Hallo zusammen,
kennt jemand ein vaterfreundliches Jugendamt in Deutschland, das ich mal fragen könnte, ob eine bis zum 18. Lebensjahr befristete Jugendamtsurkunde als Unterhaltstitel ausgestellt wird?.... heutzutage ist ja unbefristet die Regel, aber ich gehe in Rente oder Altersteilzeit, ziemlich genau dann, wenn der kleine 18 wird...
Lieben Dank im Voraus,
Lars
Servus Lars,
ein Jugendamt in einer anderen Stadt evtl. sogar Bundesland wird Dir aber nicht viel bringen, wenn das zuständige JA fürs Kind völlig anders tickt.
Doch, die Urkunde kann jedes Amt ausstellen, wird dann weitergeleitet, danke auf jeden Fall
hi,
wird kein JA machen, kannst du vergessen. Die werden sich nicht gegenseitig in die Suppe spucken.
Und was sollte dann bei einer Klage passieren?
JA Pinneberg muss vor Gericht weil Elternteil A den Titel nicht akzeptiert den JA Ulm ausgestellt hat?
Oder wird der SB aus Ulm dann zur Anhörung nach Pinneberg geladen?
Kann ich mir kaum vorstellen.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Sorry, dann doch ein paar Details: ich bin erstmalig von der Mutter über deren Anwältin aufgefordert, eine JA-Urkunde erstellen zu lassen. Keine weiteren Bedingungen zur Frist oder Fristlosigkeit, über die Höhe des Unterhalts besteht schon Einigkeit...
Also wenn jemand hier ein nettes JA kennt...ich würde es dann einfach mal da probieren.
dann lass doch einen Titel beim Notar deiner Wahl erstellen.
Dazu brauchst du keIn Jugendamt.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
ich würde mich Wasserfee anschliessen. Einfach deshalb, weil ein JA-Mitarbeiter weisungsgebunden ist und es deshalb Probleme macht "freundlich" zu sein.
Beim Notar musst Du darauf achten, dass es keine Beratung dazu gibt, dann wird es teuer(er) als bei einer einfachen Schreibgebühr, aber vielleicht ist Dir die Befristung das auch Wert. <a href="https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/0b/Abschrift_Urkunde_Unterhaltsverpflichtung.jpg>" So </a> sieht eine JA-Urkunde aus und beim Notar müssten diese Angaben auch rein plus Befristung.
VG Susi
Hallo Lars,
ich bin erstmalig von der Mutter über deren Anwältin aufgefordert, eine JA-Urkunde erstellen zu lassen.
Du kannst es im Grunde genommen auch erst mal bei "deinem" Jugendamt probieren: An und für sich muss die Beurkundungsstelle am Jugendamt in den Titel reinschreiben, was du ihnen vorlegst - erst recht, wenn wie in deinem Fall die Berechnung gar nicht von deren eigenen Kollegen aus der Nachbarabteilung stammt, sondern von dir mit der Kindesmutter und deren Anwalt frei ausgehandelt wurde.
Ob die Gegenseite den unbefristeten Titel dann tatsächlich akzeptiert, steht noch auf einem anderen Blatt.
Wenn dein örtliches Jugendamt allerdings nicht mitspielt, dann ist es allemal einfacher, einen Notar aufzusuchen als durch die halbe Republik zu tingeln, um ein "freundliches" Jugendamt zu finden.
(...) über deren Anwältin (...) über die Höhe des Unterhalts besteht schon Einigkeit...
Auch wenn das hier eigentlich nicht das Thema ist - wenn du magst, dann mach' im Unterforum "Unterhaltsrecht" ein weiteres Thema auf, und stelle dort die Zahlen aus der Berechnung der Anwältin ein. Es mag dir alles völlig plausibel vorkommen, was die Anwältin dir erzählt hat, aber das Unterhaltsrecht ist kompliziert und ein gegnerischer Anwalt "vergisst" schon mal den ein oder anderen Sachverhalt, der sich zu deinen Gunsten unterhaltsmindernd auswirken würde.
Bedenke vor allen Dingen: Wenn du so einen Titel erst mal "freiwillig" unterschrieben hast, dann wirst du den so einfach nicht mehr los, und zwar auch dann nicht, wenn er von Anfang an auf einer fehlerhaften Berechnung beruhte.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Lars,
noch als Anmerkung: wurdest du aufgefordert einen Titel erstellen zu lassen und legst der Mutter einen befristeten vor, so würde sie wohl bei einer Klage dagegen Recht bekommen und du würdest auf den Kosten sitzen bleiben. Du solltest dir sicher sein, dass das nicht passieren wird.
Danke Euch allen, die Berechnungen sind schon länger erfolgt und auch von meiner Anwältin längst überprüft, nur die Titulierung ist neu... also bei den Rechnungen gibt es zum Glück keine Baustelle. Habe nun auch 2 JA gefunden, die nach mündlicher Auskunft eine Befristung auf 18 aufnehmen, nämlich Neustadt/Weinstr. und LU-Stadt. Habe nächste Woche Termin und hoffe, dass es bei dieser Auskunft bleibt.
LG und nochmals lieben Dank an alle, Lars
Hallo Lars,
noch als Anmerkung: wurdest du aufgefordert einen Titel erstellen zu lassen und legst der Mutter einen befristeten vor, so würde sie wohl bei einer Klage dagegen Recht bekommen und du würdest auf den Kosten sitzen bleiben. Du solltest dir sicher sein, dass das nicht passieren wird.
Ich bin nicht zu einem unbefristeten Titel aufgefordert, nur zur Urkundenerstellung an sich und die leiste ich ja... sollte die Gegenseite protestieren, würde ich nachbessern...
Moin
Da nach Deiner Beschreibung bisher kein Titel existiert: mach diesen bei einem Notar, diktiere Deine Bedingungen, und lass diesen dem Kindesvertreter (JA oder KM) zukommen. Und warte ab. Mache Dich mit den notwendigen Mindestbedingungen eines Titels vertraut (z.B. Pfändung), enenso mit einer dynamischen Anpassung des Titels. Gegen eine Befristung zum Ende des 18. Lebensjahres gibt es bisher keine gesetzliche Regelung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke nochmal, muss ich bei der Formulierung der Befristung (genaues Datum, 18. Geburtstag des Kindes am... oder so ähnlich, muss es heißen, "der Titel" ist befristet oder "die Urkunde" oder "die Vollstreckung"?) noch auf irgendwas achten?
Moin
Formuliere den letzeten Kalendertag des Kindes für den Monat, indem es 18 Jahre alt wird. Meine Formulierung war:
"... bis zum 18. Geburtstag des Kindes, spätestens bis zum 'Datum: letzter Tag des Monats, in dem das Kind 18 Jahrealt wird'. Heißt, Du gewährst dem Kind vorschriftsmäßig die vollen Rechte laut BGB. Das ist gesetzeskonform und kann schwerlich per Gesetz angefochten werden. Alles andere kann erst nach Erreichung des 18. Lebensjahres gefordert werden. Auch hierzu ziehe Erkundigungen ein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.