Hallo,
ich warte seit Ende Januar 2008 auf die Verkündung des Scheidungsurteils.
Meine Noch-Frau ist bis zum Scheidungsurteil bei mir privat krankenversichert, der Unterhalt ist festgeschrieben bis Ende Juli 2008.
Die Frau Richterin lässt sich Zeit, die Beweisführung ist abgeschlossen.
Kann man sich gegen so eine Verzögerungstaktik wehren???
Gruß aus dem Hunsrück
Uwe
Hey
Welche Beweisführung ist denn abgeschlossen? Bei einer Scheidung?
Wenn das Trennungsjahr rum ist u alles weitere geregelt ist u ihr Termin beim Familiegericht hattet, kann doch an Ort und Stelle die Scheidung ausgesprochen werden, u wenn nicht auf Rechtsmittel verzichtet wird, wird sie nach 4 Wochen wirksam..
Worauf wird denn da gewartet?
Gruß
Jens
Hi,
in dem Urteil geht es auch um den Zugewinn von uns,
dafür war die Beweisführung.
Gruß aus dem Hunsrück
Uwe