VG Susi
Moin Hebdua,
aus meiner höchstperönlichen Erfahrung mit Schulen in NRW kannst Du es ziemlich vergessen, dort irgendjemand vor dem 11-12. August zu erreichen. Selbst wenn Du jemand erreichst, wird es vielleicht ein vereinzelter Lehrer zur Unterrichtsvorbereitung sein, aber meist nicht den zuständigen Direktor / Direktorin.
Ich kann mir daher auch nicht vorstellen, dass Deine Exe mit der Aktion Abmeldung des Kindes aus der alten Schule und Anmeldung des Kindes zum neuen Schuljahr irgendeinen Erfolg hat.
aber der zeitpunkt geht halt nicht. vor allem weil die beziehung auch erst ein halbes jahr alt ist. ok, das tut natürlich wenig zur sache. aber es ist unnötig weil auch kein arbeitsplatzwechsel erfolgt oder ähnliches. wie und wo kann man den so eine einstweilige anordnung beantragen?
Fraglich finde ich allerdings Deine Argumentation - mit der Du aus meiner Sicht keinerlei Chance auf Erfolg hast. Kerpen befindet sich in direkter Nachbarschaft zu Köln. Die KM kann hinziehen wo sie möchte, es herrscht Freizügigkeit. Das Privatleben Deiner Exe geht Dich nichts an, auch ist die Dauer der Beziehung keinerlei Gradmesser für Dich.
Du kannst der KM jedoch verdeutlichen, dass derjenige, der die Entfernung schafft auch für Kompensation zu sorgen hat (Hol- und Bringdienste, Treffen auf halber Strecke).
bis jetzt haben wir uns immer ganz gut bespochen darum bin ich auch so perplex das die so eine entscheidung fällt ohne das mit mir zu besprechen.
Ganz einfach: Weil sie jetzt die rosarote Brille auf hat und endlich die "heile Familie" ohne Einfluss von Außen leben möchte. Du solltest sie schon darauf aktiv ansprechen, wie sie sich die weitere Gestaltung des Umgangs vorstellt. Wichtig ist, dass hier keine Unregelmäßigkeiten auftreten. Gruß Ingo
Moin.
Es wird ein Sorge-Register geführt.
Nach meinem Kenntnisstand dort, wo das Kind geboren wurde oder dort wo die Beurkundung erfolgte.
Es sollte kein Problem sein, eine beglaubigte Kopie der Urkunde zu erhalten.
Mit gemeinsamer elterlicher Sorge haben als Teil davon beide Eltern auch das Aufenhaltsbestimmungsrecht.
Wesentliche Veränderungen des Kindes sind von beiden Eltern daher gemeinsam zu entscheiden.
Schulische An- und Abmeldungen, Änderungen des Wohnortes sind wesentliche Entscheidungen und von beiden Eltern zu treffen.
In der Praxis sieht es dann so aus, wie von Beppo dargestellt:
Die Mutter kann gehen, wohin sie will. Da das Kind überwiegend schon bei ihr lebt, ist die Schwelle sehr hoch, die Kontinuität als ein Kindeswohl-Kriterium zu durchbrechen und das Kind von der Mutter zu trennen und dem Vater zu übergeben.
Viel wahrscheinlicher ist es, daß ein angerufenes Gericht das nicht tun wird und statt dessen das Sorgerecht oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter allein übertragen wird, wenn sich die Eltern nicht einigen können, heißt: Wenn der Vater dem Wegzug des Kindes zusammen mit der Mutter nicht zustimmt.
Die Mutter hat sich vermutlich beraten lassen und erfahren, daß ihr Alleingang zwar nicht in Ordnung sei, aber für sie völlig folgenlos ist, der Vater ja Widerstand leisten könne, sich damit aber nur selbst ins Aus schießt.
Deutsche Ämter und Gerichte zeigen hier idR ihre matrifolalen Seiten.
W.
werde gleich noch mal mit ihr telefonieren. hoffe ich erfahre es dann auf welche schule sie gehen soll.
wie gesagt, gegen den umzug habe ich generell nichts. toll finde ich das natürlich nicht, aber das ich da wenig oder nichts machen kann ist klar. aber gegen den schulwechsel möchte ich etwas unternehmen. es geht mir nur darum das meine tochter das letzte jahr in ihrer klasse beenden kann. nach der vierten klasse steht eh der wechsel in eine andere schule an.
oh mann, das hört sich ja alles nicht so toll an 🙁
Also ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum du zwar den Umzug akzeptierst aber nicht den Schulwechsel.
Und ein Richter hätte vermutlich auch ein Problem damit, bzw. würde es dadurch lösen, dass er dir auch den Sorgerechtsteil für die Schulwahl entziehen.
GSR hat man in D nur, solange man keinen Gebrauch davon macht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
weil ich da ja null chancen habe den umzug zu verhindern. das muss i wohl akzeptieren. den schulwechsel nicht. hab halt auch gehofft das der umzug dann auch erst nächstes jahr erfolgt.
