Vater-Kind-Kur
 
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Vater-Kind-Kur

 
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin zusammen,

da die letzten Jahre doch sehr anstrengend waren, habe ich beschlossen, für meinen Sohn und mich eine Vater-Kind-Kur zu beantragen.

Leider weiß ich nicht so genau wo und Tante Google ist auch keine wirkliche Hilfe. Folgende Konstellation: Sohnemann ist gesetzlich bei der Mutter mitversichert und ich privat. Frage ist nun, bei welcher der Kassen ich die Kur beantragen sollte. In erster Linie wäre mein Sohn der "Patient", auch wenn ich die Kur mindestens genauso nötig habe.

Kann mir da einer von euch helfen?

LG,
LD

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2014 16:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Lucas-Daddy,

ich habe das folgende im Netz gefunden, geht zwar um eine Mutter-Kind-Kur, sollte aber analog für eine Vater-Kind-Kur gelten:
http://www.kur.org/fileadmin/downloads/pdf/faq/faq.pdf

Dies sind Seiten einer Kureinrichtung, die natürlich Kunden einfangen will.

"Bei behandlungsbedürftigen Kindern geht bei Vorliegen einer Familienversicherung der
Antrag an die Krankenkasse des Hauptversicherten, bei Begleitkindern an die Krankenkasse
der Mutter. "

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2014 16:30
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Susi,

dann gehe ich davon aus, dass die KK der KM der richtige Ansprechpartner ist. Bin mal gespannt, ob wir hier etwas genehmigt bekommen. Indikationen sind sicherlich mehr als genug vorhanden.

LG,
LD

P.S.: Das wäre meine erste Kur, daher die Frage, ob jemand von euch hier Erfahrungen gemacht hat, die er teilen möchte. Vielleicht kann ja der eine oder andere auch eine Klinik empfehlen, weil er oder sie schon selber dort war.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2014 16:41
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

es kommt darauf an.
Zunächst stellt ein Arzt den Reha-Bedarf fest.
Die Mutter- oder Vater-Kind-Kuren sind ja meist als Vorsorge ausgelegt.
Wenn du selbst behandlungsbedürftig bist / eine Vorsorgeleistung für dich beantragen willst: dann gibt dein Vertrag mit der PKV dir Aufschluss darüber, was du an Versicherungsleistungen bekommst und wie du die beantragen musst. 
Wenn dein Sohn behandlungsbedürftig ist, und du als Begleitperson mitfährst, dann ist die KK deines Sohnes der richtige Ansprechpartner für den Antrag.
Dann würdest du aber keine Leistungen (Behandlungen) bekommen, nur die Kosten für dich als Begleitperson würden ggf. übernommen (Unterkunft, Verpflegung). Aber keine Anwendungen, da dies über deine eigene Krankenversicherung laufen müsste. Bzw. kannst du auch ein paar Anwendungen als Selbstzahler buchen, und wenn möglich, dann mit deiner KV abrechnen. (kommt ja wieder auf deinen Vertrag an).

Ganz allgemein zum Informieren: http://www.mutter-kind.de

(zielt auch auf Vater-Kind ab).

Siehe dort im Menü - Ihre Kur - der Weg zur Kur - mit allen Kombinationsmöglichkeiten, wer wo versichert und behandlungsbedürftig ist.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2014 17:12
(@mimamause)

hi Lucasdaddy,

ich fand die hier total toll, war über die TK
http://www.klinik-alpenhof.de/Klinik-Alpenhof.aspx

Aber bei den verschiedenen KK hab ich keine Ahnung, ich war immer in  derselben wie die kids.

TK hat immer sofort bewilligt, die sind da sehr entspannt. Es hat mir sehr gut getan, hatte aber keine Indikation für die Kinder, waren also nur Begleitkinder.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2014 18:54
(@superpapa)

Moin

Frage ist nun, bei welcher der Kassen ich die Kur beantragen sollte. In erster Linie wäre mein Sohn der "Patient", auch wenn ich die Kur mindestens genauso nötig habe.

Hoffentlich erzähle ich jetzt nichts Falsches. Bewilligen muss bei Vorlage der entsprechenden Nachweise (ärztlicher Befund/Attest, Bericht der Krankenkasse, KH-Aufenthalt ist Voraussetzung) der Rentenversicherungsträger. Die schicken Dir einen mehrseitigen Antrag zu, wenn Du Kontakt aufgenommen hast.

Gruß sp 

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2014 22:54
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

MoinHoffentlich erzähle ich jetzt nichts Falsches. Bewilligen muss bei Vorlage der entsprechenden Nachweise (ärztlicher Befund/Attest, Bericht der Krankenkasse, KH-Aufenthalt ist Voraussetzung) der Rentenversicherungsträger. Die schicken Dir einen mehrseitigen Antrag zu, wenn Du Kontakt aufgenommen hast.

Gruß sp 

Nur wenn es aufgrund eine reha-kur zur Eingliederung ins arbeitetsleben.

Ich habe bei meiner KK angerufen und die hat mir dann den kurantrag geschickt, den meine Ärztin dann ausgefüllt hat.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2014 23:50
(@superpapa)

Das wird ja bei LD so sein. Kommt Sohn mit zur Kur, muss er den Anteil für Betreuung und Verköstigung selbst zahlen. Geht aber nicht bei allen Häusern. 

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2014 00:25