Urtei mit fiktivem ...
 
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Urtei mit fiktivem Einkommen

 
(@stefan70)
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Hallo Leute, ich brauche mal euren Rat und Hilfe

Ich habe seid langen hin u her jetzt ein Urteil bekommen leider!

Bin 40 Jahre, 2 Kinder 12 und 14, zahlte die Jahre immer 376 pro Monat, verdiene 1250 Netto im Monat.
Der Verdienst ist nicht viel , aber für den Osten normal, kapieren aber die Richter nicht.
Meinen Job werde ich nicht aufgeben, das ist Fakt. Wegen der Nähe und der Famillie.

Das Urteil heißt: 670 € monatlich u ca. 2000 Euro nachzahlen
Die Berechnung ist entstanden mit fiktivem Einkommen. Habe 15 Jahre Berufserfahrung, kann mich in den alten Bundesländer bewerben, da könnte ich 30%  mehr verdienen u schwub wurde ich veknackt.

Das heißt ich liege Netto dann bei 580 €

Wir legen natürlich Einspruch oder Beschwerde ein beim OLG Frankfurt. Werden PKH beantragen!

Jetzt meine Fragen:

1. Hat jemand Erfahrung ob es bei fiktivem Einkommen eine Chance gibt beim OLG?

Im Urteil wurde nicht einmal auf die 12 KM Arbeitsweg eingegangen, die BUZ wurde nicht anerkannt, daß meine Lebenspartnerin kein Einkommen hat, wurde nicht eingegangen. Es ist einfach unglaublich!!!!!!

Werde hier zum Sozialfall!!!!!!!!!!

2. Das Urteil ist im Moment schon rechtskräftig

Lonpfändung hab ich schon.

Muß ich jetzt mit einer Kontopfändung oder sogar Gerichtvollzieher rechnen? Wegen dem Rückstand?

3 Wenn alles negativ für mich ausgeht!!!  Was passiert? Mein Job werd ich nicht aufgeben!

durch die Lohnpfändung bleiben mir im Mom 860 €, ich denke dann werden sie runter bis auf 750 € pfänden? Richtig?

Werde zum Sozialfall....muß zum Amt rennen, wegen Unterstützung....muß mit Kontopfändung rechnen und ständig den Gerichtsvollzieher im Nacken

weil der Rucksack immer größer wird mit den Schulden oder??

Ist das ein schitt.........da hat man doch keine Lust mehr Morgens auf zu stehen

Für Erfahrungen oder Tipps wäre ich Euch echt dankbar.

Ich hoffe ich bin hier in dem Bereich richtig

Danke schonmal

Grüße  Stefan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2010 22:05
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Ich will dir keine Angst machen, aber was du gerade durchmachst, habe ich auch an den Hacken.

Gepfändtet wird nach Festlegung §850ZPO, individuell.

muß mit Kontopfändung rechnen und ständig den Gerichtsvollzieher im Nacken

Ja,

Ist das ein schitt.........da hat man doch keine Lust mehr Morgens auf zu stehen
Ich hoffe ich bin hier in dem Bereich richtig

Nee, aber hier bist du richtig, und hier bekommst du Hilfe

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2010 22:51
(@stefan70)
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Hallo, danke für die schnelle Reaktion. Was genau heißt nach §850 ZPO???

Gruß Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2010 22:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bei aller verständlichen Verärgerung Deinerseits (zumal man Dir mit Sicherheit keine konkreten, gut dotierten Jobangebote in den "alten Bundesländern" benannt hat) - das hier:

daß meine Lebenspartnerin kein Einkommen hat, wurde nicht eingegangen. Es ist einfach unglaublich!!!!!!

ist tatsächlich gut und richtig so und keinesfalls "unglaublich". Deine Partnerin ist erwachsen und für sich selbst verantwortlich. Und ein Zustand, in dem man argumentieren könnte "ich kann leider nur wenig oder gar keinen Unterhalt für meine Kinder bezahlen, weil ich meine Freundin (meinen Hund, meinen Sportwagen, mein Hobby) unterhalten muss" wäre im Sinne des Steuerzahlers nicht wirklich erstrebenswert.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2010 23:02
(@stefan70)
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mensch martin

das wollt ich jetzt eigentlich nicht hören

aber mal im Ernst

bei Gericht bzw auch vorab wird gefragt mit wem man zusammen wohnt und ob andere Einkommen vorhanden sind und dies ist nunmal nicht so.
Und das ist hier bei uns schon ein Punkt, mit Arbeit sieht es nunmal schlecht aus oder anders formuliert
Arbeit schon nur unterbezahlt!