Hallo,
wenn das Dein Problem ist, dann würde ich als erstes mit der KM reden. Dein Argument ist doch vrnünftig. Es hängt natürlich davon ab wohin die KM ziehen will und ob Du ggf. die KM dabei unterstützst, dass Dein Kind weiter die gleiche Schule besucht, z.B. durch Betreuung und/oder Fahrdienste.
Außerdem denke ich, dass Du eine Ausfertigung der Urschrift zum gemeinsamen Sorgerecht besitzt und jede neue Ausfertigung genauso aussehen würde, eben ohne Unterschriften.
Die Ausfertigung ersetzt die Urschrift. Es ist nicht üblich (wenn heute auch problemlos möglich) Kopien vom Original zu erstellen.
Wenn ich hier falsch liege, bitte korrigiert mich.
VG Susi
darauf wird sie sich nicht einlassen. das war gestern schon sehr eindeutig das sie ihre entscheidung getroffen hat.
das heißt wenn ich jetzt die zukünftige und die aktuelle schule anschreibe mit dem hinweis auf gemeinsames sorgerecht u das die ummeldung ohne meine zustimmung erfolgt würden die schulen das einfach ignorieren?
wie ist das mit dem umgang? es war bis jetzt 6 jahre so das meine tochter jeden donnerstag auf freitag bei mir war und mindestens jedes 2. wochenende. kann sie jetzt einfach hingehen u diese regelung einfach über den haufen werfen?
Moin Hebduda,
es macht doch absolut keinen Sinn, dem Umzug zuzustimmen aber gleichzeitig etwas gegen den Schulwechsel zu haben.
Du kannst Deine Ex mal freundlich Fragen, was sie sich für Gedanken dazu gemacht hast und wie sich die Sicherstellung des Umgangs vorstellt. Du kannst sie auch auf dein Mitwirkungsrecht bei der Schulwahl hinweisen.
Aus der Praxis kann sich dadurch nur ein teuer Rechtsstreit entwickeln, der sich letztlich nachteilig auf Eure Tochter auswirkt (Druckaufbau, Herumziehen am Kind). Erfolgschance sehe ich bei 0,0 Prozent. Such mal das Gespräch mit ihr (am besten auch mal persönlich- Cafe oder ähnliches) und besprecht die Sache in Ruhe. Gruß Ingo
ich stimme dem umzug nicht zu. kann da ja nur wohl wirlich nichts machen.
beim schulwechsel hab ich mir für meine tochter schon ein paar chancen ausgerechnet. bis jetzt zumindest 🙁
wie gesagt schule u neuer wohnort sind 30 min voneinander entfernt. im notfall müsste sie halt jeden tag hin und zurück. meine ex arbeit nicht . hätte also zeit.
Hmmh.
ME machen die Überlegungen des Vaters hier, seine unterschiedliche Sicht auf Wohnortwechsel und Schulwechsel, durchaus Sinn. Das hängt aber von den Umständen ab, auf die Susi hinwies: Die Entfernungen.
Genau gennommen sind es zwei Bereiche der kindlichen Kontinuität, die hier zu optimieren und abzustimmen sind.
Einmal die schulische Kontinuität und auf der anderen Seite die der mütterlichen Sphäre.
Wenn es schulrechtlich und organisatorisch möglich ist, dann macht es mE Sinn, dem Kind das schulische Umfeld zu erhalten, zumindest für die Grundschulzeit.
DAS hängt aber auch sehr von den Möglichkeiten des Kindes ab, sich auf Veränderungen einlassen zu können.
Kann doch durchaus sein, daß sich das Kind einen Schulwechsel sogar wünscht, weil es sich in der derzeitigen Schule nicht wohl fühlt, es Probleme gibt usw.
Hier würde mich auch die Sicht ds Kindes interessieren.
W.
meine tochter will nicht umziehen u auch nicht die schule wechseln.habe sie gestern kurz gesehen u ihr gesagt das mama mir grade erzählt hat das ihr umzieht. habe nur gefragt wie sie es findet. sie meinte nicht so toll. was bei ihr heißt mega schei... ich bin vor 2 jahren mit ihr nur eine strasse weiter gezogn u das war für sie schon eine katastrophe. gut da war sie 2 jahre jünger. aber ich weiß das sie das auf keinen fall will. klar, vielleicht gefällt es ihr nach einer woche toal gut u vielleicht ist die schule auch gut aber man weiß es nicht. stand jetzt ist aber das sie hier bleiben will u nicht wechseln will. sie wird es nicht einfach haben. das weiß ich.
Der Schulwechsel ist eine Folge des Umzugs. Nicht umgekehrt.
Du kannst den Umzug auch nicht dadurch verhindern, indem du den Schulwechsel sabotierst.
Wenn überhaupt, macht das nur Sinn, wenn du für deine Tochter das ABR beantragst und deswegen den Schulwechsel bis zum Ausgang des Verfahrens verhindern willst.
Den Umzug stillschweigend tolerieren und dann aber den Schulbesuch sabotieren ist absurd und lässt dich ziemlich schräg aussehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.