Wäre dankbar für Eure Tipps und auch Erfahrungen dazu !!

Gruß Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2010 23:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das wollt ich jetzt eigentlich nicht hören

naja, für Wunschantworten sind wir nicht zuständig...

bei Gericht bzw auch vorab wird gefragt mit wem man zusammen wohnt und ob andere Einkommen vorhanden sind und dies ist nunmal nicht so.

diese Frage dient nur zur Feststellung, ob bei Deinem Selbstbehalt von derzeit 900 EUR eine so genannte Haushaltsersparnis von bis zu 130 EUR in Abzug gebracht werden kann. Das Einkommen Deiner Partnerin hat dagegen nicht das Geringste mit Deinen Unterhaltspflichten zu tun (selbst wenn sie Millionen verdienen würde) - genauso, wie Du keinerlei Unterhaltspflichten gegenüber Deiner Partnerin hast (selbst wenn sie keinen Cent Hartz4 bekäme).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2010 23:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du schreibst, das Urteil sei rechtskräftig. Auf welcher Grundlage willst du dann zum OLG gehen?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2010 23:56
(@stefan70)
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Hallo

entschuldigung da muß ich mich korrigieren

Das Urteil ist vollstreckbar! steht hier

Gruß stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2010 12:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Vollstreckung ist gegen Sicherheitsleistung? Denn erst wenn diese hinterlegt ist, kann vollstreckt werden, sofern du nicht zahlst.

Es ist nun dringlichst geboten, Vollstreckungsschutz zu beantragen und in Berufung zu gehen. Es gibt gerade zum Thema fiktives Einkommen einige klärende Urteile des BVerfG. Du findest sie >hier< und solltest zusammen mit deinem RA so vortragen, dass Elemente der urteile aufgegriffen werden und auf dich übertragbar sind.

Ansonsten, ganz ehrlich, bleibt dir nur ALG-2 und Schwarzarbeit - anderenfalls rennen die Schulden dir hinterher.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 14:47
(@stefan70)
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Hallo DeepThought

was heißt

die Vollstreckung ist gegen Sicherheitsleistung?

meine Lohnpfändung läuft doch noch, ich glaube da komm ich nicht raus. Oder sehe ich das falsch?

Vollstreckungsschutz heißt, wenn es durch geht, daß bei mir nicht gepfändet werden kann, obwohl ich nicht voll zahlen kann??

Zum Amt wollt ich nie, war ich auch noch nie. Da wird mir aber wohl nichts anderes bleiben.
Werd mir da mal einen Termin holen u fragen.

Grüße stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2010 16:51




(@stefan70)
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Hallo Leute

Es scheinen ja doch nur wenige durch zu machen mit dem fiktiven Einkommen und der anstehenden Vollstreckung und Pfändung.

Vielleicht hat ja doch der ein oder andere Betroffene ein paar Tipps auf Lager oder einfach Erfahrungen zu vermittel

Vielen Dank

Oder bin ich doch im falschen Thread.

Gruss Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2010 15:50
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Die wichtigsten Antworten hast du schon bekommen, siehe:

Es ist nun dringlichst geboten, Vollstreckungsschutz zu beantragen und in Berufung zu gehen.

Das dir eine ''Haushaltserparnis'', wegen dem Zusammenleben mit deiner LG angerechnet worden ist, ist Normal.Das OLG Hamm geht sogar von einer Kürzung des SB von 20% aus.

Es scheinen ja doch nur wenige durch zu machen mit dem fiktiven Einkommen und der anstehenden Vollstreckung und Pfändung.
Oder bin ich doch im falschen Thread.

Nein, es sind nicht wenige, sondern viele.Schnupper dich mal ein wenig durch die Beiträge.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2010 19:47
(@stefan70)
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Ok danke an Wedi  :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2010 21:38